Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.10.2009

Eing. Dat. 22.10.2009

 

Nr. 515

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
hier: „Die Bürgerstiftung Offenbach am Main“ (Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 434/09 (Dez. III, Amt 20) vom 21.10.2009, DS I (A) 515


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

1.
Der beigefügten Fassung der Satzung der Stiftung „Die Bürgerstiftung Offenbach am Main“ und der beigefügten Fassung des „Stiftungsgeschäftes“ wird zugestimmt.

2.
a)
Die Fassung der Satzung ist im Hinblick auf die aufrecht zu erhaltende steuerliche „Unschädlichkeit“ mit der zuständigen Finanzbehörde abzustimmen.

b)
Die Fassungen der Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäftes sind durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigen zu lassen.


Begründung:

 

Mit der Errichtung der „Bürgerstiftung Offenbach am Main“ soll erreicht werden, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsunternehmen der Stadt und der Region Offenbach mehr Mitverantwortung für die Gestaltung des Gemeinwesens übernehmen. Die Stiftung wird Menschen zusammenführen, die sich aktiv als Stifter, Spender und durch ehrenamtliches Engagement für eine sozial friedliche, umweltgerechte und kulturell vielfältige Kommune einsetzen.

 

Die „Bürgerstiftung Offenbach am Main“ bietet Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Unternehmen unbürokratische Möglichkeiten, sich dauerhaft und effektiv in den Feldern Wissenschaft und Forschung, Bildung, Erziehung und Sport, Kunst und Kultur sowie Völkerverständigung, Umwelt- und Naturschutz, Landschafts- und Denkmalpflege, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitswesen, Brauchtum und
Stadtgeschichte sowie Förderung des bürgerlichen Engagements für Offenbach zu engagieren.

 

Die „Bürgerstiftung Offenbach am Main“ ist ein zivilgesellschaftliches Instrument. Aufgrund ihrer finanziellen und parteilichen Unabhängigkeit ist sie in der Lage, eine Vielfalt gemeinnütziger Aktivitäten zu fördern, anstehende soziale Projekte zu realisieren und die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen.

 

Die „Bürgerstiftung Offenbach am Main“ verfolgt durch Initiative und Federführung der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH mehrere Zielsetzungen:

 

1. Die Stiftung fördert das Bürgertum in der Stadt Offenbach am Main. Sie schafft die optimale Möglichkeit für die Partizipation von Einwohnern, Vereinen und Unternehmen und dient als Plattform für Eigeninitiative und Engagement.

 

2. Die Stiftung kann Kapital ansammeln und ermöglicht dadurch u.a. die Umsetzung von Projekten und deren gezielte Finanzierung. Es sind steuerbegünstigte Beteiligung Dritter an der Stiftung bzw. an konkreten Projekten durch Geldzuwendungen und Zustiftungen möglich.

 

3. Die Bürgerstiftung wird das SOH-Programm „Besser Leben in Offenbach“ stärken.

 

4. Die Stiftung schafft die Möglichkeit eines weiteren Engagements der Gesellschaften im SOH-Konzern für die Stadt Offenbach am Main über deren Gesellschaftszwecke hinaus.

 

Die SOH war Gründungsstifter und stiftete als Bareinlage ein Gründungsvermögen in Höhe von 250.000,-- €. Weitere Zustiftungen durch Dritte sind möglich und vorgesehen. Die Zustiftungen können sowohl zweckgebunden sein als auch zur Erhöhung des Stiftungsvermögens verwendet werden.

 

Die Organe der Stiftung sind das aus 5 bis maximal 12 Personen bestehende Kuratorium, der 1 - 5 köpfige Vorstand und die Stifterversammlung. Die Entwicklung der Stiftung wird über das Kuratorium gesteuert. Die Stiftungsgeschäfte werden vom Stiftungsvorstand geführt. Die Stifterversammlung besteht aus den Stiftern, die einen vom Kuratorium festgelegten Mindestbetrag gestiftet oder zugestiftet haben.

 

Die Aufgaben der einzelnen Stiftungsorgane sind der beigefügten Stiftungssatzung zu entnehmen. In den Organen der Stiftung sind unter anderem auch Vertreter der Stadt Offenbach und der SOH eingebunden. Die Geschäftsstelle der Stiftung wird bei der SOH angesiedelt.

 

Die „Bürgerstiftung Offenbach am Main“ verfolgt gemeinnützige Ziele, die im Rahmen der Stiftungsgründung mit der Finanzverwaltung abgestimmt wurden. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen ihres Vermögens, aus Zuwendungen, die nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt werden sowie aus ihren sonstigen Mitteln. Wirtschaftsprüfer bzw. die Stiftungsaufsicht überwachen die Einhaltung der Stiftungsziele und des Stiftungszwecks.

 

Der Aufsichtsrat der SOH hatte in seiner Sitzung am 10. Juni 2008 der Gründung einer Bürgerstiftung Offenbach am Main grundsätzlich zugestimmt.

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte einer ersten Fassung der Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäft zugestimmt und die „Bürgerstiftung Offenbach am Main“ als rechtsfähig anerkannt.

 

Die Geschäftsführung der SOH benötigt aufgrund § 17 Abs. 1 ihres Gesellschaftsvertrages eine entsprechende Beschlussfassung ihrer Gesellschafterversammlung und hat im Rahmen der Umsetzung bei den zuständigen Stellen die entsprechenden Abstimmungen vorzunehmen.

 

Kommunalverfassungsrechtlich bedarf es zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der SOH eines Votums der Stadtverordnetenversammlung. Deren Zuständigkeit ist zwar nicht expressis verbis § 51 HGO zu entnehmen. Jedoch ist die Errichtung einer Stiftung, auch im Kontext mit den §§ 51 Nr. 13 und 120 HGO, keine Angelegenheit, die gleichförmig in regelmäßiger Wiederkehr vorkommt und sachlich von wenig erheblicher Bedeutung ist. Die Errichtung der Stiftung ist somit nicht als Angelegenheit der laufenden Verwaltung anzusehen. Insofern ist die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 9 Abs. 1 HGO das zur Entscheidung berufene Organ.

 

Anlagen