Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2009

Eing. Dat. 20.10.2009

 

Nr. 504

 

 

 

Neufassung der Satzung für das Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main
Antrag Jugendhilfeausschusses gem. § 71 SGB VIII vom 20.10.2009, DS I (A) 504


Die Stadtverordnetenversammlung wolle die in Anlage beigefügte Neufassung der Satzung für das Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main beschließen.


Begründung:

 

Die seit 1986 geltende Satzung für das Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main wurde grundlegend überarbeitet und auf die aktuellen Rechtsgrundlagen sowie Bedarfslagen angepasst. So wurden u.a. die unter § 2 genannten Aufgaben des Jugendbildungswerkes im Sinne des seit 01.01.2007 geltenden neuen Hessischen Ausführungsgesetzes neu formuliert sowie die unter § 4 geregelte Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses und seiner in § 5 genannten Aufgaben auf die aktuellen Bedarfslagen angepasst. Zudem wurde die Leitung des Jugendbildungswerkes in § 6 neu geregelt. Dafür soll der geltende § 8 entfallen. Weiterhin sollen entbehrliche Regelungen, wie der Hinweis in § 11 der geltenden Fassung hinsichtlich der Kassen- und Haushaltsführung, Rechnungsprüfung oder die Vorhaltung eines Jugendbildungsausschusses in § 7 der geltenden Fassung entfallen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 einstimmig für die Annahme der anliegenden Neufassung der Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung plädiert. In der Anlage ist neben der Neufassung der Satzung eine Synopse der geltenden Satzung sowie der Neufassung beigefügt, aus der die jeweiligen Änderungen hervorgehen.

 

Anlagen