Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 569

 

 

 

Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Anne-Frank-Schule, Eberhard-von-Rochow-Straße 43-45 in Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 069/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 569


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt be-schließt:

1. Den Maßnahmen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes am Gebäude
    der Anne-Frank-Schule, nach der von der GBM in Verbindung mit Dritten
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 138.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“
    SK 61610001, Produkt 01.01.08, PN V 9055 bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2010:                            138.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der GBM Gebäudemanagement GmbH
    Offenbach übertragen.


Begründung:

Im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes sollen gemäß Forderungen der Feuerwehr im zweigeschossigen Bauteil B sowie im dreigeschossigen Bauteil C Türanlagen in den Treppenhäusern eingebaut werden, um den fehlenden zweiten Rettungsweg aus den Klassenzimmern herzustellen.

 

Hierzu erfolgt in den Treppenhäusern, an die in den Geschossen jeweils zwei Klassenräume anschließen, die Abtrennung jeweils eines Flures durch eine Türanlage, die die Brandschutzklassifizierung F30 RS erfüllt. Die sechs Türanlagen bestehen aus Aluminiumkonstruktionen mit Glaseinsätzen, Oberlichtern und Brandschutzschotts bis zur Rohdecke.

 

In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die abgehängten Decken zu öffnen und beizuarbeiten, die angrenzenden Decken und Wände zu tapezieren und zu streichen. Auch müssen Deckenlampen demontiert und wieder montiert werden, die Fluchtwegbeschilderung der neuen Situation angepasst und neue Flucht- und Rettungspläne erstellt und aufgehängt werden.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Stellungsnahme Amt 33