Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.02.2010

Eing. Dat. 04.02.2010

 

Nr. 556

 

 

 

 

EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Anpassung örtlicher Rechtsvorschriften
Antrag Magistratsvorlage Nr. 025/10 (Dezernat I, Amt 10.4) vom 03.02.2010,
DS I (A) 556


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Artikelsatzung zur Anpassung örtlicher Rechtsvorschriften der Stadt Offenbach am Main an die Richtlinie 206/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.


Begründung:

 

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Europäische Dienstleistungs­richtlinie, muss in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

 

Zu den Umsetzungsmaßnahmen gehört insbesondere das sog. Normenscreening, mit welchem unzulässige Beschränkungen im nationalen Recht aufgedeckt und abgeschafft werden sollen. Die EU-DLR verpflichtet insofern nicht nur den Bund und die Länder, sondern die Mitgliedsstaaten in ihrer Gesamtheit. Betroffen sind daher auch die Gemeinden. Sie müssen ihren Bestand an Ortsrecht, insbesondere die von Ihnen erlassenen Satzungen, auf die Vereinbarkeit mit der EU-DLR überprüfen.

 

Das Normenscreening hat auch für die Stadt Offenbach ein Anpassungsbedarf bei städtischen Satzungen aufgezeigt. Mit der nunmehr vorgelegten „EU-DLR-Anpassungssatzung“ werden die erforderlichen Anpassungen städtischer Satzungen im Rahmen einer Artikelsatzung umgesetzt. Die Änderungen sind dabei ausschließlich der EU-DLR geschuldet und berücksichtigen die Empfehlungen des Hessischen Städtetages.

Anlage:

EU-DLR-Anpassungssatzung