Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.10.2009

Eing. Dat. 22.10.2009

 

Nr. 513

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 633
- Wohngebiet östlich der Siemensstraße -
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 423/09 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 513


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 633 (Anlagen 1 und 2, jeweils in der Fassung vom 12.10.09, Anlagen 4a, 4b und 4c, jeweils in der Fassung vom 10.08.09) für eine ca. 1,5 ha große Teilfläche östlich der Siemensstraße aus dem ehemaligen Tack-Gelände zwischen den Grundstücken Siemensstraße 9-13 und Siemensstraße 47 sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3, Fassung vom 12.10.09) werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Die Deutsche Reihenhaus AG plant für den östlichen Teil des ehemaligen Tack-Geländes die Errichtung von 70 Reiheneigenheimen in energiesparender Bauweise. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Deshalb hat die Deutsche Reihenhaus AG einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die ca. 1,5 ha große Entwicklungsfläche gestellt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat dem Antrag des Vorhabenträgers zugestimmt und am 03. September 2009 den Einleitungsbeschluss gefasst.

 

Mit der Entwicklung des Wohngebiets östlich der Siemensstraße wird das bestehende Wohnungsmarktangebot im Bereich der kostengünstigen Eigenheime in Innenstadtlage ergänzt und damit die Wohnraumversorgung und die Stadtentwicklung der Stadt Offenbach unterstützt. Als Maßnahme der Innenentwicklung nutzt die Umstrukturierung eines Teils des ehemaligen Tack-Geländes vorhandene Potenziale und verhindert eine zusätzliche Inanspruchnahme von Grund und Boden in bislang unverbauter Landschaft.

 

Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet werden. Durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) wird die maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO begrenzt. Die festgesetzte GRZ erlaubt eine überbaute Fläche von maximal 8.835 m². Damit wird der Schwellenwert des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² deutlich unterschritten. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Aufstellungsverfahrens.

 

Während des Zeitraums 05.10. – 20.10.2009 hat die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wurde in einem Termin am 25.08.2009 über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgesprochen.

 

Mit dem Billigungsbeschluss beginnt die Phase der förmlichen Beteiligung. Die Öffentlichkeit erhält in einer Bürgerversammlung Gelegenheit zur Information, Erläuterung und Abgabe von Stellungnahmen. Zudem können die Unterlagen im Rathaus eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Anlagen:

1)        Bebauungsplan - Planzeichnung

2)        Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

3)        Begründung

4)        Vorhaben- und Erschließungsplan

(4a: Bebauungskonzept,
 4b: Vorhabensbeschreibung,
 4c: Versorgungskonzept/ Energietechnik)

5)        Schalltechnisches Gutachten

 

Verteiler:
15 x HFB
  1 x Minderheitenvertreter HFB
15 x UPB
  1 x Minderheitenvertreter UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro