Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2009

Eing. Dat. 19.11.2009

 

Nr. 527

 

 

Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Edith-Stein-Schule,
Gravenbruchweg 27 in Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 469/09 (Dez. I, Amt 60) vom 18.11.2009, DS I (A) 527


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Den Maßnahmen im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes am Gebäude der
    Edith-Stein-Schule, nach der von der GBM in Verbindung mit Dritten erstellten und
    vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    160.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“
    SK 61610001, Produkt 01.01.08, PN V 9062 bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2009:                            160.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der GBM Gebäudemanagement GmbH
    Offenbach übertragen.


Begründung:

 

Im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes sollen gemäß Forderungen der Feuerwehr vorhandene Türen, die ohne Brandschutzqualität sind, gegen Brand-schutztüren ausgetauscht werden. Dies betrifft die Bereiche der Eingangshalle zu den Fluren hin, die Abstell- und Lagerräume, den Chemikalienlagerraum zum Un-terrichtsraum und zum Flur hin.

 

Weiterhin sind alle Türen zu Klassen- und Büroräumen mit Obentürschließern und zusätzlichen Dichtungen (rauchdicht) auszustatten.

 

Das Kellergeschoss, das sich in direkter Verbindung zur Pausenhalle im Erdge-schoss befindet und als Lager genutzt wird, muss baulich abgetrennt werden.

 

Im 1. OG müssen zwei innen liegende Klassenräume durch eine Zwischentür mit-einander verbunden werden, um einen zweiten Rettungsweg zu schaffen.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.