Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.10.2009
Eing. Dat. 22.10.2009
Nr. 511
Bebauungsplan Nr. 131A
- Sportzentrum Bürgel , 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 131 -
1. Änderung des Geltungsbereiches
2. Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 421/09 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 511
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Änderung des Geltungsbereiches
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 131A
„Sportzentrum Bürgel, 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
Nr. 131“ wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wie folgt geändert:
- An der südöstlichen Grenze im Bereich des Anschlusses an den Mainzer Ring
verläuft die Geltungsbereichsgrenze zukünftig an der nördlichen Seite des
Pfaffenpfades, an der westlichen Grenze des geplanten Mainzer Rings und an
einer im Abstand von ca. 8,5 m verlaufenden Parallelen zur nördlichen Grenze
des Pfaffenpfades im Bereich des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 4,
Nr. 20/1.
- An der westlichen Grenze wird der Geltungsbereich um den Bereich des
Pfaffenpfades bis zur Einmündung Maingaustraße erweitert.
2. Billigung des Planentwurfes
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131A (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet
zwischen der südlichen Grenze des Pfaffenpfades vom Mainzer Ring bis zur
Maingaustraße, den östlichen Grenzen der Grundstücke Limburger Weg 19,
Weilburger Weg 21 und Marburger Weg 17, der südlichen Begrenzung der
Tennisplätze, der westlichen, nördlichen und östlichen Grenze des Tennishallen-
grundstücks, der östlichen Grenze des Sportplatzes und des Anschlusses an den
Mainzer Ring über den nach Süden verbreiterten Pfaffenpfad sowie die
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom
12.10.2009, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Begründung:
Zu 1:
Zum Schutz der westlich angrenzenden Wohngebiete erfolgt die Erschließung der Stellplätze der neuen Sporteinrichtungen ausschließlich vom Mainzer Ring aus. Dafür hat sich, im Zuge der Konkretisierung der Verkehrsplanung, eine Verbreiterung des Pfaffenpfades nach Süden zwischen der Zufahrt zu den Stellplätzen des Sportzentrums und dem Anschluss an den Mainzer Ring als vorteilhafter erwiesen als die ursprünglich geplante Verbreiterung nach Norden. Der Geltungsbereich muss daher in diesem Bereich verändert werden.
Auf Grund von Anregungen, die im Rahmen der Bürgerversammlung am 09.09.2009 geäußert wurden, soll der Pfaffenpfad ab der Einmündung der Maingaustraße für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Der Paffenpfad soll hierzu zwischen Maingaustraße und den weiter östlich befindlichen Kleingärten südlich des Pfaffenpfades als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung `Rad-/Fußweg und Notzufahrt` ausgewiesen und abgepollert werden. Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes im Bereich des Pfaffenpfades bis zur Einmündung Maingaustraße nach Westen sollen die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Zu 2:
Im Bereich der Sportanlage in Bürgel nördlich des Pfaffenpfades und westlich des Mainzer Ringes gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 131. Da dieser ausschließlich Tennisplätze und eine Tennishalle mit Nebenräumen und Clubheim vorsieht, ist für die vom Verein beabsichtigte Weiterentwicklung der Sportanlage in Richtung Sportzentrum eine Änderung des Planungsrechtes erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131A sieht daher die Festsetzung eines „Sondergebietes für sportliche Anlagen“ vor. Er ermöglicht den Bau einer 3-Feld-Sporthalle als Ersatz für die äußerst sanierungsbedürftige Jahnhalle, den Umbau der heutigen Tennishalle in eine mehrfunktionale Sporthalle, den Umbau des Clubheimes in einen Sportkindergarten, ein Restaurant sowie den Bau einer 2-Feld-Halle für Gymnastik- und Gesundheitssport. Die vorhandenen und geplanten sportlichen Nutzungen fügen sich funktional und städtebaulich sinnvoll zu einem neuen Sportzentrum zusammen. Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf entnommen werden.
Die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Zeit vom 18.08.2009 bis zum 18.09.2009 erfolgt. Eine Bürgerversammlung hat am 09.09.2009 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 16.07.2009 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Während dieser Beteiligungsverfahren sind Stellungnahmen zum Planvorhaben abgegeben worden. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren befindet sich in Anlage 4.
Mit dem Billigungsbeschluss kann die zweite Phase der Beteiligung beginnen.
Anlagen:
1) Bebauungsplan - Planzeichnung
2) Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen
3) Begründung
4) Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Verteiler:
15 x HFB
1 x Minderheitenvertreter HFB
15 x UPB
1 x Minderheitenvertreter UPB
7 x Fraktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.- Büro
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die folgenden Fachgutachten aus:
- Gutachterliche Stellungnahme – Schall (Stand: Juni 2009)
- Gutachterliche Stellungnahme – Schall (Stand: Oktober 2009)
- Verkehrsgutachten (Stand: September 2009)
- Baugrunduntersuchung (Stand: August 2009)
- Baugrunduntersuchung – Ergänzung Erdwärme (Stand: September 2009)