Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2009

Eing. Dat. 19.11.2009

 

Nr. 528

 

Fenster- und Fassadensanierung der Schillerschule (Altbau), Goethestraße 109
in 63069 Offenbach
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 470/09 (Dez. I, Amt 60) vom 18.11.2009,
DS I (A) 528


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Fenster- und Fassadensanierung der Schillerschule (Altbau), Goethe-
    straße 109 in 63069 Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit
    Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenbe-
    rechnung, abschließend mit 1.400.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.400.000,00 € werden bewilligt.  
    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.400.000,00 € bei USK
   
20500.94030 “Schillerschule Altbau Fenster- und Fassadensanierung SIP/ZIP
    (01.01.50)“ SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50,
    überplanmäßig entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches Sonder-
    investitionsprorammgesetz). Die Veranschlagung erfolgt über die
    Änderungsliste zum Nachtragshaushaltsplan 2009 in entsprechender Höhe.

3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förde-
    rung der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Lan-
    des Hessen liegt vor.

4.
Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Mit Magistratsbeschluss vom 18.02.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 04.03.2009 (Hessisches Sonderinvestitionsprogramm Schul- und Hochschulbau) sowie Magistratsbeschluss vom 18.03.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 02.04.2009 (Hessisches Konjunkturförderprogramm II für sonstige kommunale Infrastruktur) wurde beschlossen, für die vom Amt für Stadtplanung und Bauma-nagement in Zusammenarbeit mit den sonstigen beteiligten Ämtern und der EEG zur kurzfristigen Realisierung im Rahmen der Förderprogramme vorgeschlagenen Maßnahmen die Förderanträge einzureichen und die Detailplanungen erarbeiten zu lassen.

Gebäude- und Schulhistorie:

Die Schillerschule (Altbau) wurde von 1908 bis 1910 im Neorenaissancestil erbaut. Zunächst Bernardschule genannt (nach dem Offenbacher Schnupftabak-fabrikanten Bernard) wurde sie 1926 in Schillerschule umbenannt. Es handelt sich um einen stattlichen Bau in Verputz mit Sandsteingliederung, -kantenquaderung und geschweiften Giebeln mit Voluten und Kugelaufsätzen. Auf der Südfassade befindet sich ein zweigeschossiger Sandsteinerker mit Relieffeldern. Im Inneren sind Teile der originalen Ausstattung wie z.B. die Gewände mit Relieffeldern oder die Treppenanlage erhalten. Während des 2. Weltkrieges wurde das Gebäude stark beschädigt; trotzdem wurde der Schulbetrieb ab 1945 wieder aufgenommen. 1974/75 fanden im Zuge einer Außen- und Innensanierung starke bauliche Veränderungen statt. Z.B. wurden an der Südfassade die kleinen, links und rechts des Erkers befindlichen Fenster entfernt und die Öffnungen geschlossen und überputzt. Erweiterungsbauten wurden in den Jahren 1971-73 und 2004/2005 ergänzt.

 

Durch das rasante Bevölkerungswachstum seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurden zahlreiche Schulneubauten in Offenbach notwendig. Das Schulgebäude der Schillerschule steht neben den Aufbauten der Albert-Schweitzer-Schule und und Leibnizschule als herausragendes Beispiel für die hohe baukünstlerische Qualität dieser Bauepoche in Offenbach, die es in der geplanten Maßnahme zu erhalten und zu bewahren gilt.

 

Die Grundlagen für die erforderlichen Einzelmaßnahmen für die Instandsetzung ergeben sich aus dem von der EEG mit Dritten erstellten „Baulichen Zustandsbericht“, Teil „Fassaden und Fenstersanierung“, vom November 2006.

 

Die energetische Sanierung beschränkt sich auf die Fenster, da das Bauwerk Schillerschule Altbau unter Denkmalschutz steht. Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Putzfassade; die Bearbeitung der profilierten Holzgesimse, die Erneuerung sämtlicher Fenster (mit Ausnahme vier Fenster der Südfassade, siehe unten), außenliegender Sonnenschutz für die Fenster der Ost- West- und Südfassade, aus Denkmalschutzgründen Ausbildung als senkrechte Markise; bei dieser Ausführungsart ist eine Lichtlenkung technisch nicht möglich,  die Restaurierung der Eingangstüren sowie die restauratorische Bearbeitung der Natursteinflächen.

 

Klimaschutz und Energie:

Energieeffizienzbetrachtung

Der Altbau der Schillerschule ist als Kulturdenkmal nach § 2, Abs. 1, Hessisches

Denkmalschutzgesetz eingestuft. Die energetischen Maßnahmen beschränken sich deshalb auf die energetische Ertüchtigung der Fenster. Aus denkmalschutz-rechtlichen Gründen ist die Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems auf die Außenfassade nicht möglich. Eine entsprechende Befreiung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauaufsichtshörde beantragt.

Eine Innendämmung wäre zwar technisch möglich, aber wirtschaftlich nicht ver-tretbar, da als Dämmstoff kostenintensive diffusionsdichte Materialien, z.B. Schaumglasplatten verwendet werden müssten. Darüber hinaus stellt eine Innendämmung aufgrund der Empfindlichkeit von Dämmstoffen gegen mechanische Beschädigungen für ein Schulgebäude keine nachhaltige energetische Sanierung dar.

 

Der Energieverlust wird durch die hochwertigen neuen Fenster (U-Wert 1,3 W/m²K) im Bereich der stärker beheizten Klassenräume verringert. Durch die Fenstererneuerung werden im Jahr ca. 69.680 kWh an Nutzenergie eingespart. Damit reduzieren sich die CO²-Emmmissionen um 19,5t/a.

Energiestandards

Aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsvorgaben kann die ENEV 2009 nicht eingehalten werden. Eine entsprechende Befreiung ist zu beantragen.

 

Folgende energetische Ausbaustandards werden vorgenommen:

- Erneuerung Fenster mit U-Wert 1,3 W/m²K (Denkmalschutz: Schallschutzklasse

  2 gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau sowie der aktuellen Lärmkarten

  des regionalen Dialogforums.

  Standard ist U-Wert 1,7 W/m²K, d.h. Unterschreitung 0,4 W/m²K).

- außenliegender Sonnenschutz als Senkrecht-Markise (Rollo).

 

Ökologische Technologien/ Einsatz erneuerbarer Energien:

- Keine, da denkmalschutzrechtlich im Fassadenbereich wirtschaftlich nicht

  darstellbar.

 

Bauliche Maßnahmen:

Im Planungsprozess wurden mehrere Varianten für die Fassadensanierung inklusive Kostenschätzung erstellt. Diese sind im Einzelnen:

 

Fenster: Allgemein

Die Holzfenster in Kastenbauweise mit Einfachverglasung werden durch neue Fenster ersetzt. Im Hinblick auf den Denkmalschutz werden die zu ersetzenden Fenster gemäß ihrem historischen Vorbild, aber mit modernen Isolierglasscheiben ausgestattet, gestaltet. Da keine Originalfenster mehr vorhanden sind, gelten als Referenzfenster die vier Fenster in der Südfassade, welche vor einigen Jahren ausgetauscht wurden und über glasteilende Sprossen mit Isolierverglasung verfügen. Die weitere Detaillierung der Fenster erfolgt im Rahmen der weiterführenden Ausführungsplanung in enger Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Im Zuge der Instandsetzung werden die Fenstergesimse außenseitig überarbeitet. Sämtliche Fenster der West- Süd- und Ostfassade erhalten aus denkmalpflegerischen Gründen einen außen liegenden Sonnenschutz als Senkrecht-Markise (Rollo) mit seitlicher Seilführung. Die Dimension des Verblendkastens des Sonnenschutzes kann durch die Ausführung als Markise so dimensioniert werden, dass er im Maßstab des Fensterrahmens bleibt.

 

Fenster: Südfassade

Die vier verhältnismäßig neuen Holzfenster werden lediglich überarbeitet und er-halten einen neuen Anstrich. Ergänzt wird hier nur der Sonnenschutz. Die restlichen Fenster werden alle ausgetauscht.

 

Fassade: Massivbauteile

Die Massivbauteile der vorhandenen Fassaden sind als ca. 60 cm dickes Ziegel- mauerwerk mit Sandsteineinfassungen ausgeführt. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist ein Vollwärmeschutz nicht realisierbar.
- Die Fassade wird von Pflanzenbewuchs befreit.
- Der Putz der Fassaden wird überarbeitet und neu gestrichen.
- Die Sandsteinflächen werden gereinigt und restauratorisch bearbeitet. Fehlende  

  Zierelemente im Bereich der Stufengiebel werden -sofern nicht mehr vorhanden-

  neu hergestellt. Bereits sichergestellte Zierelemente werden wieder aufgesetzt.

- Im Sockelbereich (bis ca. H = 2,10) wird ein Graffitischutz aufgetragen.

Fassade: Holzwerk

Das profilierte Traufgesims aus Holz wird restauratorisch überarbeitet.

Fassade: Eingangstüren

Sämtliche Eingangstüren werden restauratorisch überarbeitet.

 

Natur- und Artenschutz:

Siehe Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität

 

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände:

Es werden keine Eingriffe vorgenommen.

 

Altlasten - Boden - Gewässerschutz/Lagerung wassergefährdender Stoffe:

Im Zuge der Grundlagenermittlung zum 10-Jahres-Schulsanierungsprogramm wurde ein Schadstoffgutachten erstellt und Raumluftuntersuchungen durchge-führt. Grundsätzlich wurden keine kritischen Zustände für den Altbau festgestellt, die einen kurz- bzw. mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern.

 

Technische Gebäudeausrüstung:

Elektro

Im Rahmen der Sonnenschutzmontage wird die erforderliche Verkabelung auf Putz im Gebäudeinneren bzw. in den Abhangdecken montiert. Die unter Putz Verlegung der Kabel soll im Rahmen der nächsten anstehenden malerischen Bearbeitung der Innenwandflächen erfolgen.

 

Voraussichtliche Bauzeiten:

2009                 Vergabe von mind. 50% der Bauleistungen

Juli       2010   Beginn der Maßnahme

August 2010   Fertigstellung der Maßnahme

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) über-nimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungs-abwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detail-lierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.