Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2009

Eing. Dat. 19.11.2009

 

Nr. 533

 

 

Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der stadteigenen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen), Offenbach am Main
-Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, Umbau der öffentlichen Toilette und Erweiterung der Gaststätte-
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 478/09 (Dez. I, Amt 80) vom 18.11.2009, DS I (A) 533


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses, des Umbaus der öffent-
    lichen Toilettenanlage und der Erweiterung der Gaststätte in der denkmalge-
    schützten städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäuschen), Offen-
    bach am Main, gemäß der von der Entwicklung Erschließung Gebäudemanage-
    ment GmbH (EEG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, als Pro-
    jektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenermitt-
    lung, abschließend mit 663.000,00 € einschließlich Planungskosten und Pro-
    jektsteuerungsleistungen, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 663.000,00 € wurden im 1. Nachtragshaus-
    halt 2009 bewilligt und bei dem Untersachkonto 88000.50050/ Sachkonto
    61610000/Produkt 10.01.03 -Gewerbliche Vermietungen/Instandhaltung der Ge-
    bäude- bewilligt.

3. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmi-
    gung der Aufsichtsbehörde zum 1. Nachtragshaushalt 2009 vorliegt.


Begründung:

 

Das Kellergeschoss der städtischen Liegenschaft Bieberer Straße 9 b (Markthäus-chen) muss auf Grund erheblicher Durchfeuchtungen der Wände dringend trockengelegt und saniert werden. Aufgrund der entsprechenden Belastungen ist davon auszugehen, dass die Feuchtigkeitskonzentration von außen durchschlägt, die letztlich zu der Beschädigung des Putzes führt. Untersuchungen der Außenwand haben ergeben, dass eine Abdichtung nicht vorhanden ist, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Vielmehr ist hier lediglich ein bituminöser Schwarzanstrich vorhanden, der den erforderlichen Abdichtungskriterien nicht gerecht wird. Bei den zu sanierenden Räumen im Objekt handelt es sich um Kellerräume, die als Kühl- und Lagerräume, aber auch als Büroräume, für die im Erdgeschoss befindliche Gaststätte dienen. Als Folge des fehlenden Luftaustausches resultiert hieraus eine extrem hohe Kondensatbildung auf den Oberflächen der Kellerwände. Die hohe Kondensatfeuchte führt auch zum Ausblühen von Sulfaten, die sich als Salzausblühungen an den Wänden zeigen. Bei der darüber liegenden Decke – Bereich öffentliche Toilette – sind Undichtigkeiten vorhanden. Auch in diesem Bereich zeigen sich Salzausblühungen. Diese tragen ebenso dazu bei, dass die Putz- und Farbflächen im Wandbereich geschädigt werden. Bei den gefliesten Wandflächen im Sanitärtrakt ist auf Grund der angrenzenden feuchteberührenden Wandbereiche mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese feuchtemäßig belastet sind. Auch die Außentreppe weist entsprechende Feuchtebelastungsschäden auf, die bereits zu Beschädigungen des Betons geführt haben. Kanaluntersuchungen haben weiterhin aufgezeigt, dass die außenliegenden Rohrleitungen teils defekt sind. Hier ist ein Austausch erforderlich, da davon auszugehen ist, dass hieraus ebenfalls ein kausaler Zusammenhang zu den Feuchtigkeitsschäden abzuleiten ist.

 

Im Zusammenhang mit den vorstehenden Sanierungsmaßnahmen wurde gleichzeitig auch die Vergrößerung des Gaststättenraumes zu Lasten der öffentlichen Toilettenanlage und des Marktmeisterbüros in die Planungen einbezogen. Die Gaststätte im denkmalgeschützten Markthäuschen hat sich in den vergangenen Jahren zu einer regelrechten Institution entwickelt, die nicht nur während der Markttage stark von Gästen frequentiert wird. Von Seiten der Gaststättenbetreiber wurde insofern in den vergangenen Jahren wiederholt eine entsprechende Erweiterung des Gastraumes angeregt, um der wachsenden Nachfrage gerecht werden zu können. Durch Vergrößerung des Gastraumes würde insofern auch die wirtschaftliche Basis für den Gaststättenbetrieb, insbesondere in den Wintermonaten, erheblich verbessert. Die Räumlichkeiten der öffentlichen Toilettenanlage würden sodann noch rd. die Hälfte der jetzigen Fläche umfassen und somit in ihrer Funktion in ausreichendem Umfang erhalten bleiben. Die vorhandene Behindertentoilette wie auch die Rampe für Rollstuhlfahrer bleiben erhalten. In diesem Rahmen ist auch die notwendige grundlegende Sanierung dieser öffentlichen Einrichtung vorgesehen. Das Büro des Marktmeisters wird in den Keller des Gebäudes verlegt.

 

Im Hinblick auf die Vergrößerung des Gastraumes wurde mit der Mieterin der Gaststätte, der Binding-Brauerei AG, bereits im Vorfeld Einigung über eine adäquate Anhebung der Miete nach Abschluss der Arbeiten erzielt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (EEG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, mit der Erstellung der Planungs- und Kostendaten als Grundlage für den zu fassenden Projektbeschluss beauftragt. Nach aufwändigen Voruntersuchungen hinsichtlich der Schadenursachen wurde nunmehr eine detaillierte Kostenermittlung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 663.000,00 € abschließt. Die Gesamtkosten gliedern sich wie folgt auf:

 

Trockenlegung und Sanierung des Kellergeschosses            =          496.000,00 €

Erweiterung der Gaststätte                                                           =            63.894,20 €

Umbau der öffentlichen Toilette                                                   =          103.105,80 €

 

Detaillierte technische Abwägungen haben gezeigt, dass eine Vergelung (Schleierinjektion) objektbezogen die wirtschaftlichste Sanierungsmaßnahme darstellt. Gegenüber einer konventionellen Abdichtung von außen entfallen hierbei das Öffnen des gesamten umlaufenden Außenwandbereiches, das Entfernen des Treppen- nebst Podestaufbaus an der Straßenseite und das Entfernen des Rampenaufbaus vor der öffentlichen Toilette. Die Vergelung beinhaltet zusätzlich den Vorteil, dass die Arbeiten witterungsunabhängig durchgeführt werden können.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.