Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2009

Eing. Dat. 19.11.2009

 

Nr. 534

 

 

Investitionskostenzuschuss für die Anschaffung eines Busses mit 9 Sitzplätzen und Hebebühne für die neue Wohnanlage für erwachsene Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung in Obertshausen
Antragsteller: Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e. V.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 481/09 (Dez. II, Amt 50) vom 18.11.2009, DS I (A) 534


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e. V. wird für die Anschaffung
    eines 9-Sitzer-Busses mit Hebebühne anteilig für die Offenbacher Bewohner der
    neuen Wohnanlage für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung ein
    Zuschuss in Höhe von 3.378,00 € gewährt.

2. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsjahr 2009 im Finanzhaushalt auf dem
    Untersachkonto 47100. 98700 – Zuschüsse freie Träger der Wohlfahrtspflege –
    bereitgestellt.


Begründung:

 

Die Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach baut in Obertshausen in der Adenauerstr. 21 eine Wohnanlage mit 36 Betreuungsplätzen. Sieben der 36 Plätze werden von Menschen mit Behinderung belegt werden, die derzeit in Offenbach leben. Ab dem 01.11.2009 erfolgt kontinuierlich der Umzug in die neue Einrichtung.

 

12 der Bewohnerinnen und Bewohner sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Für Arztbesuche und Einkaufsfahrten mit einzelnen Personen sowie Ausflüge und Freizeiten der einzelnen Wohngruppen wird deshalb ein Fahrzeug benötigt.

 

Ein großer Teil der zukünftigen Bewohner/innen ist zudem sehr jung und nimmt aktiv am gesellschaftlichen Leben teil, indem abends Vereinssport betrieben wird, Kurse bei der Volkshochschule besucht werden oder andere externe Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden.

 

Diese gelungene Integration soll natürlich mit dem Einzug in die neue Wohnanlage fortgesetzt werden. Gerade für Rollstuhlfahrer/innen ist die Anschaffung von Fahrzeugen mit Hebebühne wichtig, da sie in der Regel nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen können.