Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.03.2010

Eing. Dat. 02.03.2010

 

Nr. 561

 

 

 

 

Finanzieller Ausgleich für Offenbach durch Beteiligung an der Flughafen-Gewerbesteuer
Antrag CDU vom 01.03.2010, DS I (A) 561


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Die Stadt Offenbach spricht sich für eine angemessene Beteiligung an der von der
    Fraport AG und der am Flughafen ansässigen Unternehmen zu entrichtenden
    Gewerbesteuer zum teilweisen Ausgleich der Belastungen durch den Flugverkehr
    aus.

2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Landesregierung in Verhandlungen zu
    treten mit dem Ziel einer Initiative des Landes im Bundesrat zur Änderung der
    Bemessungsgrundlage des Gewerbesteuerrechts, vergleichbar der mit dem
    Jahressteuergesetz 2009 erfolgten Ausnahmeregelung für Windkraftanlagen.

3. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, andere von Fluglärm erheblich betroffene
    Gemeinden für diese Initiative zu gewinnen und zu sensibilisieren.


Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat umfassende rechtliche Schritte gegen den geplanten Bau der Landebahn Nordwest ergriffen. Darüber hinaus hat die Stadt Offenbach zahlreiche technische Forderungen für das Anflugsystem erhoben, die eine Entlastung für die Stadt von Fluglärm bringen würden. Die CDU-Fraktion unterstützt diese Initiativen der Stadt. Festzuhalten bleibt jedoch, dass diese Initiativen der Stadt bisher nur von wenig Erfolg gekrönt waren. Inwieweit das Bundesverwaltungsgericht der Offenbacher Argumentation folgt, ist völlig ungewiss. Auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG besteht kein Anlass für großen Optimismus.

 

Umso drängender stellt sich die von der Antrag stellenden Fraktion stets erhobene Forderung, auch andere Schritte zu unternehmen und nicht nur auf die juristische Karte zu setzen.

 

Unabhängig von den ergriffenen rechtlichen Initiativen gegen den Bau der Landebahn sowie der technischen Forderungen der Stadt für das Anflugsystem benötigt die Stadt Offenbach auch einen finanziellen Ausgleich für die Belastungen, die mit dem Betrieb des Flughafen Frankfurt/Rhein-Main einhergehen. Die Stadt ist bereits heute erheblich von Fluglärm belastet. Diese Belastung wird bei einer Inbetriebnahme der geplanten Landebahn Nordwest noch weiter zunehmen. Hinzu kommt die durch die Lärmbelastung bedingte Siedlungsbeschränkung, die die Stadt Offenbach in ihren siedlungspolitischen als auch wirtschaftlichen Entwicklungschancen in erheblicher Weise beeinträchtigt. Dies alles begründet unzweifelhaft die Notwendigkeit eines finanziellen Ausgleichs.

 

Inwieweit hierüber seitens des Magistrats bisher überhaupt ernsthaft mit der Landesregierung oder der Fraport AG in der Vergangenheit gesprochen wurde, entzieht sich der Kenntnis der Antrag stellenden Fraktion. Bekannt ist, dass die Stadt über eine Klage vor der Finanzgerichtsbarkeit den Versuch unternommen hat, eine Beteiligung an den Gewerbesteuerzahlungen der Fraport AG zu erlangen. Nachdem die Klage der Stadt vom Finanzgericht Hessen abgewiesen wurde, wurde Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt. Wie die Antrag stellende Fraktion inzwischen erfahren hat, wies der Bundesfinanzhof die Klage der Stadt endgültig ab.

 

Erfolgreiche Abhilfe könnte demnach nur eine entsprechende Änderung des Gewerbesteuergesetzes, Änderung des Steuerzerlegungsmaßstabes (§§ 28 ff. GewStG), bringen. Notwendig wäre eine entsprechende Initiative der Landesregierung im Bundesrat.

 

Im Gesetz müsste für Großflughäfen ein den kommunalen Lärmbelastungen Rechnung tragender Verteilungsmaßstab der am Flughafen anfallenden Gewerbesteuer  festgelegt werden. Dass eine solche Verteilung auf Grundlage einer örtlichen besonderen Belastung möglich ist, zeigt das Jahressteuergesetz 2009. Dort ist zugunsten der Standortgemeinden von Windkraftanlagen so verfahren worden. Nach entsprechenden Urteilen der Finanzgerichte sollten ursprünglich nur Gemeinden am Firmensitz der Betreiber Gewerbesteuer erhalten, da nur dort Löhne zu zahlen sind, nicht aber am Standort der Windkraftanlagen. Über den Bundesrat haben damals die Länder erreicht, dass eine Passage in § 29 GewStG aufgenommen wird, die den Standortgemeinden einen Anteil – zu Recht – sicherte.

 

Eine solche Lösung wäre aus Sicht der Antrag stellenden Fraktion auch für von  Großflughäfen verursachten Fluglärm geplagte Städte und Gemeinden nur opportun.