Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2009                                                                                                Eing. Dat. 17.09.2009

Nr. 491

 

 

 


Neubau Sportzentrum Bürgel

 

hier: Finanzierungsbeschluss                            Dezernat I, III (Amt 20, 49.1, 60)

                                                                               

 

Vorlage an den Magistrat Nr. 361/09 

 

Neubau Sportzentrum Bürgel

 

 

hier: Grundsatz- und FinanzierungsbeschlussAntrag Magistratsvorlage Nr. 361/09 (Dez. I, III, Amt 20, 49.1, 60) vom 16.09.2009,
DS I (A)
491



 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:


 

1.    Der finanziellen Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem vom TSG Bür-
   
gel als Bauherr geplanten Bauvorhaben „Neubau Sportzentrum Bürgel“ in Form
   
eines Darlehens in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. € wird zugestimmt.


2.    Mittel für das Vorhaben, hier „Zuschuss Neubau Jahnhalle (08.02.01)“ sind in
   
2009 bei dem Untersachkonto 56100.98000 in Höhe von 1 Mio. € als Zuschuss
   
veranschlagt. Diese Mittel sind als Darlehen für den „Umbau der bestehenden
   
Tennishalle“ TSG Bürgel umzuwidmen. Die Umsetzung in ein neues Untersach-
   
konto erfolgt in der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2009.


3.    Weitere Mittel für das neue Sportzentrum Bürgel, hier Neubau Drei-Feld-Halle,
   
sind gemäß Grundsatzbeschluss -Hessisches Konjunkturförderprogramm II, Mit-
   
tel für sonstige Kommunale Infrastruktur- vom 02.04.2009 DS I (A) 413 in Höhe
   
von 1 Mio. € als Zuschuss auf dem Untersachkonto 60500.98020 „Neubau Sport-
   
zentrum Bürgel Zuschuss TSG, SIP/ZIP (01.01.51) vorgesehen. Auch dieser
   
Zuschuss wird in der Änderungsliste zum Nachtrag 2009 als Darlehen umgewid-
   
met und unter einem neuen Untersachkonto „Darlehen Neubau Sportzentrum
   
Bürgel TSG SIP/ZIP (01.01.51) veranschlagt.


 

4.    Weitere 1,5 Mio. € sind bei dem Untersachkonto 55000.92702 „Darlehen an TSG
   
1847 Bürgel Neubau Sporthalle, Sportzentrum Bürgel Rumpenheim“, im Entwurf zum Haus-
   
haltsplan 2010, zur Auszahlung im Jahr 2011 veranschlagt.

5. Vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und der Auftragsvergabe
    werden prüfungsfähige Unterlagen dem städtischen Revisionsamt zur Prüfung
    vorgelegt.

6. Der Betreiber des Sportzentrums muss zur Erfüllung der Vorgaben des Sportstät
    tenerlasses neben der TSG Bürgel weitere Nutzer nachweisen.




 

Begründung:

 

 

Zu 1.:  Derzeit nutzt insbesondere der Sportverein TSG die städtische Sporthalle „Jahnhalle“ in Bürgel. An die Turnhalle angrenzend betreibt der Verein eine Kegelbahn, eine Gastronomie und weitere Sportarten (Tanzen, Pistolenschießen etc.). in eigenen Gebäuden. Der bauliche Zustand der Halle ist kritisch. Eine von der EEG/GBM erstellte Studie kommt zum Ergebnis, dass eine Sanierung im Vergleich zu einem Neubau unwirtschaftlich ist. Da derzeit ein Neubau im erforderlichen Umfang für die intensive Vereins- und teilweise Schulnutzungen über den städtischen Haushalt nicht finanzierbar ist, beabsichtigt die TSG. Die TSG beabsichtigt, diese Bauaufgabe unter Einbeziehung der sonstigen Vereinsnutzungen (Kegelbahn etc.) in eigener Verantwortung  zu übernehmen. Sie hat hierzu vom Ing.-Büro Dillig eine Kostenplanung erstellen lassen, die mehrere Bauabschnitte enthält. Demnach belaufen sich die von dem beauftragten Ing.-Büro ermittelten Gesamtkosten auf in Höhe von 3,7 Mio. . (Klärung durch 20!!!!!)  Diese teilen sich auf in einen 1. Bauabschnitt (energetische Sanierung der vorhandenen Tennishalle, Umbau eines Feldes für Kegeln, Einzug einer 2. Ebene für einen Gymnastikraum) mit ca. 1 Mio. € sowie in den 2. Bauabschnitt (Neubau einer Ballsporthalle, unterteilbar in zwei Bereiche für Schulsport, wie bisher in der Jahnhalle, einschließlich kleiner Gastronomie) mit ca. 2,7 Mio. . (Klärung durch 20!!!!!)  ZUu diesem Zweck soll das bestehende Erbpachtgelände (der Tennishalle) entsprechend erweitert werden.

 

Das Umweltamt wurde im Rahmen der B-Planänderung beteiligt. Eine Stellungnahme zu dem Bauvorhaben liegt vor. Das geforderte Energiekonzept liegt erst im Konzept vor, es ist zwischen dem Verein und dem Umweltamt noch abschließend im Detail zu besprechen. Nach Aussage des Vereines werden die Forderungen aus der Stellungnahme des Umweltamtes zu keinen Mehrkosten führen.

Zu 2.:  Zum Zeitpunkt der Haushaltsmittelveranschlagung 2009 lagen noch keine Details über das Baukonzept vor. Insofern erfolgte der Haushaltstitel für die veranschlagten 1.000.000,00-- global mit „Zuschuss Neubau Jahnhalle“.  Nach Vorliegen des Planungskonzeptes ergeben sich sowohl aus baulicher wie auch aus finanzieller Sicht zwei Bauabschnitte. Die TSG hat beim Land Zuschussmittel beantragt, eine Bezuschussung in Höhe von 200.000,00 € ist zugesagtbeantragt. Auflage dieser Mittelzusage ist, dass mit dem Gesamtvorhaben noch in 2009 zu beginnen ist. Aufgrund des erforderlichen Planungsvorlaufes für den Hallenneubau (Bebauungsplanänderung) kann mit dem Neubau der Halle frühestens 2010 begonnen werden. Eine Baugenehmigung für den Umbau der bestehenden Halle ist jedoch nach Vorlage der Genehmigungsplanung kurzfristig möglich, so dass mit dem 1. Bauabschnitt, dem Umbau der Tennishalle, noch in diesem Jahr begonnen werden kann.

 

Um die Kofinanzierung des Landes Hessen aus der Vereinsförderung zu erhalten, wurde das Vorhaben im Rahmen einer erweiterten Erbpachtlösung geplant und beantragt. Ein Zuwendungsbescheid desr Landes über 200.000,00 € --liegt bereits vor.

. Daher ist eine Konkretisierung der Haushaltsstellenbezeichnung erforderlich.

Die TSG wurde wegen drohender Insolvenz in 2008 von der  Städtischen Sparkasse Offenbach und der  Stadt Offenbach selbst durch Erlass bestehender Forderungen entschuldet. Die Niederschlagung erfolgte gegen Besserungsabrede. Die Grundschulden zu Gunsten der Städtischen Sparkasse im Erbbaugrundbuch bestehen weiterhin.

 

Finanzielle Risiken in der Größenordnung des geplanten Bauvorhabens kann die TSG nicht tragen.

 

 

Zur Sicherung der öffentlichen Gelder auch für den Fall eines Heimfalls des Erbbaurechts müssen die Städtischen Mittel als im Erbbaugrundbuch dinglich besichertes Darlehen ausgereicht werden. Eine Rückführung des Darlehens durch die TSG ist derzeit nicht als reale Möglichkeit anzusehen, die Konstruktion der Finanzierung dient ausschließlich der Kostenbegrenzung und der Sicherung städtischer Gelder.Begründung, warum nicht Zuschuss, sondern Darlehen (Amt 20)

 

Zu 3.:  Gemäß Grundsatzbeschluss DS I (A) 413 vom 04.02.2009 zum Hessischen Konjunkturförderprogramm II, Mittel für sonstige kommunale Infrastruktur, sollen aus dem Fördervolumen weitere 1 Mio. € für den Neubau Sportzentrum Bürgel (sog. kommunalersetzende Maßnahmen) als Zuschuss an die TSG gegeben werden.


Auch diese Mittel müssen zur Verhinderung drohender Vermögensverluste als dinglich besichertes Darlehen ausgereicht werden.
Begründung, weshalb statt Zuschuss nun Darlehen (Begründung Amt 20)

 

Zu 4.: Die hier veranschlagten Mittel dienen der Finanzierung der verbleibenden

Lücke aus vorliegendenr Kostenberechnung des Vereines für desas Bauvorhabens und werden

 ebenfalls als dinglich besichertes Darlehen ausgereicht.

 

 

 

Offenbach am Main, den

 

 

Dezernat I                                                           Dezernat III                 

 

 

 

 

 

H. Schneider                                                         Beseler

Oberbürgermeister                                               Stadtkämmerer            

 

 

Offenbachh am Main, den 01. September 2009

Dezernat I

 

 

 

 

H. Schneider

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

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BL

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FR/VS

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