Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 565

 

 

 

Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung der Kita 13, Gravenbruchweg 41 a in 63069 Offenbach
Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, sonstige kommunale und kommunalersetzende Infrastrukturmaßnahmen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 065/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 565


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt be-schließt:

1. Der Sanierung der Kita 13, Gravenbruchweg 41a in 63069 Offenbach, nach der
    von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.974.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
   
    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.974.000,00 € werden bewilligt.
    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.574.000,00 € vorbehaltlich der
    Resteübertragung beim USK 46450.94030 “Kita 13, Dach-, Fenster-, Fassaden-
    und Innensanierung SIP/ZIP (01.01.51)“ SK 05310099, Projekt 601010000009, 
    Produkt 01.01.51, entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches
    Sonderinvestitionsprogrammgesetz).

    USK 46450.94030 Nachtrag 2009:             1.574.000,00 €

    Die Co-Finanzierung in Höhe von 400.000,00 € erfolgt über das
    USK 60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“    
    SK 61610001, PN V9033 aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.

2. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
    der Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes
    liegt vor.

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Mit Magistratsbeschluss vom 18.02.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 04.03.2009 (Hessisches Sonderinvestitionsprogramm Schul- und Hochschulbau) sowie Magistratsbeschluss vom 18.03.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 02.04.2009 (Hessisches Konjunkturförderprogramm II für sonstige kommunale Infrastruktur) wurde beschlossen, für die vom Amt für Stadtplanung und Baumana-gement in Zusammenarbeit mit den sonstigen beteiligten Ämtern und der EEG, zur kurzfristigen Realisierung im Rahmen der Förderprogramme vorgeschlagenen Maßnahmen, die Förderanträge einzureichen und die Detailplanungen erarbeiten zu lassen.

 

Gebäudehistorie, geplante Maßnahmen:

Die Kindertagesstätte 13 befindet sich auf einem 6.532 m² großen eingegrünten Grundstück im Stadtteil Rosenhöhe, im Süd-Westen der Stadt Offenbach. Sie wird über eine vom Gravenbruchweg abgehende schmale Anliegerstraße mit Feuer-wehrzufahrt erschlossen. Die Grundfläche der Kita beträgt 898 m2, die Geschoss-fläche (KG, EG, OG) 1.107 m2. In der Kita werden zur Zeit ca. 175 Kinder (inkl. Hortkinder) im Alter von 3-12 Jahren ganztägig  betreut. Das Bestandsgebäude aus dem Jahre 1974 besteht aus einem eingeschossigen Gebäude mit einem Oberge-schoss über dem Zugangsbereich und ist teilunterkellert. Die Dächer sind als Flach-dächer ausgebildet.

 

Die Grundlagen für die erforderlichen Maßnahmen für die Instandsetzung ergeben sich aus dem von der GBM mit Dritten erstellten „Baulichen Zustandsbericht“, vom April 2002 und dem vom Architekten erstellten baulichen Maßnahmenkatalog vom Juli 2009.

 

Das Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen, ist in einem baulich schlechten Zustand und aus technischer Hinsicht veraltet.

 

Bei der geplanten Sanierung wird der Gebäudebestand durch die Erneuerung der Gebäudehülle an die heutigen energetischen Anforderungen angepasst. Zusätzlich wird die Haustechnik modernisiert und Reparaturmaßnahmen in sämtlichen Innenräumen durchgeführt.

 

Für die notwendigen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten ist es erforderlich, die Kindergartengruppen vorübergehend in Containern, die auf dem gleichen Grundstück aufgestellt werden, unterzubringen. Der Ablauf ist mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach und der Kitaleitung abgestimmt.

 

Bauliche Maßnahmen:

Die gesamte Außenfassade der Kindertagesstätte 13 wird auf Basis der energe-tischen Anforderungen der EnEV 2009 mit Wärmedämmverbundsystem versehen.

 

Alle Fenster und Außentüren werden durch neue Holz-Alu-Fenster und /–Türen ersetzt. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Sonnenschutzes wird die Ost-, West- und Südfassade mit außenliegenden Raffstores ausgestattet.

 

Aufgrund latenter Undichtigkeiten wird der Dachaufbau der Kita erneuert und ent-sprechend den Anforderungen der EnEV 2009 neu gedämmt und abgedichtet.

Im Zuge der Dacharbeiten werden fehlende Notüberläufe eingebracht, die Blitz-schutzanlage, die Kamineinkleidung und –abdeckung sowie Entlüfter erneuert und eine Absturzsicherung ergänzt.

 

Um einen ausreichenden und barrierefreien Zugang zu ermöglichen, wird die vorhandene Zugangsrampe vor dem Haupteingang  gegen eine großzügige, ansteigende Pflasterung des Vorbereiches ausgetauscht.

 

Im Innenbereich werden die Bodenbeläge erneuert. Die Innenwände sind größten-teils mit einer Wandvertäfelung ausgestattet, hinter der sich die Elektroinstallation befindet. Für Neuinstallationen werden notwendige Platten gelöst und ggf. ersetzt. Zur optischen Aufwertung der Innenräume und zur Erhöhung der Aufenthalts-qualität ist die Aufbringung eines Oberflächenschutzes für die unteren Bereiche der Wände geplant. Die maroden Abhangdecken im gesamten Gebäude (außer neue Decke im Sportraum) werden erneuert, höhenmäßig angepasst und als schall-schutzwirksame Gips-Karton-Lochdecke ausgeführt.

 

Bedingt durch die erforderliche Umstrukturierung der WC-Anlagen im Erdgeschoss wird der ohnehin zu kleine Personalraum unter dem vorhandenen Vordach im Süd-Westen neu erstellt. Der Funktionsraum erhält dadurch eine natürliche Belichtung, Belüftung sowie einen Ausblick auf den Bewegungsraum der Kinder im Freien.

 

Technische Gebäudeausrüstung:

 

Heizung

Kompletter Austausch der Heizkörper mit Anbindung an die Bestandsrohrlei-tungen. Ein Austausch der vorhandenen Rohrleitungen ist hier nicht erforderlich.

 

Lüftungstechnische Anlagen

Einbau einer Küchenablufthaube mit Wärmerückgewinnung. Einbau von Zu- und Abluftanlagen als dezentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung für die Dusch- und WC-Anlagen im EG und OG. Die Luftverteilung erfolgt über Blechkanäle.

 

Sanitär

Im Erd- und Obergeschoss werden alle WC-Anlagen den aktuellen Hygienestandards entsprechend erneuert.

 

Bedingt durch die neue Anordnung wird die Sanitärinstallation komplett erneuert. Betroffen sind die Trinkwasser- und Abwasserinstallationen sowie die Sanitärobjekte und Zubehörteile. Die bestehenden Grundleitungen können weitestgehend erhalten werden.

 

Zur Zeit werden innerhalb des Gebäudes sowohl das Regenwasser des Daches als auch das Abwasser der Sanitäreinrichtungen usw. in einer Abwasserleitung gesammelt, welches bei starkem Regen bereits zu Überschwemmungen im Erdgeschoss geführt hat. Künftig werden Regenwasser und Gebäudeabwasser in getrennten Leitungen zum Abwasserkanal geführt.

 

 

Elektro

Die gesamte Elektroverteilung sowie die gesamte Elektroinstallation (Beleuchtung, Schalter, Steckdosen, Kabel etc.) werden erneuert. Fluchtwege werden mit Ret-tungszeichenleuchten und Notleuchten ausgestattet. Eine neue Gegensprechan-lage wird die bestehende Klingelanlage ersetzen. Der vorhandene Kleingüteraufzug (Speisenaufzug) von der Küche im EG zur Kinderküche im OG ist veraltet und ent-spricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Dieser wird gegen einen neuen ausgetauscht.

Die Beleuchtung wird nach dem Gesetz (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz EBPG) über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte geplant und sämtliche Beleuchtungen werden mit energieeinsparenden Leuchtmitteln ausgeführt.

 

Natur- und Artenschutz:

Im Außenbereich erfolgen keine baulichen Maßnahmen.

 

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände – Eingriff / Ausgleich:

Im Außenbereich erfolgen keine baulichen Maßnahmen.

 

Immissionsschutz / Klimaschutz und Energie:

Aufgrund der baulichen und technischen Bestandssituation der Kindertagesstätte wird im Wesentlichen die Gebäudehülle mit Außenwand, Dach, Fenstern, die Kel-lerdecke sowie Teile der Anlagentechnik energetisch saniert.

 

Die Wärmeversorgung der Kita erfolgt weiterhin über den vorhandenen Gas-Brennwertkessel (Baujahr 2004). Der Kessel fährt aufgrund seiner Technik automa-tisch in einem niedrigen Leistungssegment, sofern die Heizlast wegen der neuen Wärmedämmung reduziert wird. Ein Austausch des relativ neuen Kessels ist wirt-schaftlich und energetisch daher nicht sinnvoll. Es ist kein Umbau notwendig, es werden lediglich Einregulierungen der Heizungsanlage und Optimierungen der Wärmeverteilung vorgenommen.

 

In den Sanitärräumen und der Küche wird eine dezentrale Zu- und Abluftanlage mit einem Wärmerückgewinnungsanteil von > 80 % eingebracht. Eine Effektivität von 85 % bei der Wärmerückgewinnung bedeutet, dass die Wärme der Abluft zu 85 % für die Zuluft genutzt werden kann und demnach nur 15 % zugeheizt werden muss.

Auf dem Dach werden Solarkollektoren (9m2) für die Unterstützung der Warmwas-sererzeugung errichtet, sie deckt im Mittel ca. 44,6 % des Warmwasserbedarfes ab.  Eine Abluftanlage für den Waschküchenbereich im KG ist vorgesehen.

 

Der bauliche Wärmeschutz wird mit einer Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung (U-Wert 1,1 W/m²K), einer Wärmedämmung unterhalb der Kellerdecke mit 12 cm Dicke,  einem Wärmedämmverbundsystem aller Fassadenbauteile mit 20 cm  und einer Dämmung der Dachflächen mit 20 cm erreicht. Zur Vermeidung eines erhöh-ten sommerlichen Wärmeeintrages erhalten die Fenster einen außenliegenden Sonnenschutz mit funktionellen Lichtlenkeigenschaften und elektrischer Steuerung.

 

Mit diesen Maßnahmen werden die CO²-Emissionen um ca. 35 % auf 70,1 t/a redu-ziert. Der Primärenergiebedarf nach der Sanierung wird ca. 330,3 kWh/m²a betra-gen. Dies entspricht einer Unterschreitung des Standards für Bestandsgebäude nach der EnEV 2009 um ca. 17 %.

 

Photovoltaikanlage

Bei Überprüfung des Standortes durch die GBM wurde festgestellt, dass die Kita 13 für eine PV-Anlage, aufgrund des zu hohen Anteils an Schlagschatten der Bäume, nicht geeignet ist.

 

Gefahrstoffe in Bauteilen:

Im Zuge der Grundlagenermittlung zum 10-Jahres-Schulsanierungsprogramm wur-den auch für die Kindertagesstätten Schadstoffgutachten erstellt und Raumluftun-tersuchungen durchgeführt. Grundsätzlich wurden keine kritischen Zustände in der Kita 13 festgestellt, die einen kurz- bzw. mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern. Die hierbei als unkritisch eingestuften Schadstoffe werden im Rahmen der Sanier-ungsmaßnahme entsorgt.

 

Bodenschutz und Gewässerschutz:

Altlasten:

Kein Handlungsbedarf

 

Lagerung wassergefährdender Stoffe:

Kein Handlungsbedarf.

 

Voraussichtliche Bauzeiten:

März-Dezember       - 2010   Vorbereitung Ausführung

Januar                      - 2011   Beginn der Maßnahme

Juli                            - 2011   Fertigstellung der Maßnahme

 

Die Bauzeit sowie die erforderlichen Räumarbeiten sind mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach und der Leitung der Kindertagesstätte abgestimmt.

           

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) über-nimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungs-abwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detail-lierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.                                        

Anlage:

Stellungnahme Amt 33