Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.08.2009

Eing. Dat. 20.08.2009

 

Nr. 472

 

 

 

Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in der Gemarkung Bürgel, „Bereich des Neuen Friedhofs an der Mühlheimer Straße“
hier: Aufstellungsbeschluss

Magistratsvorlage Nr. 312/09 (Dez. I, Amt 60) vom 19.08.2009, DS I (A) 472


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches wird der Aufstellungsbeschluss für eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung liegt in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, und wird umgrenzt:

Im Nordwesten

    - von den Nordwestgrenzen der Grundstücke 42/15 und 42/17 entlang der
      Mühlheimer Straße.

Im Nordosten

    - von einer Linie, die nordöstlich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes verläuft,
      dann entlang der Südostgrenze des Betriebsparkplatzes bis zu den
      Betriebsgaragen zurückspringt und schließlich bis zur Nordostecke des
      Krematoriums reicht.

Im Südosten

    - vom Hauptweg des Neuen Friedhofs zwischen Krematorium und
       Friedhofseingang, dann von der Südostgrenze des öffentlichen
       Friedhofsparkplatzes und schließlich von den Nordost- und Südostgrenzen der
      Grundstücke 42/11, 42/13 und 42/16 des Steinmetzbetriebs Ulmenstraße
      Nr. 6.

Im Südwesten

    - von der Grenze zwischen den Grundstücken 42/11, 42/13, 42/15 und 42/16 und
      der Ulmenstraße.

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

Mit der Aufstellung der Satzung soll das Areal der Friedhofsgebäude des Neuen Friedhofs in den Innenbereich einbezogen werden, um die planungsrechtliche Grundlage für die nachhaltige bauliche und betriebliche Weiterentwicklung des Gebäudeensembles zu sichern.


Begründung:

 

Der ESO Eigenbetrieb als städtische Friedhofsverwaltung beabsichtigt die Modernisierung des Neuen Friedhofs. Dazu soll die bestehende Gebäudegruppe im Westen des Friedhofsareals baulich verändert werden. Die Ausweisung neuer Bau- und Nutzungsflächen erfolgt auf Grundlage eines Bebauungskonzepts für diesen Bereich.  

 

Die Modernisierung des Neuen Friedhofs dient der nachhaltigen Bestandssicherung dieser wichtigen Infrastruktureinrichtung der Daseinsvorsorge. Der Erhalt der städtischen Friedhöfe insgesamt und insbesondere des Neuen Friedhofs als allgemeine Begräbnisstätte ist wesentlich abhängig von der gesicherten Entwicklung eines wirtschaftlichen Betriebs und einer zukunftsfähigen Infrastrukturausstattung. Die bestehenden Gebäude sollen insbesondere um einen Blumenladen und ein Café im Bereich zwischen Friedhofseingang und Trauerhalle erweitert werden. Zugangsweg und Vorbereich der Trauerhalle sollen bei Anlage des Cafés neugestaltet werden. Zudem soll im nordöstlichen Teil der Gebäudegruppe ein Gebäude für die Trauerbegleitung umgenutzt werden.

 

Die Aufstellung der Satzung ist erforderlich, um das Planungsrecht für die beabsichtigten baulichen Neu- und Umnutzungen zu schaffen. Der gesamte Neue Friedhof befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 116, der nur die umliegenden Verkehrsflächen festsetzt. Hinsichtlich der zulässigen Nutzung gilt daher die Darstellung des Flächennutzungsplans „Grünfläche Friedhof“, sodass sich zurzeit mit dem gesamten Friedhofsareal auch die Friedhofsgebäude im planungsrechtlichen Außenbereich befinden und damit für diese lediglich ein sehr eng gefasster Nutzungskatalog zulässig ist. Mit der Satzung soll festgesetzt werden, dass das Ensemble der Friedhofsgebäude künftig zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil, d. h. zum planungsrechtlichen Innenbereich zählt. Standorte und zulässige Arten der baulichen Nutzung sollen in der Satzung definiert werden, um der Gebäudegruppe des Neuen Friedhofs einen rechtlichen und gestalterischen Rahmen zur langfristigen, nachhaltigen Fortentwicklung zu geben.

 

Der Steinmetzbetrieb an der Ulmenstraße Nr. 6 steht in einem engen städtebaulichen Zusammenhang mit dem Neuen Friedhof und soll daher zur Bestandssicherung ebenfalls in den Geltungsbereich aufgenommen werden.

 

Anlagen

1. Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

    (Stand 11.08.2009)

2. Lageplan (Stand 11.08.2009)

3. Freiflächenplan (Stand 11.08.2009)

4. Erläuterungsbericht „Neuer Friedhof“ (Stand 09.07.2009)

 

Verteiler:
15 x HFB
 1x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
 1 x Minderheitenvertreter (UPB)
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro