Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2009

Eing. Dat. 17.09.2009

 

Nr. 485

 

            Dezernat I (Amt 60)

Vorlage an den Magistrat Nr.       

 

Kindertagesstätte 8, Johann-Strauß-Weg 25-27 in Offenbach, Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung

 

Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm (SIP/ZIP) des Landes Hessen, Sonstige kommunale und kommunalersetzende Infrastrukturmaßnahmen

hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 353/09 (

Dez. I, Amt 60) vom 16.09.2009,
DS I (A) 485



 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.

 

Der Sanierung des Daches, der Fenster, der Fassade und desm Innenbereichs
   
 der Kindertagesstätte 8, Johann-Strauß-Weg 25-27 in Offenbach, nach der von
   
der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt
   
geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.300.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 €
   
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.300.000,00 € werden bewilligt. Die
   
Bereitstellung erfolgt in Höhe von 1.100.000,00 € USK 46450.94000 “Kita 8,
   
Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung, SIP/ZIP (01.01.51)“ SK
   
05310099, Produkt 01.01.51 überplanmäßig entsprechend der Förderrichtlinien
   
(Hessisches ZunkunftsinvestitionsgesetzSonderinvestitionsprogrammgesetz). Die Co-Finanzierung in Höhe
   
von 200.000,00 € erfolgt über das USK 60010.50000 „Gebäudesanierung,

-
   
-unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“ SK 61610001, Produkt 01.01.08, PN V
   
9063 aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.


3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzener Zuwendungsbescheid für die Förderung
   
der Durchführung der Maßnahme aus Mitteln des ZunkunftsinvestitionsgesetzesSonderinvestitionsprogramms des Landes
   
Hessen liegt vor.


 

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
   
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.



 

Begründung:

 

Die Kindertagesstätte befindet sich inbesteht aus einem teilweise aus zwei Geschossen bestehenden, zweigeschossigen, nicht unterkellerten, Stahlbetonbau, der in den Jahren 1972 bis 74 errichtet wurde. In drei Kindergartengruppen werden 112 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sowie in einem Hortbereich 50 Kinder ganztägig betreut.

Die Bausubstanz sowohl derie Außenhülle als auch des Innenbereichs befindetn sich in einem altersbedingt schlechtenm Zustand. Sie entsprichtDas Gebäude entspricht sowohl nicht mehr den heutigen Standards und Richtlinien aus baulich-räumlicher und als auch energetischer Sicht. nicht den heutigen Standards und Richtlinien.

Um das Ziel der energetischen Optimierung entsprechend der EnEV 2009 zu erreichen, erhält die Außenfassade 20 cm Außendämmung. Im  1.OG Obergeschoss werden die veralteten Fenster durch neue (U-Wert 1,1) ersetzt (Uw=1,1). Ein Austausch der Fenster im EG Erdgeschoss erfolgte bereits im Jahr 2008. Die Dachsanierung beinhaltet die Aufbringung von 30 cm starker Wärmedämmung und extensiver Begrünung. Zudem wird die Dacherneuerung mit einer

 

30 cm Dachdämmung inklusive extensiver Begrünung ausgeführt. Die Warmwasserbereitung wird durcherfolgt via  Solarthermie (10,2 m2) unterstützt, sie deckt im Mittel 45 % des Warmwasserbedarfes ab.

 

Im Innenbereich ist die Sanierung der sanitären Einrichtungen (Austausch der Sanitärobjekte) undeinschließlich Herstellung einer barrierefreien Toilette vorgesehen. Des weiterenWeiteren wird die Haustechnik in den Bereichen Lüftungsanlage (mit Wärmerückgewinnung), Heizung und Elektro ertüchtigt. Anstrich der Wände und, Decken, Erneuerung der TürenInnentüren wie auch derund Bodenbeläge soll erfolgenen, soweit erforderlich, überarbeitet werden..

Der Eingangsbereich erhält eine Überdachung aus Stahlkonstruktion. Dieser architektonische Eingriff soll neue Überdachung, die neben dem Regenschutz Witterungsschutz auch eine zusätzliche Abstellmöglichkeiten für z.B. Kinderwagen bietetn.

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.300.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt. Grundlage der Berechnung sind die aktuellen Baupreise. Berücksichtigt wurde außerdem die erwartete Kostensteigerung aufgrund erhöhter Bautätigkeit, verursacht durch das Konjunkturprogramm II (Sonderinvestitionsprogramm/ Zukunftsinvestitionsprogramm von Land und Bund). Angesetzt ist dafür, in Abstimmung mit dem Revisionsamt, ein Zuschlag in Höhe von ca. 10 %.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Offenbach am Main, den

Dezernat I

 

 

 

 

H. Schneider

Oberbürgermeister

 

 

AL

BL

RK

FR/VS

60.0

 

 

 

 

60.1.0

 

 

 

 

60.1.1

 

 

 

 

60.1.2

 

 

 

 

60.4

 

 

 

 

60.4.1 ABab