Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.10.2009

Eing. Dat. 01.10.2009

 

Nr. 502

 

 

Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 398/09 (Dez. IV, ESO) vom 01.10.2009, DS I (A) 502


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Das Stammkapital des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) von
    20.196.029,31 € wird per 01.01.2009 um 9.278.839,51 € herabgesetzt und damit auf
    10.917.189,80 € reduziert. Der freiwerdende Betrag von 9.278.839,51 € wird von der
    Stadt Offenbach dem Eigenbetrieb wieder zur Verfügung gestellt und dient
    vollständig zur Dotierung eines Rechnungsabgrenzungspostens für Grabnutzungs-
    entgelte.

    Der neue Rechnungsabgrenzungsposten wird als Teil des wirtschaftlichen
    Eigenkapitals ausgewiesen.

2. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes wird zur Umsetzung der Stammkapital-
    reduzierung geändert.

Begründung:

Zu 1.
Der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) Kommunale Dienstleistungen erhebt für die Gewährung von Nutzungsrechten an Grabstätten Gebühren in Abhängigkeit von der Art der Grabstätte und der Länge der Nutzungsdauer (durchschnittlich 25 Jahre). Diese Einnahmen aus Grabnutzungsrechten werden seit Bestehen des Eigenbetriebs im Jahr der Vereinnahmung als Umsatzerlöse ausgewiesen. Nach den Anmerkungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelt sich hierbei jedoch um Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Statt der sofortigen Umsatzrealisierung in voller Höhe wäre die Bildung eines passiven Rechnungs-abgrenzungspostens nach § 250 Abs. 2 HGB, der über die Dauer des eingeräumten Nutzungsrechtes ertragswirksam aufgelöst wird, konform mit den Vorschriften des HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

 

Bei Gründung des ursprünglich eigenständigen Eigenbetriebs „Städtische Friedhöfe Offenbach am Main“ per 01.01.1993 wurden die zu diesem Zeitpunkt bei der Stadt Offenbach rechnerisch bestehenden anteiligen Einnahmen nicht auf den Eigenbetrieb übertragen. Vor dem Hintergrund der Umstellung der Kommunen von der Kameralistik auf die Doppik wird der Einfluss auf die Vermögenslage des Eigenbetriebs nun für so wesentlich erachtet, dass ein anderer Ausweis angezeigt ist und daher erstmals in 2008 eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) für notwendig gehalten wurde.

Von der Kämmerei der Stadt Offenbach wurde ermittelt, dass der Restbestand der im Zeitraum 1968-1992 vereinnahmten Gebühren für Grabnutzungsrechte in Summe 9.278.839,51 € beträgt. Dieser Betrag kann in der Form zur Verfügung gestellt werden, dass im ESO zum 01.01.2009 aus dem vorhandenen Stammkapital von 20.196.029,31 € ein Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 9.278.839,51 € herausgelöst und das Stammkapital damit auf 10.917.189,80 € reduziert wird.

Eine Auswirkung auf die nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durch die Wirtschaftsprüfer zu prüfende Frage der Eigenkapitalausstattung ist nach Abstimmung mit PwC nicht vorhanden. Der nun als eigenständige Bilanzposition gezeigte passive Rechnungsabgrenzungsposten wird als Bestandteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals gesehen.

 

Zu 2.
Auf Grund der neuen Darstellungsweise muss eine Änderung der Betriebssatzung erfolgen. Die Befugnisse der Betriebsleitung und der Betriebskommission beziehen sich gemäß Eigenbetriebsgesetz auf einen Prozentsatz vom Stammkapital, welches zurzeit mit 39.500.000,00 DM (20.196.029,31 €) festgelegt ist. Um diese Befugnisse auch nach der Betriebssatzungsänderung auf gleichem Niveau zu halten, ist auf Grund der Herabsetzung des Stammkapitals zum Erhalt der Handlungsfähigkeit in den § 3 Nr. 3 sowie § 7 Nr. 3 eine Anpassung von bisher 2% auf 4% des Stammkapitals erforderlich.

Hierbei wurde auch die Umwandlung von bisher noch DM in EURO in einem Um-rechnungsverhältnis 2:1 in § 3 Nr. 3 und § 7 Nr. 10 vorgenommen sowie in § 3 auf Grund der bisher nicht notwendigen Bestellung eines stellvertretenden Betriebsleiters ein „gegebenenfalls“ eingefügt. Eine ebenfalls rein redaktionelle Änderung ist die Anpassung des Firmennamens der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH in § 3 Abs. 6.

Anlage 1:  Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

Anlage 2:  Synopse