Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2009

Eing. Dat. 05.11.2009

 

Nr. 523

 

 

 

Änderung der Friedhofsordnung und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 461/09 (Dez. IV, ESO) vom 04.11.2009, DS I (A) 523


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Stadtverordnetenbeschluß DS I (A) 300 vom 14.05.1998: Schließung des
    „Alten Friedhofs“ für Erdbestattungen wird aufgehoben.

2. Der als Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der
    Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt.

3. Der als Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Friedhofs- und
    Bestattungsgebührenordnung wird zugestimmt.


Begründung:

 

A) Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“

 

Bis zum 01.07.1997 wurden auf dem „Alten Friedhof“ Erdbestattungen durchgeführt. Ab dem 01.07.1997 wurde der „Alte Friedhof“ für Erdbestattungen geschlossen, seitdem sind nur noch Urnenbestattungen zulässig, da festgestellt wurde, dass zunehmend in steigendem Grundwasser beigesetzt wird und dadurch der Boden für die Zersetzung von Leichen durch Verwesung bei Anwendung der klassischen Bestattung nicht geeignet ist.

 

Diese Schließung des „Alten Friedhofs“ für Erdbestattungen erfolgte aufgrund des Beschlusses der Stadtverordneten am 14.05.1998 und wegen des bedeutenden stadtgeschichtlichen sowie kulturhistorischen Wertes wurde der „Alte Friedhof“ in einen reinen Urnenfriedhof umgewandelt.

 

Aus stadtgeschichtlicher sowie kulturhistorischer Sicht wäre eine Wiederöffnung des „Alten Friedhofs“ für Erdbestattungen wünschenswert. Dabei kann auf die bei Angehörigen unbeliebte Umbettung verzichtet werden, wenn eine Beisetzung in einem Familiengrab gewünscht wird. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Grabmalpatenschaften anzubieten, die mit Beisetzung von Verstorbenen in unmittelbarer Nähe zu historisch bedeutenden Grabmalen, bei gleichzeitiger Pflegekostenübernahme des historischen Grabmals durch den Paten, einhergeht. Auch kann bei Wiederzulassung von Erdbestattungen den vielfältig vorgetragenen Wünschen Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern nach Erdbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ entsprochen werden.

 

Ermöglicht wird eine Wiederöffnung des „Alten Friedhofs“ für Erdbestattungen durch die Anwendung eines seit ca. 15 Jahren eingesetzten und bewährten Verfahrens für Erdbestattungen bei hohem Grundwasserstand, der Beisetzung in einem Grabhüllensystem.

 

Die Zulässigkeit und Eignung eines Grabhüllensystems bei der vorliegenden hydrogeologischen Situation ist mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, dem Stadtgesundheitsamt Offenbach und dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität Offenbach abgestimmt.

 

B) Urnenbeisetzungen in Kolumbarien

 

Die derzeitigen Plätze für Kolumbarien auf den Offenbacher Friedhöfen sind annähernd belegt. Somit steht eine Erweiterung der Kolumbarien bevor. Geplant ist das Anlegen weiterer Felder, die architektonisch und gestalterisch ansprechender gestaltet werden sollen. Durch die Steigerung der Wertigkeit und Preise für Kolumbarien, ist es erforderlich, die Gebühr für eine Urnennische im Kolumbarium (2stellig) auf 30 Jahre von EUR 870 auf EUR 990 zu erhöhen. Zudem ist es in Analogie erforderlich, die Verlängerungsgebühr / Jahr von derzeit EUR 29 auf
EUR 33 zu erhöhen.

 

Anlagen

 

Anlage 1: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach a.M. mit Synopse zur 3. Änderungssatzung der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach a.M.

 

Anlage 2: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung mit Synopse zur 3. Änderungssatzung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung

 

Anlage 3: Scheiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.08.2009 / Schreiben des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie vom 11.08.2009 / Schreiben des Stadtgesundheitsamt Offenbach vom 04.09.2009 / E-Mail des Amts für Umwelt, Energie und Mobilität
Offenbach – Untere Wasserbehörde vom 13.10.2009