Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.08.2009

Eing. Dat. 20.08.2009

 

Nr. 474

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 632
- Hospiz am Lichtenplattenweg -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung
Magistratsvorlage Nr. 315/09 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 19.08.2009,
DS I (A) 474


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Die Hinweise der Fraport AG und der AG Flughafen werden, wie auf den
      Seiten 4 und 13 der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.2 Die Anregung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität, das Energiekonzept
      vor Aufnahme in den Durchführungsvertrag vorzulegen, wird in Abstimmung mit
      dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität, wie auf Seite 7 der Anlage 2 darge-
      stellt, berücksichtigt.
1.3 Die Hinweise des ESO Eigenbetriebs, der Feuerwehr, des Stadtgesundheits-
      amtes und des Polizeipräsidiums Südosthessen werden bei der Realisierung des
      Bebauungsplanes beachtet.
1.4 Die Anregung des Regierungspräsidiums Darmstadt, eine schalltechnische Un-
      tersuchung durchzuführen, bleibt aus den auf den Seiten 16 und 17 der Anlage 2
      dargelegten Gründen unberücksichtigt. Die weiteren Anregungen des Regie-
      rungspräsidiums zum Immissionsschutz werden, wie auf Seite 17 der Anlage 2
      dargestellt, berücksichtigt.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
    Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a.M. und der Stiftung Heilig-Geist-
    Hospital Bensheim über die Vorbereitung und Durchführung des vorhabenbezo-
    genen Bebauungsplans Nr. 632 (Anlage 3) wird zugestimmt.

3. Beschluss über den Plan als Satzung
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 632 für das Gebiet zwischen Lichten-
    plattenweg, Julius-Leber-Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Julius-
    Leber-Straße 4 und dem Industriebahnweg (Anlage 4 in der Fassung vom
    10.08.2009 und Anlage 5 in der Fassung vom 15.04.2009) wird gemäß
    § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.



4. Begründung:
Die Begründung (Anlage 6) wird dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beigefügt.


Begründung:

 

Zu 1:

Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 26.05.2009 bis 25.06.2009 und des parallel dazu durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Absatz 2 BauGB wurden die in der Anlage 1 enthaltenen Stellungnahmen abgegeben. Die Inhalte der Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen sind in der Anlage 2 im Einzelnen dargelegt.

 

Zu 2:

Vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss gemäß § 12 Abs. 1 BauGB die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung der Planinhalte vorliegen.

 

Der Durchführungsvertrag (Anlage 3) enthält alle erforderlichen Regelungen, die mit der Realisierung des Vorhabens verbunden sind. So beinhaltet der Vertrag u. a. Vereinbarungen zu Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, zur Übernahme von Kosten und zur Einhaltung von Fristen. Er wird mit dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 632 wirksam.

 

Als ein Gegenstand der Abwägung bedarf der Durchführungsvertrag der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Zu 3:

Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet werden. Die durch den Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO liegt mit ca. 900 m² weit unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m² (§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB), so dass die Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gegeben sind.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.05.2009 bis einschließlich 25.06.2009 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 18.05.2009 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Planentwurf und die dazugehörige Begründung.

 

In einer Bürgerversammlung am 04.06.2009 sind Ziele, Zweck und Auswirkungen der Planung vorgestellt worden. Anregungen wurden seitens der anwesenden Bürger nicht vorgetragen.

 

Mit Schreiben vom 19.05.2009 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt und haben zu redaktionellen Änderungen in den textlichen Festsetzungen und der Begründung geführt.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 10.08.2009 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 632, der die Zulässigkeit des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 2 BauGB mitbestimmt.

 

Zu 4:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Durch den Beschluss zu Punkt 4 wird die Anlage 6 zur Begründung gemäß § 9
Abs. 8 BauGB.

 

Anlagen:

1) Kopien der Stellungnahmen

2) Auswertung der Stellungnahmen

3) Durchführungsvertrag

4) Bebauungsplan

5) Vorhaben- u. Erschließungsplan

(Lageplan, Grundrisse, Ansichten)

6) Begründung

 

Verteiler:
15 x HFB
 1x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
 1 x Minderheitenvertreter (UPB)
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro