Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.10.2009

Eing. Dat. 20.10.2009

 

Nr. 503

 

 

 

Gehälter offenlegen
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 20.10.2009, DS I (A) 503


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, insbesondere bei dem Abschluss von Neuverträgen bzw. der Verlängerung von Anstellungsverträgen vertraglich zu vereinbaren, dass die Gehälter der Geschäftsführungsorgane und der Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsgesellschaften offengelegt werden.

Von den jetzigen Geschäftsführern der Stadtgesellschaften wird erwartet, dass sie der Intention des Gesetzgebers (vgl. § 123 a HGO) nachkommen.

Die Gehälter sind in den jährlichen Geschäftsberichten sowie dem Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach darzulegen.


Begründung:

 

Die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger haben bei Beteiligungsgesellschaften der Stadt einen besonderen Anspruch auf Offenheit und Transparenz, da diese auch durch Steuergelder getragen werden.

 

Mit der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes wurde im § 123 a HGO geregelt, dass die jährlich gewährten Bezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats oder einer ähnlichen Einrichtung in den Beteiligungsbericht aufzunehmen sind. Hiernach hat die Kommune darauf hinzuwirken, dass die jeweiligen Organmitglieder die gewährten Bezüge mitteilen und ihrer Veröffentlichung zustimmen.

 

Nach der derzeitigen Rechtslage gilt dies für diejenigen Gesellschaften, bei denen die Stadt Offenbach entweder Mehrheitsgesellschafter ist oder mindestens 25 Prozent der Anteile besitzt und sich gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile ergibt.

 

Zahlreiche Städte haben inzwischen die Offenlegung der Gehälter erreicht, darunter Kassel, Köln und Stuttgart.