Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2009

Eing. Dat. 19.11.2009

 

Nr. 532

 

 

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2010 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 476/09 (Dez. I, Amt 80) vom 18.11.2009, DS I (A) 532


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2010 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.


Begründung:

 

Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2010 vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2010 erforderlich werdenden Maßnahmen gemäß beigefügter Zusammenstellung berichtigt.

 

Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2010 ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung im Rahmen der Bewirtschaftungsziele der Stadt Offenbach.

Anlagen:

Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2010

Waldwirtschaftsplan

Hauungsplan