Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 – 2011

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2009                                                                                                Eing. Dat. 17.09.2009

Nr. 493

 

 

 

Mietvertrag der Stadt Offenbach mit der Klinikum Offenbach GmbH
hier: Bereitstellung der Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 370/09 (Dez. III, Amt 20) vom 16.09.2009,
DS I (A) 493


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für die Miete werden ab dem Jahr 2010 jährlich 312.000 € (mtl. 26.000 € inkl,
    1.000 € Nebenkosten) und für das Jahr 2009 anteilig ab Vertragsbeginn, dem
    01.09.2009, 104.000 € bewilligt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bei dem Sachkonto 67000001, Untersachkonto
    51000.53220, Mietkosten Kita Klinikum, Produkt 01.01.08 bereitgestellt.

3. Die Umsetzung erfolgt im Nachtrag 2009 und für das Jahr 2010 über die
    Änderungsliste des Haushalts 2010.


Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.10.2008 (DS I (A) 344) den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der Klinikum Offenbach GmbH am Standort des damaligen Hortgebäudes beschlossen. Das Klinikum Offenbach GmbH wurde beauftragt das Gebäude zu errichten und zu finanzieren, wobei die dabei zu entstehenden Kosten, abzüglich eines Anteils der Klinikum Offenbach GmbH in Höhe von 900.000 €, über einen langfristigen Mietvertrag mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach / Stadt Offenbach weitergegeben werden sollten.

 

Die monatlichen Mietzahlungen von 25.000 € berechnen sich aus den tatsächlichen Baukosten abzüglich eines Eigenanteils des Vermieters der Klinikum Offenbach GmbH, zuzüglich der vom Vermieter zu entrichtenden Finanzierungskosten und der Grundstückspachtzinsen in Höhe von 14,4 € / qm. Als Nebenkosten sind zusätzlich 1.000 € monatlich zu entrichten.

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt entsprechend dem Antragstenor.