Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2009

Eing. Dat. 17.09.2009

 

Nr. 486

 

 

 

 

Kindertagesstätte 9, Goerdelerstraße 145 in Offenbach, Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm (SIP) des Landes Hessen, Sonstige kommunale und kommunalersetzende Infrastrukturmaßnahmen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 354/09 (Dez. I, Amt 60) vom 16.09.2009, DS I (A) 486


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung des Daches, der Fenster, der Fassade und des Innenbereichs
    der Kindertagesstätte 9, Goerdelerstraße 145 in Offenbach, nach der von der
    EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.400.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € ein-
    schließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.400.000,00 € werden bewilligt. Die Be-
    reitstellung erfolgt in Höhe von 1.170.000,00 € USK
46450.94010 “Kita 9, Dach-,
    Fenster-, Fassaden-, und Innensanierung, SIP/ZIP (01.01.51)“ SK 05310099,
    Produkt 01.01.51 überplanmäßig entsprechend der Förderricht-linien
    (Hessisches Sonderinvestitionsprogrammgesetz). Die
Co-Finanzierung in Höhe
    von 230.000,00 € erfolgt über das USK 60010.50000 „Gebäudesanierung,
    -unterhaltung und -reparatur (01.01.08)“ SK 61610001, Produkt 01.01.08, PN V
    9064 aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.

3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
    der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
    Hessen liegt vor.

4.
Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Die Kindertagesstätte besteht aus einem teilweise zweigeschossigen Stahlbetonbau aus dem Jahr 1974. In vier Kindergartengruppen werden 100 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sowie in einem Hortbereich 50 Kinder ganztägig betreut.

Die Bausubstanz sowohl der Außenhülle als auch des Innenbereichs befindet sich in einem altersbedingt schlechten Zustand. Das Gebäude entspricht sowohl aus baulich-räumlicher als auch energetischer Sicht nicht den heutigen Standards und Richtlinien.

Um das Ziel der energetischen Optimierung entsprechend der EnEV 2009 zu erreichen, erhält die Außenfassade 20 cm Außendämmung. Im Obergeschoss werden die veralteten Fenster durch neue ersetzt (Uw=1,1). Ein Austausch der Fenster im Erdgeschoss erfolgte bereits im Jahr 2008. Die Dachsanierung beinhaltet die Aufbringung von 30 cm starker Wärmedämmung und extensiver Begrünung. Die Warmwasserbereitung wird bereits durch eine vorhandene Solarthermieanlage unterstützt.

 

Im Innenbereich ist die Sanierung der sanitären Einrichtungen einschließlich Herstellung einer barrierefreien Toilette vorgesehen. Des Weiteren wird die Haustechnik in den Bereichen Lüftung (mit Wärmerückgewinnung) und Elektro ertüchtigt. Wände, Decken, Innentüren und Bodenbeläge sollen, soweit erforderlich, überarbeitet werden.

Der Eingangsbereich erhält eine neue Überdachung, die neben dem Witterungsschutz auch eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen bietet. Zudem wird das Bestandsgebäude in Richtung Westen um einen zweigeschossigen Anbau erweitert, wodurch der gegenwärtig zu kleine Personalraum vergrößert und eine Dachterrassennutzung im Obergeschoss ermöglicht wird.

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.400.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt. Grundlage der Berechnung sind die aktuellen Bauprei-se. Berücksichtigt wurde außerdem die erwartete Kostensteigerung aufgrund er-höhter Bautätigkeit, verursacht durch das Konjunkturprogramm II (Sonderinvesti-tionsprogramm/ Zukunftsinvestitionsprogramm von Land und Bund). Angesetzt ist dafür, in Abstimmung mit dem Revisionsamt, ein Zuschlag in Höhe von ca. 10 %.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.