Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.10.2009

Eing. Dat. 01.10.2009

 

Nr. 501

 

 

Jahresabschluss des ESO zum 31.12.2008;
Ergebnisverwendungsvorschlag; Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 397/09 (Dez. IV, ESO) vom 30.09.2009, DS I (A) 501


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO),
    Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2008 wird festgestellt.

2. Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresgewinn in Höhe von 1.138.750,82 €
    den Verlustvortrag aus 2007 in Höhe von 794.100,05 € auszugleichen und den
    Restbetrag in Höhe von 344.650,77 € als anteilige Eigenkapitalerzinsung an die Stadt
    Offenbach auszuzahlen. Außerdem wird vorgeschlagen, die Ergebnisse der nicht
    hoheitlichen Bereiche des ESO der Jahre 2007 und 2008 in Höhe von insgesamt
    611.464,92 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Verlustes der städtischen
    Friedhöfe aus 2007 einzusetzen.

3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2008 erstellt. Dieser wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt am Main geprüft und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Eigenbetrieb erhebt für die Gewährung von Nutzungsrechten an Grabstätten Gebühren in Abhängigkeit von der Art der Grabstätte und der Länge der Nutzungsdauer. Diese Einnahmen aus Grabnutzungsrechten werden seit Bestehen des Eigenbetriebs im Jahr der Vereinnahmung als Umsatzerlöse ausgewiesen. Es handelt sich hierbei jedoch anteilig um Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

 

Statt der sofortigen Umsatzrealisierung in voller Höhe wäre die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens nach § 250 Abs. 2 HGB, der über die Dauer des eingeräumten Nutzungsrechtes ertragswirksam aufgelöst wird, konform mit den Vorschriften des HGB und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die bei Gründung des Eigenbetriebs rechnerisch bestehenden anteiligen Einnahmen nicht auf den Eigenbetrieb übertragen wurden. Nach überschlägigen Berechnungen des Eigenbetriebs wären zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2008 rd. € 12,4 Mio. passiv abzugrenzen. Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres würden sich per Saldo um T€ 74 (Abgrenzung der vereinnahmten Gebühren im Berichtsjahr von T€ 1.074 abzüglich Auflösungen von T€ 1.000) verringern.

 

Auf den obigen Sachverhalt wird bereits seit dem Abschluss des Jahres 2002 unter anderem im Rahmen des Bestätigungsvermerks hingewiesen. Da die Wirtschaftsprüfer den Einfluss auf die Vermögenslage des Eigenbetriebs für wesentlich erachten, wurde der Bestätigungsvermerk im Hinblick auf diesen Sachverhalt eingeschränkt.

 

Unter Bezug auf die §§ 112 - 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 einschl. des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2008 liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder zur Einsichtnahme aus

Anlage:

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2008

 

Verteiler:
15 x HFB
 1x Minderheitenvertreter (HFB)
 7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro