Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2009

Eing. Dat. 19.11.2009

 

Nr. 529

 

 

 

Fenster- und Fassadenteilsanierung der Leibnizschule (Altbau), Parkstraße 1
in 63069 Offenbach
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 471/09 (Dez. I, Amt 60) vom 18.11.2009,
DS I (A) 529


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Fenster- und Fassadenteilsanierung der Leibnizschule (Altbau), Park-
    straße 1 in 63069 Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit
    Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberech-
    nung, abschließend mit 1.100.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.100.000,00 € werden bewilligt.
    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.100.000,00 € bei USK
   
20500.94040 “Leibnizschule Altbau, Fenster- und Fassadenteilsanierung
    SIP/ZIP (01.01.50)“ SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50,
    überplanmäßig entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches
    Sonderinvestitionsprogrammgesetz). Die Veranschlagung erfolgt über die
    Änderungsliste zum Nachtragshaushaltsplan 2009 in entsprechender Höhe.

3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
    der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
    Hessen liegt vor.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Mit Magistratsbeschluss vom 18.02.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 04.03.2009 (Hessisches Sonderinvestitionsprogramm Schul- und Hochschulbau) sowie Magistratsbeschluss vom 18.03.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 02.04.2009 (Hessisches Konjunkturförderprogramm II für sonstige kommunale Infrastruktur) wurde beschlossen, für die vom Amt für Stadtplanung und Bauma-nagement in Zusammenarbeit mit den sonstigen beteiligten Ämtern und der EEG zur kurzfristigen Realisierung im Rahmen der Förderprogramme vorgeschlagenen Maßnahmen die Förderanträge einzureichen und die Detailplanungen erarbeiten zu lassen.

 

Gebäude- und Schulhistorie:

Die Leibnizschule (Altbau) wurde 1909 eingeweiht. Die architektonische Formensprache orientiert sich traditionsorientiert und historisierend am Stile des Barock. Die straffe Gliederung der Fassade weist jedoch Elemente des Klassizismus auf. In der Durcharbeitung des Natursteins im Inneren des Gebäudes zeigen sich bereits Elemente des Jugendstils. Während des 2. Weltkrieges wurde das Gebäude an Dach, Fenstern und Decken stark beschädigt. Im Zuge des Wiederaufbaus erfolgte 1954/55 auch der Ausbau des Dachgeschosses.

 

Durch das rasante Bevölkerungswachstum seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurden zahlreiche Schulneubauten in Offenbach notwendig. Das Schulgebäude der Leibnizschule steht neben den Aufbauten der Albert-Schweitzer-Schule und und Schillerschule als herausragendes Beispiel für die hohe baukünstlerische Qualität dieser Bauepoche in Offenbach, die es in der geplanten Maßname zu erhalten und zu bewahren gilt.

 

Die Grundlagen für die erforderlichen Einzelmaßnahmen für die Instandsetzung ergeben sich aus dem von der EEG mit Dritten erstellten „Baulichen Zustandsbericht“, Teil „Fassaden und Fenstersanierung“, vom November 2006.

 

Im Zuge der Planungsphase wurden vier Varianten der möglichen Fassadenteil- und Fenstersanierung betrachtet, wobei nach Prüfung und Abwägung des Kosten- Nutzenverhältnisses die folgende Lösung als die unter energetischen, denkmal-pflegerischen und ökonomischen Geschichtspunkten sinnvollste Lösung aus-geführt werden soll. 

 

Die energetische Sanierung beschränkt sich auf die Fenster, da das Bauwerk Leibnizschule Altbau unter Denkmalschutz steht. Die Fenster der West- und Süd-seite werden komplett nach historischem Vorbild erneuert und erhalten einen aus-sen liegenden Sonnenschutz, aus Denkmalschutzgründen Ausbildung als senk-rechte Markise; bei dieser Ausführungsart ist eine Lichtlenkung technisch nicht möglich. Die Fenster der Ost- und Nordfassade werden lediglich überarbeitet. Weitere Maßnahmen sind die Sanierung der Putzfassaden; Bearbeiten der profi-lierten Holzgesimse; Reinigen der Betonfassade (Treppenhäuser); Restaurierung der Eingangstüren; Reinigen der Natursteinflächen sowie die Entfernung des Bewuchses.

 

Klimaschutz und Energie:

Energieeffizienzbetrachtung

Die Leibnizschule (Altbau) ist als Kulturdenkmal nach § 2, Abs. 1, Hessisches

Denkmalschutzgesetz eingestuft. Die energetischen Maßnahmen beschränken sich deshalb auf die energetische Qualität der Fenster. Aus denkmalschutz-rechtlichen Gründen ist die Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems auf die Außenfassade nicht möglich. Eine entsprechende Befreiung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauaufsichtshörde beantragt.

Eine Innendämmung wäre zwar technisch möglich, aber wirtschaftlich nicht vertretbar, da als Dämmstoff kostenintensive diffusionsdichte Materialien, z.B. Schaumglasplatten verwendet werden müssten. Auch stellt eine Innendämmung aufgrund der Empfindlichkeit von Dämmstoffen gegen mechanische Beschädigungen für ein Schulgebäude keine nachhaltige energetische Sanierung dar.

 

Der Energieverlust wird durch die hochwertigen neuen Fenster (U-Wert 1,3 W/m²K) nach Süden und Westen im Bereich der stärker beheizten Klassenräume verringert. Die nach Osten und Norden ausgerichteten Fenster, die nicht erneuert werden, da sie einen energetischen Standard von 1980 aufweisen, grenzen hauptsächlich an Flurbereiche an, die schwächer beheizt sind. Durch die Fenstererneuerung insgesamt werden im Jahr ca. 63.465 kWh an Nutzenergie eingespart. Damit reduzieren sich die CO²-Emmissionen um 17,8 t/a.

 

Energiestandards

Aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsvorgaben kann die ENEV 2009 nicht eingehalten werden. Eine entsprechende Befreiung ist zu beantragen.

 

Folgende energetische Ausbaustandards werden vorgenommen:

- Erneuerung Fenster an der Süd- und Westfassade mit U-Wert 1,3 W/m²K  

  (Denkmalschutz: Standard ist U-Wert 1,7 W/m²K, d.h. Unterschreitung 0,4  

  W/m²K). Schallschutzklasse 2 gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau sowie

  der aktuellen Lärmkarten des regionalen Dialogforums.

- außenliegender Sonnenschutz als Senkrecht-Markise (Rollo) für die Fenster der  

  Süd- und Westfassade.

 

Ökologische Technologien/ Einsatz erneuerbarer Energien:

- keine, da denkmalschutzrechtlich im Fassadenbereich wirtschaftlich nicht

  darstellbar.

 

Bauliche Maßnahmen:

Im Planungsprozess wurden mehrere Varianten für die Fassadensanierung nebst Kostenschätzung erstellt. Diese sind im Einzelnen:

 

Variante 1: Sanierung der Putzfassade; Bearbeiten der profilierten Holzgesimse;

Reinigen der Betonfassade (Treppenhäuser); Sanierung der Fenster West- und Südfassade (mittlerer bzw. hoher Sanierungsaufwand) einschl. außen liegendem Sonnenschutz; Sanierung der Fenster Ost- und Nordfassade (geringer Sanierungsaufwand); Restaurierung der Eingangstüren; Reinigen der Natursteinflächen

 

Variante 2: Sanierung der Putzfassade; Bearbeiten der profilierten Holzgesimse;

Reinigen der Betonfassade (Treppenhäuser); Sanierung der Fenster West- und Südfassade (mittlerer bzw. hoher Sanierungsaufwand) einschl. außen liegendem Sonnenschutz; Restaurierung der Eingangstüren; Restauratorische Bearbeitung der Natursteinflächen

 

Variante 3: Sanierung der Putzfassade; Bearbeiten der profilierten Holzgesimse;

Reinigen der Betonfassade (Treppenhäuser); Fenster West- und Südfassade neu einschl. außen liegendem Sonnenschutz; Restaurierung der Eingangstüren; Reinigen der Natursteinflächen.

 

Variante 4 (komplett): Sanierung der Putzfassade; Bearbeiten der profilierten

Holzgesimse; Reinigen der Betonfassade (Treppenhäuser); Fenster West- und Südfassade neu einschl. außen liegendem Sonnenschutz; Sanierung der Fenster Ost- und Nordfassade (geringer Sanierungsaufwand); Restaurierung der Eingangstüren; restauratorische Bearbeitung der Natursteinflächen

 

Die Varianten 1-3 liegen im vorgegebenen Budget von netto ca. 660.000,00 €  reine Baukosten; Die Variante 4 (komplett) übersteigt das Budget um rund 300.000,00 €.

 

Bevorzugt wird die Variante 3, da nach der Sanierung ein sehr ausgewogenes op- tisches Fassadenbild entsteht. Die durch Sonneneinstrahlung am meisten beeinträchtigten Klassenräume im Westen und Süden werden durch den in die neuen Fenster integrierten Sonnenschutz funktional stark aufgewertet.

 

Fenster: West- und Südfassade

Die Holzfenster mit Glas teilenden Sprossen und Kämpfern werden ersetzt. Im Hinblick auf den Denkmalschutz werden die zu ersetzenden Fenster gemäß ihrem historischen Vorbild, aber mit modernen Isolierglasscheiben ausgestattet, gestaltet. Als Referenzfenster gilt das einzig erhaltene Originalfenster im Lüftungsraum. Die weitere Detaillierung der Fenster erfolgt im Rahmen der weiterführenden Ausführungsplanung in enger Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Im Zuge der Instandsetzung werden die Fenstergesimse außenseitig überarbeitet. Sämtliche Fenster der West- und Südfassade erhalten einen außen liegenden Sonnenschutz als Senkrecht-Markise (Rollo) mit seitlicher Seilführung. Die Dimension des Verblendkastens des Sonnenschutzes kann durch die Ausführung als Markise so dimensioniert werden, dass er im Maßstab des Fensterrahmens bleibt.

 

Fenster: Ost- und Nordfassade

Aufgrund des guten Zustandes werden die Fenster nicht bearbeitet, bzw. erneuert.

 

Fassade: Massivbauteile

Die Massivbauteile der vorhandenen Fassaden sind als ca. 60 cm dickes

Ziegelmauerwerk mit Sandsteineinfassungen ausgeführt. Aus denkmalpflege-

rischer Sicht ist ein Vollwärmeschutz nicht realisierbar.

- Die Fassade wird von Pflanzenbewuchs befreit.

- Der Putz der Fassaden wird überarbeitet und neu gestrichen.

- Die Sandsteinflächen werden gereinigt.

- Im Sockelbereich (bis ca. H = 2,10) wird ein Graffitischutz aufgetragen.

 

Fassade: Holzwerk

Das profilierte Traufgesims aus Holz wird restauratorisch überarbeitet.

 

Fassade: Eingangstüren

Sämtliche Eingangstüren werden restauratorisch überarbeitet.

 

Natur- und Artenschutz:

Siehe Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität

 

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände:

Es werden keine Eingriffe vorgenommen.

 

Altlasten - Boden - Gewässerschutz/Lagerung wassergefährdender Stoffe:

Im Zuge der Grundlagenermittlung zum 10-Jahres-Schulsanierungsprogramm wurde ein Schadstoffgutachten erstellt und Raumluftuntersuchungen durchge-führt. Grundsätzlich wurden keine kritischen Zustände für den Altbau festgestellt, die einen kurz- bzw. mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern.

 

Technische Gebäudeausrüstung:

 

Elektro

Im Rahmen der Sonnenschutzmontage wird die erforderliche Verkabelung auf Putz im Gebäudeinneren bzw. in den Abhangdecken montiert. Die unter Putz Verlegung der Kabel soll im Rahmen der nächsten anstehenden malerischen Bearbeitung der Innenwandflächen erfolgen.

 

Voraussichtliche Bauzeiten:

2009                    Vergabe von mind. 50% der Bauleistungen

Juli        - 2010   Beginn der Maßnahme

August  - 2010   Fertigstellung der Maßnahme

           

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) über-nimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungs-abwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detail-lierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.