Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 568

 

 

Neubau Mainzer Ring (1. und 2. BA)
Umplanung der Knotenpunkte in Kreisverkehrsplätze
hier: Projektbeschluss über Planänderung durch die Anlage von
Kreisverkehrsplätzen (1. und 2. BA)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 068/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 568


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt be-schließt:

1. Dem Neubau Mainzer Ring (1. und 2. BA) – Umplanung der Knotenpunkte in
    Kreisverkehr – auf Grundlage der in Abstimmung zwischen der Stadt Offen-
    bach und dem Ing. Büro Pöyry GKW GmbH, Friedberg, geänderten Planung
    wird zugestimmt.

2. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses DS I (A) 700 vom
    08.07.2004 mit unveränderten Gesamtkosten in Höhe von 9.100.000,00 €.


Begründung:


Mit Projektbeschluss vom 08.07.2004 (DS I (A) 700) wurde der Neubau Mainzer

Ring (1. BA von Rumpenheimer Straße bis Schönbornstraße und 2. BA von Schönbornstraße bis Kettelerstraße) beschlossen.

 

Aus Gründen der Finanzierung (Zuwendungsbescheide des Landes Hessen) wurde der 1. Bauabschnitt von Rumpenheimer Straße bis Schönbornstraße in drei Teilabschnitte (1. TA Herstellung einer Baustraße zwischen Schönbornstraße und Edel-Gasch-Straße, 2. TA Endausbau zwischen Schönbornstraße und Edel-Gasch-Straße, 3. TA Gesamtausbau zwischen Edel-Gasch-Straße und Anhalter Straße) aufgegliedert.

 

Im o.g. Beschluss war die Ausbildung der folgenden Kreuzungen des Mainzer Ringes als signalgesteuerte Knotenpunkte vorgesehen:

  • Mainzer Ring/Kettelerstraße,
  • Mainzer Ring/Schönbornstraße / Karl-Herdt-Weg und
  • Mainzer Ring/Rumpenheimer Straße / Anhalter Straße.  

 

Inzwischen wurden die Einsatzgrenzen und Hinweise für die bauliche Ausführung von Kreisverkehren durch neue Regelwerke weiter spezifiziert, es  liegen positive Erfahrungen mit Kreisverkehrsplätzen in vergleichbarer Verkehrssituation vor.  Unter Abwägung der Vorteile für die Verkehrssicherheit, der räumlichen Abschnittsbildung und der Energieeffizienz wurden die Knotenpunkte neu betrachtet und überarbeitet.

 

Die Planänderung beinhaltet die Ausführung dieser Knotenpunkte als Kreisverkehrsplätze.

 

Allgemeine Bewertung der Kreisverkehre

Durch die Anlage von Kreisverkehrsplätzen kann bei der gegebenen Verkehrsverteilung im Mainzer Ring und in den kreuzenden Straßen die Verkehrssicherheit gegenüber Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen (LSA) erhöht werden. Gründe hierfür sind die Minimierung von Konfliktpunkten, eine übersichtlichere Verkehrsführung, einfache Vorfahrtsregelungen und ein insgesamt geringeres Geschwindigkeitsniveau sowohl in der Kreisfahrbahn, wie auch auf den angrenzenden Streckenabschnitten.

Die durch die Ausbildung der Verkehrsknoten als Kreisverkehrsplätze erzielbare Verstetigung des Verkehrsablaufes führt insbesondere außerhalb der Spitzenzeiten zu kürzeren Gesamtwartezeiten und damit zu geringeren Umweltbelastungen im Hinblick auf Lärm- und Schadstoffemissionen. Dies erhöht die Leistungsfähigkeit und die Qualität des Verkehrsablaufes gegenüber den Lichtsignalanlagen geregelten Knotenpunkten.

Durch den Entfall der Investitionskosten und Betriebskosten einer Lichtsignalanlage sind die Herstellungskosten für Kreisverkehrsplätze in der Regel geringer. Die durch die Kreisverkehre anfallenden Kosten für die Unterhaltung und Pflege begrünter Nebenflächen sind geringer als die Kosten für Betrieb und Wartung der Lichtsignalanlagen.

Mit der Anordnung von Kreisverkehren besteht die Möglichkeit, eine städtebauliche Raumgliederung im Straßenverlauf (z. B. Verdeutlichung von Ortseingängen) zu schaffen sowie durch das städtebauliche Element der Platzgestaltung oder Platzbegrünung das Umfeld positiv zu beeinflussen.

Die maximale Kapazität der Kreisverkehre entlang des Mainzer Ringes wird mit den vorliegenden Prognosen nicht voll ausgeschöpft. Es sind Reserven vorhanden die auch im Fall von Verkehrssteigerungen in der Zukunft die Leistungsfähigkeit gewährleisten.

Die Kreisverkehrsplätze erhalten einen Durchmesser von 30 m. Die bauliche Breite des Kreisrings beträgt 8 m. Der Kreisring wird entsprechend der Richtlinien in eine 4 – 4,5 m breite Kreisfahrbahn und einen überfahrbaren Innenring aufgeteilt. Der Innenring wird mit einem anderen Belag ausgebildet.

In allen Knotenpunktsarmen werden Fußgängerüberwege mit Überquerungshilfen angelegt. Bei allen Querungen, Bushaltestellen etc. erfolgt die Ausführung barrierefrei entsprechend den Richtlinien der Stadt Offenbach in Verbindung mit dem Leitfaden der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV). Die Radfahrer werden in ausreichendem Abstand von den im Seitenraum verlaufenden Radwegen auf die Fahrbahn geführt und im Kreisverkehr im Mischverkehr mitgeführt. Dies ist aufgrund der prognostizierten Verkehrsmengen (<15000 Kfz/24h) verträglich möglich. Im Knotenpunkt Mainzer Ring/Kettelerstraße wird der Radverkehr in den Verkehrsbeziehungen südliche Kettelerstraße – Mainzer Ring und Mainzer Ring – nördliche Kettelerstraße direkt über einen Radweg im Seitenstreifen geführt.

Die eingeschränkten Möglichkeiten zur Bevorrechtigung des ÖPNV an Kreisverkehren werden in Fall des Mainzer Rings als vertretbar bewertet.

Kreisverkehrsplatz Rumpenheimer Straße

Während die Teilabschnitte 1 und 2 des 1. Bauabschnittes bereits ausgeführt sind, steht der 3. Teilabschnitt des 1. Bauabschnittes derzeit zur Realisierung an. Durch den Bau des 3. Teilabschnittes wird die letzte Verbindungslücke der Gesamtmaßnahme des 1. BA zwischen Schönbornstraße und der Rumpenheimer Straße hergestellt.

Berücksichtigt ist in diesem Teilabschnitt die Anbindung der Freiwilligen Feuerwehr Rumpenheim sowie des geplanten Sportzentrums Bürgel über die Einmündung Pfaffenpfad.

Der Kreisverkehrsplatz beinhaltet die Anbindung des Mainzer Ringes an die Rumpenheimer Straße. Die Anbindung der Anhalterstraße erfolgt mittels Einmündung in die Rumpenheimer Straße. Die Straßenhierarchie ist durch die separate Anbindung der Anhalterstraße gut wahrnehmbar.

Für diese Lösung ist ein geringer Grunderwerb von ca. 50 m² erforderlich.

 

Kreisverkehrsplatz Schönbornstraße

Durch die rechtwinklig zueinander liegenden Straßenachsen befindet sich auch der Kreismittelpunkt am ursprünglichen Achsschnittpunkt. Obwohl ein erhöhter Flächenverbrauch zu verzeichnen ist, wird nur geringer zusätzlicher Grunderwerb von ca. 10,0 m² notwendig. Die angrenzenden Flächen befinden sich weitgehend in städtischem Besitz. Die in der ursprünglichen Planung vorgesehene Anbindung des Baugebietes Bürgel Ost (südöstlicher Bereich) an den Karl-Herdt-Weg erfolgt nun direkt an den Mainzer Ring.

Die geplanten Bushaltestellen werden weiter östlich in Richtung Kettelerstraße angeordnet.

 

Kreisverkehrsplatz Kettelerstraße

Der Kreisverkehrsplatz Kettelerstraße ist Teil des 2. BA und wird als dreiarmiger Knoten ausgebildet. Durch einen leichten Verschwenk der südlichen Kettelerstraße und der Einmündung des Mainzer Ringes wird ein nahezu rechtwinkliger Schnitt der Fahrbahnachsen und damit eine günstige Flächenaufteilung des Kreisels erreicht. In diesem Bereich ist Grunderwerb im Umfang von 77,0 m² erforderlich. Im Zuge der Ausführungsplanung erfolgt die Anpassung an die vorhandenen Radfahrstreifen.

Altlasten/Bodenschutz, Lagerung wassergefährdender Stoffe / Gewässer-schutz

Für den Mainzer Ring wurde ein umfassendes Bodengutachten erstellt. In Teilbereichen des Mainzer Ringes in Höhe der verlängerten Hessenstraße sind Bodensanierungen durchgeführt worden. Weitere Altlasten sind durch die Anlage von Kreisverkehrsplätzen nicht zu erwarten.

 

Die Entsorgung von Aufbruchmaterial richtet sich nach den technischen Regeln der LAGA und der Deponieverordnung (DepV).

 

Durch die Anlage der Kreisverkehrsplätze ergeben sich gegenüber der ursprünglichen Planung mit lichtsignalgeregelten Knoten keine negativen Auswirkungen auf den Gewässerschutz.

 

Imissionsschutz/Klimaschutz und Energie

Lärmschutz

Gegenüber lichtsignalgeregelten Kreuzungen sind Kreisellösungen grundsätzlich geeignet, die Lärmemissionen zu verringern, da sich die Anzahl der erforderlichen Halte- und Anfahrvorgänge an die tatsächliche Belastung der Zufahrten anpasst. Das Maß der erzielbaren Lärmreduktion hängt von der zukünftigen Belastungsverteilung in den Zufahrten ab und kann daher beim gegebenen Planungsstand nicht konkret bestimmt werden.

 

Luftreinhaltung

Die Verstetigung des Verkehrsablaufs durch die Anlage von Kreisverkehrsplätzen führt zur Verringerung von Schadstoffemissionen durch den KFZ Verkehr. Dies betrifft die Feinstaubbelastung und den CO2 Ausstoß.

 

Klimaschutz und Energie

Durch die wegfallenden Betriebskosten gegenüber den lichtsignalgeregelten Knoten wird Energie eingespart. Die Leuchten in den Kreiseln entsprechen dem Beleuchtungskonzept des gesamten Mainzer Ringes und erfüllen die ÖKO Design - Richtlinie (Verordnung Nr. 245 /2009). Als Leuchtmittel werden Natriumdampf Hochdruck Leuchtmittel in der Super 4Y Variante eingesetzt.

Die Anlage von Kreisverkehrsplätzen unterstützt daher die Klimaziele der Stadt Offenbach.

 

Natur- und Artenschutz

 

Baumfällungen und Eingriff in Gehölzbestände

Bei der Ausführung des Knotenpunktes Mainzer Ring / Kettelerstraße als Kreisverkehrsplatz ist im Bereich der westlichen Fahrbahnkante die Fällung eines Baumes (Stieleiche) erforderlich. Der Baum ist in die Vitalität 2 - leicht geschädigt eingestuft. Im Zuge der Gesamtmaßnahme Mainzer Ring wird dafür Ausgleich geschaffen. Insgesamt ist die Neupflanzung von 164 Bäumen vorgesehen.

Bei Baumaßnahmen im Bereich von Bestandsbäumen werden grundsätzlich Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS LP4 unter der Aufsicht einer geeigneten Fachbauleitung durchgeführt.


Eingriff/Ausgleich

Obwohl durch die Anlage der Kreisverkehre mehr Flächen in Anspruch genommen werden, werden durch Begrünungsmaßnahmen der Nebenflächen (Mittelinsel, Fahrbahnteiler etc.) in der Regel weniger Flächen versiegelt.

Lediglich beim Kreisverkehrsplatz Kettelerstraße/Mainzer Ring wird durch den verkehrstechnisch günstigeren Verschwenk der südlichen Zu- und Abfahrt nach Osten gegenüber der ursprünglichen Knotenpunktslösung in eine geplante Ausgleichsfläche des B-Planes 580b eingegriffen (ca. 1020m²). Demgegenüber kann jedoch auf der Westseite der Zu- und Abfahrt durch Entsiegelung der vorhandenen Fahrbahnfläche der Kettelerstraße eine zusätzliche Entsiegelungsfläche von ca. 820m² bereitgestellt werden. Hinzu kommt ein höherer Entsiegelungsanteil durch die begrünten Flächen des Kreisverkehrsplatzes und der Fahrbahnteiler von ca. 100m². Gegenüber der Knotenpunktslösung mit Lichtsignalanlagen entsteht an dieser Stelle eine negative Entsiegelungbilanz von ca. 100m².

 

Beim Kreisverkehrsplatz Mainzer Ring/Schönbornstraße ist die entsiegelte Fläche durch die veränderte Planung gegenüber der ursprünglichen Knotenpunktslösung um ca. 254m² größer.

 

Der Flächeneingriff des Kreisverkehrsplatzes an der Rumpenheimer Straße findet innerhalb der versiegelten Fläche statt. Durch die Begrünung von Randflächen, Fahrbahnteilern und der Mittelinsel kann gegenüber der lichtsignalgeregelten Knotenpunktslösung eine zusätzliche Entsiegelung in einer Größenordnung von 446 m² herbeigeführt werden.

 

Insgesamt ergibt sich gegenüber der ursprünglichen Planung ein zusätzliches Entsiegelungspotenzial von ca. 600m².

 

Artenschutz

Hinsichtlich der Auswirkung auf den Artenschutz unterscheiden sich die Kreisverkehrsplätze nicht von den ursprünglichen Knotenpunktslösungen mit LSA.

Kosten

Die Kostendifferenz der Kreisverkehrsplätze gegenüber dem geplanten Ausbau mit Lichtsignalanlagen wurde wie folgt ermittelt:

Kreuzungsbereich Rumpenheimer Straße                rd.   -46.000,00 €

Kreuzungsbereich Schönbornstraße                         rd.     50.000,00 €

Kreuzungsbereich Kettelerstraße                               rd .   -18.000,00 €

Gesamtminderkosten zu LSA-Ausbau                      rd.   -14.000,00 €

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Stellungnahme Amt 33