Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2009
Eing. Dat. 05.11.2009
Nr. 525
Neufassung der Grundstücksentwässerungssatzung und Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr
Antrag Magistratsvorlage Nr. 463/09 (Dez. IV, ESO) vom 04.11.2009, DS I (A) 525
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Neufassung der Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt
Offenbach a. M. (Grundstücksentwässerungssatzung)
2. Neufassung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung
(Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die
Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach a.M.
Begründung:
Die derzeitige Grundstücksentwässerungssatzung und die Kanalbeitrags- und Kanalbenutzungsgebührensatzung entsprechen nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Erfordernissen, da die Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühr derzeit alleinig der Frischwasserverbrauch ist.
Mit der Änderung des Hessischen Wassergesetzes ist festgeschrieben, dass Niederschlagswasser nach Möglichkeit nicht mehr direkt in die Kanalisation abzuleiten, sondern zu verwerten und darüber hinaus in geeigneten Fällen zu versickern ist. Dies zieht nach sich, dass der bisher angewandte Frischwassermaßstab zur Gebührenberechnung nicht mehr allein anzuwenden ist. Für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser, ist eine getrennte Gebühr zu erheben. Zudem wird in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes darauf hingewiesen, dass die alleinige Bemessung der Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch nicht hinreichend die angestiegenen Kosten zur Beseitigung des Niederschlagswasser und die allgemeine Zunahme der versiegelten öffentlichen Flächen (Straßen, Plätze etc.) darstellt. Erforderlich ist daher die Errichtung eines vollständig neuen Systems der Veranlagung für Offenbach, die Einführung der sog. „Gesplitteten Gebühr“ nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Hierbei erfolgt die Ermittlung der Schmutzwassergebühr wie bisher nach dem Frischwassermaßstab und die Gebühr für Niederschlagswasser nach der versiegelten, in den Kanal einleitende Fläche.
Als Ergebnis ergibt sich somit eine Abwassergebühr, bezogen auf den Frischwasserverbrauch in Euro/m³ (wie bisher auch, jedoch bereinigt um den Kostenanteil für Niederschlagswasser; der Gebührensatz reduziert sich von derzeit 2,285 EUR / m³ auf 1,97 EUR / m³) und eine Niederschlagswassergebühr in 0,87 Euro/m² befestigter, an den Kanal angeschlossener Fläche.
Mit Einführung der neuen Satzung und Gebührenordnung wird ein Grundstückskataster gepflegt und unterhalten. Dies ist zwingend erforderlich, um gebührenrelevante Änderungen von grundstücksbezogenen Daten nachzuhalten und die Gebührenbescheidung entsprechend vorzunehmen.
Anlagen
Anlage 1: Neufassung der Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt
Offenbach a. M. (Grundstücksentwässerungssatzung) (S. 1-14) und Neufassung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach a.M. (S. 15-25)
Anlage 2: Aktuell gültige Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt
Offenbach a. M. (Grundstücksentwässerungssatzung)
Anlage 3: Aktuell gültige Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach a.M.