Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.03.2010

Eing. Dat. 01.03.2010

 

Nr. 560

 

 

 

 

Kinder- und Jugendbeauftragter in jedem Amt
Antrag JHA gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII vom 01.03.2010, DS I (A) 560


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt Kinder- und Jugendbeauftragte in den Ämtern der Stadtverwaltung zur Gewährleistung eines besseren Austauschs und zur Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden  Entscheidungen der Stadtverwaltung zu ernennen.


Begründung:

 

Das Kinder- und Jugendparlament regte im Jugendhilfeausschuss die Ernennung von Kinder- und Jugendbeauftragten in jedem Amt an, um einen direkten Kontakt in die Ämter der Stadtverwaltung zu garantieren, damit kinder- und jugendrelevante Themen auf kurzem Weg beraten werden können. Die benannten Kinder- und Jugendbeauftragten würden den Informationsfluss sowohl von den Ämtern zu den Kindern und Jugendlichen als auch umgekehrt verbessern und damit zur Kinder- und Jugendfreundlichkeit in dieser Stadt beitragen.

 

Auf diesem Weg kann aus Sicht des Kinder- und Jugendparlamentes darauf eingewirkt werden, dass die Meinung von Kindern und Jugendlichen zu Entscheidungen der Stadtverwaltung, die Kinder- und Jugendliche betreffen, berücksichtigt werden kann.

 

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Initiative des Kinder- und Jugendparlamentes und hat sich einstimmig für die Antragstellung an die Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen.