Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 567

 

 

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)
Mathildenschule (2. BA), Neugestaltung der Freianlagen, Mathildenstr. 30 in 63075 Offenbach
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 067/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 567


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Neugestaltung des zweiten Bauabschnittes der Freianlagen der
    Mathildenschule, Mathildenstr. 30 in 63075 Offenbach, auf der Grundlage der
    vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
    Büro Stockert und Eschke Landschaftsarchitektinnen, Mühlheim, erstellten und
    vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 380.000,00 € wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei bei dem USK 61500.94050,
    „Umsetzung von HEGISS/36100 (09.01.06)“ SK 09510000, Projekt
    601090000000, Produkt 09.01.06, PN 8096 vorbehaltlich der Resteübertragung
    wie folgt bereit gestellt:

    Haushaltsmittel 2009 und früher:      380.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm  „HEGISS – Hessische
    Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“ und Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.

4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschuss HEGISS:                 296.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                                  84.000,00 €
    Gesamt:                                                 380.000,00 €


Begründung:

Das Bauvorhaben "Freianlagen Mathildenschule" ist Teil der laut "Städtebaulichem Rahmenplan" für die östliche Innenstadt vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des Programmes "HEGISS – Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt".

 

Als erster Bauabschnitt wurde zunächst der vorhandene Schulhof saniert und umgebaut. Die Maßnahme wurde 2006 abgeschlossen. Als zweiter Abschnitt ist der Umbau des bisherigen Lehrerparkplatzes östlich des Schulgebäudes sowie die Neugestaltung der neu erworbenen Flächen nördlich des bisherigen Schulhofes, angrenzend an das Grundstück des Gründerzentrums „Ostpol“, vorgesehen.

 

Durch das Büro Stockert und Eschke Landschaftsarchitektinnen, Mühlheim, wurde für diese Flächen eine Planung erstellt. Bei der Umgestaltung ist vor dem Hintergrund der HEGISS-Förderung u.a. zu berücksichtigen, dass der Schulhof in Ermangelung ausreichender Frei- und Spielflächen im Quartier in den schulfreien Zeiten öffentlich zugänglich gemacht und als quartiersbezogener Freiraum in das Stadtteilgefüge eingebunden werden soll. Weiterhin soll eine Querung des Schulhofes als Fußwegverbindung zwischen Mathildenstraße und Hermann-Steinhäuser-Straße ermöglicht werden. Gegenüber früheren Überlegungen wurde die Planung an aktuelle Anforderungen und geänderte Planungsbedingungen angepasst.

 

Die Mathildenschule liegt am östlichen Rand der östlichen Innenstadt und verteilt sich auf zwei Flächen nördlich und südlich der Mathildenstraße. Der von der Maßnahme tangierte nördliche Schulhof hat bisher eine Fläche von rd. 7.700 m². Die Mathildenschule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe und wird von rd. 800 Kindern und Jugendlichen besucht. Durch die beiden zusätzlichen Flächen, die jetzt neu gestaltet werden sollen, kommen rd. 1.100 m² zusätzliche Fläche zum Schulhof dazu, so dass sich die Menge der SchülerInnen jetzt besser auf die Fläche verteilen kann. Als Ersatz für den bisherigen Lehrerparkplatz dienen die in der Arthur-Zitscher-Straße auf dem Gelände der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage neu angelegten Stellplätze, wofür mit den Eigentümern dieser Fläche eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

 

Die östliche Fläche erhält eine neue Spielfläche mit Kletter- und Balanciergeräten für jüngere Kinder. Der Zaun zur Straße hin wird aus Sicherheitsgründen erhöht. Außerdem werden zusätzliche Sitzmöglichkeiten in Form von in der Höhe gestaffelten Podesten und Bänken angeboten. Die neue Fläche grenzt an die Cafeteria der Mathildenschule an. Diese Cafeteria wird im Rahmen einer gesonderten Hochbaumaßnahme nach außen geöffnet. Ergänzend hierzu wird im Rahmen der Freiraumplanung ein vorgelagertes Podest mit Sitzstufen und barrierefreiem Zugang gebaut. Weitere Maßnahmen sind im Eingangsbereich an der Arthur-Zitscher-Straße vorgesehen: Um die Bespielbarkeit rund um das Gebäude zu ermöglichen, wird hier ein neues Rolltor eingebaut. Damit wird die Nutzung der verbleibenden drei Stellplätze (Behinderte, Notfälle, Anlieferung) ermöglicht. Eine weitere Aufwertung entsteht durch die Umgestaltung des Müllplatzes, der neben der Toranlage angeordnet und mit einem Sichtschutz aus Holz und Hecken eingefasst wird. Außerdem werden auf Wunsch der Schule noch 8 Fahrradbügel auf dem Schulhof eingebaut.

 

Die nördliche Fläche, die ca. 1,50 m tiefer liegt als der bisherige Schulhofbereich, wird als ruhiger Aufenthaltsbereich mit einem stärkeren Akzent auf der Pflanzung gestaltet. Eine Mitnutzung durch das Gründerzentrum und die Jugendmusikschule soll hier möglich sein. Auch die neue Ausrichtung der Mathildenschule mit einem Schwerpunkt „Musik“ wird hier berücksichtigt: Neben der Einrichtung eines Grünen Klassenzimmers wird die Fläche mit einem Klangspielgerät ausgestattet. Der zukünftige Einbau weiterer solcher Installationen ist hier (z.B. durch Sponsoring-Mittel) denkbar. Die Nutzung kann hier nicht nur durch die Mathildenschule, sondern auch durch die Jugendmusikschule erfolgen. Die vorhandene Mauer zum Gründerzentrum hin wird zum Teil abgetragen. Stattdessen werden einzelen Stützpfeiler aufgemauert und mit einem Querträger nach oben abgeschlossen. So öffnet sich die Fläche und bleibt einsehbar. Die entstehenden Fenster werden mit Rankgittern halb geschlossen. Dies erfolgt auf Wunsch der Schule, damit beim Unterricht im Freien keine Kinder unerlaubt die Fläche verlassen. Der Höhenunterschied zwischen der alten und der neuen Schulhoffläche wird einerseits durch eine barrierefreie Rampe überwunden, andererseits werden eine Treppe und Terrassen angelegt, die bepflanzt werden. Die Bepflanzung kann bei Bedarf als Schulgarten genutzt werden, derzeit ist dies von der Schule jedoch nicht gewünscht.

 

Altlasten, Gewässerschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe

Nördlicher Bereich: Der Abbruch erfolgt über die Maßnahme „Abbrucharbeiten für Durchwegung Mathildenschule, Arthur-Zitscher-Straße 12 und Austraße 1“ Mag Vorlage Nr. 019/10 vom 20.01.10, DS I (A) 552 vom 04.02.2010. Im Rahmen dieses Vorhabens wurden vertiefende Untersuchungen durchgeführt und auf die Fragen der Entsorgung eingegangen.

 

Östlicher Bereich: Eine Asphaltbeprobung wurde bereits zum 1. BA im Jahr 2005 durchgeführt. Aufgrund der nur minimalen Belastung mit PAK (0,39 mg/kg) wurde auf weitergehende Untersuchungen verzichtet, zumal im Bereich der Sand- und Pflanzflächen ohnehin die oberen 35 - 40 cm des Materials ausgetauscht werden. Sollte wider Erwarten belasteter Boden festgestellt werden, so wird dieser ordnungsgemäß entsorgt.

 

Immissionen

Die nördliche Fläche, die bisher nicht zum Schulhof gehörte, wurde bewusst mit einer ruhigen Nutzung belegt, um lärmbedingte Konflikte mit den Nachbarn zu minimieren. Die Fläche ist zudem durch Tore abschließbar, so dass eine zeitliche Steuerung möglich ist.

 

Die östliche Fläche ist durch ihre Lage hinsichtlich der Lärmentwicklung durch die SchülerInnen eher unkritisch. Umgekehrt soll eine Ergänzung der vorhandenen Bepflanzung die Fläche von der stark befahrenen Mühlheimer Straße abgrenzen.

 

Natur- und Artenschutz, Baumfällungen und Eingriffe in den Gehölzbestand

Auf der östlichen Fläche ist bisher für die Parkplatznutzung eine Fläche von ca. 630 m² mit Asphalt und Pflaster versiegelt und von einer Pflanzung aus überwiegend Ziersträuchern und 16 Bäumen eingefasst. Durch die Anlage des Spielbereichs mit Sand ergibt sich eine Entsiegelungsfläche von ca. 280 m².

 

Für die Herstellung des Fallschutzbereichs wird die vorhandene Strauchfläche um rd. 50 m² reduziert. Angrenzend daran sollen Auslichtungen in der Pflanzung vorgenommen werden, damit die Fläche, die auch zum Spielen genutzt werden soll, für die beaufsichtigenden Lehrer einsehbar bleibt.

Durch die Anlage der neuen Spielfläche muss voraussichtlich eine Rot-Eiche (Quercus rubra)  gefällt werden. Es soll während des Bauens geprüft werden, ob der Erhalt doch möglich ist, ohne beim Einbau des Geräts Wurzeln zu schädigen bzw. wenn gewährleistet ist, dass keine oberirdischen Wurzeln im Fallschutz liegen (Sicherheitsproblem).

 

Die vorhandene Strauchpflanzung soll mit Sträuchern wie Strauchweiden, Hasel, Hartriegel wieder ergänzt und außerdem neun zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Im Bereich des nördlichen Eingangs sind in Anlehnung an den schräg gegenüberliegenden Aufenthaltsbereich drei Stadtbirnen vorgesehen. Rund um den Spielbereich werden drei Linden und drei rotblühende Kastanien gepflanzt.

 

Die nördliche Fläche ist derzeit praktisch komplett versiegelt. Ein Gehölzbestand ist hier nicht vorhanden. Zukünftig wird diese Fläche weitgehend entsiegelt sein (bis auf die Rampe sowie die Einfassungs- und Stützmauern, 480 m² von 555 m²). Die begehbare Fläche erhält eine wassergebundene Oberfläche, Hang und seitliche Pflanzflächen werden mit robusten Sträuchern und Stauden bepflanzt. Als Bäume sollen drei Blumen-Eschen gesetzt werden.

 

Hinsichtlich des Schutzes der vorhandenen Bäume und Sträucher ist die DIN 18920 bzw. die RAS LP 4 einzuhalten. Die Kontrolle wird durch eine fachlich qualifizierte Bauüberwachung gewährleistet. Die Planung wurde mit der Schule sowie auch mit der GBO als Eigentümerin des Gründerzentrums eng abgestimmt. Die Bauphase soll ab Juli 2010 erfolgen. In der Umsetzungsphase ist eine Bauaktion mit SchülerInnen der Mathildenschule geplant. Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt vor.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Für das Vorhaben sind im Haushalt 2010 einschließlich Übertragung der Reste aus dem Vorjahr ein Betrag von 380.000,00 € eingestellt USK 61500.94050, Umsetzung von HEGISS/36100 (09.01.06)“ SK 09510000, Projekt 601090000000, Produkt 09.01.06, PN 8096.

 

Über die Maßnahme wurde durch das beauftragte Büro Stockert und Eschke Landschaftsarchitektinnen, Mühlheim eine Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 380.000,00 € abschließt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Anlage:

Stellungnahme Amt 33