Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.10.2009

Eing. Dat. 22.10.2009

 

Nr. 510

 

 

 

 

Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan - Entwurf 2009
hier: erneute Offenlegung des Planentwurfs nach HLPG, öffentliche Auslegung nach
BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 420/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.10.2009, DS I (A) 510


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die in der Anlage 01 enthaltenen und in den dazugehörigen Anlagen 02 - 07 
    belegten Punkte werden als Anregungen der Stadt Offenbach am Main zum 
    Regionalen  Flächennutzungsplan (RegFNP) - Entwurf 2009 beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Planungsverband Ballungsraum 
    Frankfurt/Rhein-Main (pvfrm) die Anregungen zu übermitteln mit der Bitte, den   
    Regionalen Flächennutzungsplan - Entwurf 2009 entsprechend zu ändern.


Begründung:

 

Mit gemeinsamem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) und des Planungsverbands Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main (pvfrm) vom 14.07.2009  liegt der Stadt Offenbach die Aufforderung zur Beteiligung an der erneuten Offen-legung/öffentlichen Auslegung des Regionalplans/Regionalen Flächennutzungs-   plans - Entwurf 2009 vor.

 

Die Regionalversammlung Südhessen hat am 30. April 2009 die erneute Anhörung und Offenlegung gemäß § 10 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und § 22 Abs. 2 Nr. 1 HLPG des Entwurfs des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans mit Umweltbericht beschlossen. Bereits am 18. Februar 2009 hat die Verbandskammer des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) gem. § 3Abs. 2 BauGB gefasst.

 

Die erneute Offenlegung/öffentliche Auslegung des Regionalplans/RegFNP beinhaltet gemäß § 10 Abs. 3a HLPG und gemäß § 2 a.i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auch die öffentliche Auslegung des Umweltberichts zum Regionalplan und zum Regionalen Flächennutzungsplan, der Bestandteil der Planunterlagen ist. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB umfasst für den RegFNP auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

 

Der RegFNP für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main befindet sich gleichzeitig im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Das Planwerk besteht aus folgenden Dokumenten, die Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind:

 

Regionalplan (RPS):

Regionalplan Südhessen -Text

Regionalplan Südhessen - Umweltbericht

Karte Planungsregion Südhessen im Maßstab 1:100.000, Legenden

 

Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP):

Begründung: Allgemeiner Teil zum RegFNP

Begründung: Gemeindeteil zum RegFNP

Begründung: Umweltbericht zum RegFNP

Karten RegFNP im Maßstab 1:50.000 (Haupt- und zwei Beikarten, Legende).

 

Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3HLPG bzw. § 3 Abs. 2 BauGB dauert die erneute Offenlegung/öffentliche Auslegung einen Monat. Im Hinblick auf die Komplexität    des Planwerks sowie § 10Abs. 3a HLPG wurde die Frist auf 2 Monate erweitert    und endet am 02. November 2009.

 

 

Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens, soll der Regionalplan/Regionale Flächennutzungsplan den bisherigen Regionalplan Südhessen 2000 und die gültigen Flächennutzungspläne im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ersetzen. Zurzeit ist von einer Rechtskraft im Jahre 2011 auszugehen.

 

Der Planungshorizont des RPS/RegFNP umfasst den Zeitraum  bis zum Jahr 2020.

 

Mit dem RegFNP liegt erneut der Entwurf des Regionalplans Südhessen zur Stellungnahme vor. Beide Planungen wurden gemeinsam vom RP Darmstadt und dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erarbeitet.

 

Zum Regionalplan, der sich in den Planaussagen nur auf das Gebiet des Re-gierungsbezirks Darmstadt  außerhalb der Flächen des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main und damit nicht auf das Stadtgebiet der Stadt Offenbach bezieht, werden keine gesonderten Anregungen vorgebracht, da die Stadt Offenbach von diesen Planaussagen nicht direkt betroffen ist.

 

Die Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) baut auf vor-hergehende Beschlüsse des Magistrats (Vorlage 241/03 erstmalig am 27. August 2003, Vorlage 241/07 vom 11. Juli 2007) und dem Stadtverordnetenbeschluss vom 30. August 2007 (DS I (A) Nr. 182) auf.  

 

Ergänzt und modifiziert wurde aufgrund von Änderungen zwischen Vorentwurf 2007 und Entwurf 2009, aus den  Ergebnissen der gutachterlichen Aussagen zur
Seveso II- Problematik sowie veränderter Erkenntnisse aus den Bereichen Freiraum Natur und Landschaft als auch aus aktuell geänderten stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen.

 

Darüber hinaus wurde in Gemeindegesprächen mit dem Planungsverband, in Fachvorträgen, Dezernats- und ämterübergreifenden Arbeitsgruppensitzungen, Ab-stimmungsgesprächen die jetzt vorliegende  Magistratsvorlage erarbeitet. Im Hin-blick auf Umfang und Komplexität und dem knapp bemessenen Zeitraum der Offen-legung wurden zur Erarbeitung der Stellungnahme frühzeitig bereits im Vorfeld der formalen Offenlage vorbereitende Besprechungen Vorabstimmungen und erste Anregungen/Stellungnahmen erarbeitet. Das nun aus den Beteiligungen erarbeitete Ergebnis liegt  mit dem Begründungstext und den dazugehörigen umfangreichen Anlagen mit dieser Magistratsvorlage vor.

 

Die im Folgenden aufgeführten Positionen verdeutlichen einzelne grundsätzliche Inhalte der Stellungnahme der Stadt Offenbach:

 

 

Oberzentrum Offenbach

Die Stadt Offenbach gehört neben dem Oberzentrum Frankfurt zum Kernraum des Ordnungs- und Verdichtungsraums und des Ballungsraums. Der RPS/RegFNP formuliert Grundsätze, die die Oberzentren als Standorte regionalbedeutsamer Infrastruktureinrichtungen, für Siedlungsentwicklung, großflächigen Einzelhandel, sowie ihre Verkehrsfunktion betreffen. Im Leitbild zum RegFNP wird die besondere Rolle der Oberzentren für die Entwicklung der Region hervorgehoben.

 

Aus den Zielen und Grundsätzen vorhergehender  Regionalpläne und der Flächennutzungsplanung des ehemaligen UVF hat die Stadt Offenbach in den zurückliegenden Jahren ihre Stadtentwicklung unter der Zielsetzung ihre Oberzentrale Funktion zu stärken und weiter zu entwickeln betrieben.

 

Ausgehend von der fortschreitenden Tertiärisierung und der damit verbundenen Steigerung der Erwerbstätigen- und Beschäftigtendichte, wurde bezogen auf Offenbach- entlang der bedeutsamen Regionalachse Kaiserlei, Zentrum, Güterbahnhof vorrangig das Ziel verfolgt, oberzentrale Nutzungen planerisch vorzubereiten und sie im Stadtkörper als Standorte wirtschaftlicher, überörtlicher privater und öffentlicher Infrastruktur zu implementieren, auszubauen und somit die zentralörtliche Funktion Offenbachs zu stärken. Sichtbare Ergebnisse dieses Entwicklungsprozesses sind vor allem die Kerngebietstypischen Bauflächen im Kaiserleigebiet, die Gebäudekomplexe Stadtforum, Haus der Wirtschaft, City Tower, Einkaufszentrum KOMM im Zentrum der Stadt, sowie die angestrebte tertiäre Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs am geplanten Fernhalt Offenbach-Ost.

 

Mit dem nun vorliegenden RegFNP- Entwurf und den dort vorgenommen Dar-stellungen des Siedlungsbeschränkungsbereichs, den Auswirkungen der Tagschutz-zone 2 und den Auswirkungen der dort lokalisierten Seveso II- Restriktionen ist eine nachhaltige Weiterentwicklung der o. g. zentralörtlichen Funktionen des Ober-zentrums Offenbach nicht gegeben. Dies spiegelt sich z. B. massiv in den tatsächlichen Gegebenheiten widersprechenden Ausweisungen fast ausschließlich gewerblicher Bauflächen am Kaiserleigebiet (auf Offenbacher und Frankfurter Gemarkung), am Güterbahnhof, dem und in der Konsequenz der verschobenen Flächenbilanzierung, der Streichung der gewerblichen Bauflächen am Buchrain-gebiet wieder. Durch die gewählte Form der Darstellung im RegFNP- Entwurf entsteht der raumordnerische Mangel einer sinnvollen Zuordnung, hier der oberzentralen Funktionen Dienstleistung, Handel und Gewerbe.  

 

Erschwerend für die oberzentrale Entwicklung Offenbachs kommen die groß-flächigen Darstellungen und Nutzungsänderungen im Frankfurter Osten hinzu:     Dies ist u.a. die angestrebte Änderung des Frankfurter Osthafens von Gewerblicher  Baufläche Bestand (ca.130 ha) in Sondergebiet Hafen Bestand sowie die Gemischte Baufläche Bestand/geplant (ca. 50 ha) entlang der westlichen Hanauer Landstraße mit der Möglichkeit von Kerngebietsnutzung, damit einhergehend die Entwicklung von zentrenrelevanter großflächiger Einzelhandelsnutzung.

 

Dies geschieht im Siedlungsbeschränkungsbereich, und in im RegFNP- Entwurf dargestellten Seveso II- Störfallbereichen. Die gewählten Nutzungsabsichten  widersprechen dem Regionalen Einzelhandelskonzept (REHZ), den Zielen der Raumordnung, als auch der Abwägung entsprechend den Regelungen der Seveso-Prüfung sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Bezug auf die Darstellungen im Kaiserleigebiet Offenbachs.

 

Im Ergebnis führen die Auswirkungen der Darstellungen des RegFNP zu einer raumordnerischen Ungleichbehandlung bezüglich:

 

- der Ausweisung von richtigerweise darzustellenden Gemischten Bauflächen  
  geplant anstatt zu Gemischter Baufläche Bestand,

- der Verhinderung der Fortsetzung der Entwicklung des Kaiserleigebietes als
  einziger zentraler Dienstleistungsstandort des Oberzentrums Offenbach
- der neben bestehender, übermäßig ermöglichten Entwicklung von
  zentrenrelevanter Einzelhandelsnutzung im Frankfurter Osten,
- bezüglich der raumordnerisch sinnvollen Zuordnung der Funktionen
  Wohnen, Gewerbe, Handel und Dienstleistung,
- der reduzierten Ausweisung Gewerblicher Bauflächen in den Oberzentren
  des Kernraums der Region und der weiterhin insgesamt      sehr großzügig
  bemessenen Ausweisung geplanter Gewerblicher Bauflächen in den
  Randgebieten (Klein-, Unter-, Mittelzentren) der Region,
- der Abschwächung der in das System der zentralen Orte und
  Entwicklungsachsen getätigten privaten und öffentlichen Investitionen
  kostenintensiver (auch lärmsensiblen) Infrastrukturen,
- infolge der getroffenen Restriktionen des geplanten und in Realisierung
  befindlichen Ausbaus des Frankfurter Flughafens
- Auswirkungen des bestehenden und erweiterten Flughafens auf die
  Siedlungsstruktur (Bestands- und Zuwachsflächen) des fehlenden
  Siedlungsstrukturkonzeptes gemäß Zielaussage LEP EFFM (III.4)
- der sich am und um den Flughafen entwickelnden „Airport-City“
- insgesamt der zukünftigen Entwicklung oberzentraler Funktionen
  Offenbachs.

 

In der Gesamtheit der Darstellungen des RegFNP- Entwurfs bestehen prägnante Abwägungsmängel. Diesen kann nur durch die Berücksichtigung der Offenbacher Anregungen zu Änderungen des Entwurfs abgeholfen werden.

 

 

Bevölkerung

Die Bevölkerungszahl wurde nach der 11. koordinierten Bevölkerungsvoraus-berechnung auf Bundesebene und neuere Berechnungen auf Ebene der Regierungsbezirke durch die Hessenagentur ermittelt und  eine  Bevölkerungs-projektion erstellt. Danach ist in Offenbach von einer rückläufigen Bevölkerungszahl gegenüber dem Vorentwurf auszugehen. Für Offenbach sind 118.200 Einwohner im Jahre 2020 prognostiziert. Entsprechend der Vorgabe ist von einem immer noch moderaten Anstieg an Einwohnerinnen und Einwohnern von + 0,6% für Offenbach und + 0,8% für das Planungsverbandsgebiet auszugehen. Die diesem Ergebnis und dem örtlichen Nachholbedarf an Wohnflächenzuwachs/Einwohner angepassten Ausweisungen der Wohnbauflächen lassen bis 2020 keinen Engpass bei der Wohn-flächenentwicklung erkennen.

 

 

Beschäftigtenentwicklung

Aufgrund der im RegFNP vorgenommenen Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Kaiserleigebiet werden Beschäftigtenrückgänge und Flächen-engpässe für Kerngebietsnutzungen  im noch von Wachstum geprägten tertiären     Wirtschaftsbereich für Offenbach befürchtet. Der damit einhergehende Zentralitätsverlust widerspricht den Zielen der Raumordnung.

 

In der begleitenden Bearbeitung und Erfahrung zeigt sich weiterhin, bedingt durch die generalisierende Plandarstellung, vermehrt die Notwendigkeit konzeptionell vertiefend und gutachterlich kommunale Planungen auf nahezu allen Fachebenen. Dies trifft besonders auf die gemeindliche Bauleitplanung und Fachplanungen der sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen sowie der Freiraumentwicklung zu.

 

In Anlehnung an die behördenverbindlichen Vorgaben des rechtswirksamen Land-schaftsplanes des ehemaligen UVF muss neben der Sicherung von Siedlungs-zuwachsflächen, Verkehrs- und Versorgungstrassen gleichrangig die Darstellung von Vorranggebieten für Regionale Grünzüge (vgl. Anlage 03), Klimaschutz, Biotop- und Artenschutz erfolgen (gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Bereitstellung entsprechender Flächen). Ergänzende Darstellungen werden zum RegFNP Entwurf in den Anlagen gefordert.

 

Für den Bereich Bürgel Rumpenheim werden auf Grundlage des Freiraument-wicklungskonzepts erneut die nicht berücksichtigten Anregungen zum Vorent-       wurf 2007  gefordert.

 

Erneut in überarbeiteter Form und ergänzt um die Erkenntnisse der Entscheidung des Urteils des VGH Kassel  findet die Grundsatzposition der Stadt Offenbach zur Ablehnung des Ausbaus des Flughafens Frankfurt Main (NW-Landebahn) Eingang in die Stellungnahme der Stadt Offenbach. In diesem Zusammenhang ist auch die Auseinandersetzung mit dem vergrößerten Siedlungsbeschränkungsgebiet und der Tageschutzzone 2 behandelt (vgl. Anlage 06).

In der Anlage 01 zum Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplans sind vollständig alle derzeit aktuellen Anregungen der Stadt Offenbach enthalten. Die weiteren Anlagen beziehen sich jeweils auf die Anlage 01 und belegen und dokumentieren die jeweiligen Anregungen umfassend.

 

Aufgrund der durch Seveso II- Störfallbereiche gegeben Auswirkungen auf die Gemarkung der Stadt Offenbach wurde der TÜV Nord beauftragt ein Gutachten zur Verträglichkeit der die städtebauliche Planung der Stadt Offenbach tangierenden Störfall-Betriebsbereiche… zu erstellen. Das Gutachten, ist als Anlage 05 Bestandteil der  Stellungnahme  der Stadt Offenbach zum RegFNP-Entwurf. In Anlage 04 wurden die Ergebnisse der Achtungsabstände des Gutachtens kartografisch übertragen und in den Kontext zu Planungen der Stadt Offenbach gestellt.

 

Die in der Anlage 01 numerisch angeführten Anregungen 1- 61 folgen der Kartierung in der Anlage 02. Die Nummern 62 - 83 beziehen sich auf Textaussagen oder lassen sich nicht planzeichnerisch verorten. Die Nummern 85 - 93 beziehen sich auf die Gemarkung der Stadt Frankfurt oder darüber hinaus.

 

Vom Planungsträger wird erwartet, dass alle Anregungen der Stadt Offenbach unver-ändert in den RegFNP aufgenommen und soweit erforderlich in Text und Karte eingearbeitet werden.

 

Die Stellungnahme und das Planwerk des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplans - Entwurf 2009 das Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist liegen in gedruckter Form zur Einsicht im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus.

 

Anlagen zum Beschluss:

 

Anlage 01     Anregungen der Stadt Offenbach am Main zum Entwurf 2009

Anlage 02     Plan mit Kartierung der  Listennummern 1 - 89

Anlage 03     Plan mit Kartierung Vorranggebiet Regionaler Grünzug

Anlage 04     Plan mit Kartierung Seveso II- Problematik

Anlage 05     Gutachten zur Verträglichkeit der das Stadtgebiet  Offenbach

                     tangierenden Störfall-Betriebsbereiche (Seveso II- Gutachten)

Anlage 06     Einzeldokument Nr.72 Flughafen Frankfurt mit 8

Anlagen (Anlage_06_1 bis Anlage_06_8)

Anlage 07     Einzeldokument Nr. 73 Airport-City

 

Verteiler:
Fraktionen
CDU – 3 Exemplare
SPD – 3 Exemplare

B’90/Die Grünen – 2 Exemplare

FDP – 2 Exemplare
Die LINKE. – 2
Exemplare

REP - 2 Exemplare

FWG – 1 Exemplar

Stv.-Büro – 1 Exemplar