Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2009

Eing. Dat. 17.09.2009

 

Nr. 487

 

 

Kindertagesstätte 10, Erich-Ollenhauer-Straße 18 in Offenbach, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm (SIP/ZIP) des Landes Hessen, Sonstige kommunale und kommunalersetzende Infrastrukturmaßnahmen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 355/09 (Dez. I, Amt 60) vom 16.09.2009, DS I (A) 487


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung der Fenster, der Fassade und des Innenbereichs der Kinder-
    tagesstätte 10, Erich-Ollenhauer-Straße 18 in Offenbach, nach der von der
    EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.500.000
Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € ein-
    schließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.500.000,00 € werden bewilligt. Die Be-
    reitstellung erfolgt in Höhe von 960.000,00 €  USK 46450.94020 “Kita 10, Dach-,
    Fenster-, Fassaden- und Innensanierung, SIP/ZIP (01.01.51)“ SK 05310099,
    Produkt 01.01.51 überplanmäßig entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches
    Sonderinvestitionsprogrammgesetz). Die Co-Finanzierung in Höhe von
    540.000,00 € erfolgt über das USK 60010.50000 „Gebäudesanierung,
    -unterhaltung und -reparatur (01.01.08)“ SK 61610001, Produkt 01.01.08,
    PN V 9065 aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.

3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
    der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
    Hessen liegt vor.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Die Kindertagesstätte aus dem Jahr 1973 besteht aus einem eingeschossigen Massivbau, in dem ca. 140 - 160 Kinder (inkl. Hortkinder) im Alter von 6 Monaten bis 12 Jahren betreut werden.

Die Bausubstanz sowohl der Außenhülle als auch des Innenbereichs befindet sich in einem altersbedingt schlechten Zustand. Das Gebäude entspricht sowohl aus baulich-räumlicher als auch energetischer Sicht nicht den heutigen Standards und Richtlinien.

Um das Ziel der energetischen Optimierung entsprechend der EnEV 2009 zu erreichen, erhält die Außenfassade 20 cm Außendämmung. Die veralteten Fenster werden durch neue ersetzt (Uw=1,1). Die Warmwasserbereitung wird durch Solarthermie (10,2 m2) unterstützt, sie deckt im Mittel ca. 45 % des Warmwasserbedarfes ab. Das Dach wurde bereits vor wenigen Jahren saniert und zusätzlich gedämmt.

 

Sockel- und Fundamentbereich werden mit Perimeterdämmung (Wärmedämmung von erdberührten Bauteilen von Gebäuden und Bauwerken an ihrer Außenseite) versehen.

Im Innenbereich ist die Sanierung der sanitären Einrichtungen einschließlich Herstellung einer barrierefreien Toilette vorgesehen. Des Weiteren wird die Haustechnik in den Bereichen Lüftung (mit Wärmerückgewinnung), Heizung und Elektro ertüchtigt. Die alte Gasheizung aus dem Jahre 1973 wird aus energetischen Gründen durch einen Gas-Brennwertkessel ersetzt. Weiterhin ist der Anstrich der Wände und Erneuerung der akustisch wirksamen Decken, der Türen sowie der Bodenbeläge vorgesehen.

Der Eingangsbereich wird durch ein neues Vordach geschützt.

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.500.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt. Grundlage der Berechnung sind die aktuellen Bauprei-se. Berücksichtigt wurde außerdem die erwartete Kostensteigerung aufgrund er-höhter Bautätigkeit, verursacht durch das Konjunkturprogramm II (Sonderinvesti-tionsprogramm/ Zukunftsinvestitionsprogramm von Land und Bund). Angesetzt ist dafür, in Abstimmung mit dem Revisionsamt, ein Zuschlag in Höhe von ca. 10 %.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.