Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 570

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 634 mit der Bezeichnung „Clariant-Gelände zwischen Offenbach und Bürgel“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 070/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 570

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in den Gemarkungen Offenbach, Flur 23 und 37 und Bürgel, Flur 1, 5, 7 und 16 zwischen dem Main im Nordwesten, der Ortslage Bürgel im Norden, der Kettelerstraße im Osten, der Mühlheimer Straße im Süden und der Friedhofstraße im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 23, Flurst. Nrn. 307/8, 307/10, 307/13, 307/15, 307/16, 307/17, 307/18, 307/19, 307/20, 307/21, 307/22, 307/23, 307/24, 307/25, 307/27, 307/29, 307/30, 307/31, 307/32, 307/33, 311/5, 311/6, 336/1 (tlw.), 357/24 (tlw.), 405/1 (tlw.), 409/5, 413/2, 425/4 (tlw.), 436/1 (tlw.), 437/1 (tlw.), Flur 37 Flurst. Nr. 1/16 (tlw.), Gemarkung Bürgel, Flur 1, Flurst. Nrn. 875/12, 886/5, 971, Flur 5 Flurst. Nrn. 152/3, 159/1 (tlw.), 175, 176/16, 177/1, 177/2, 177/3, 178, 179, 196/6, 296/2, 297/5, 309/5 (tlw.), 310 (tlw.), 315/1, 321/1, 326, Flur 7 Flurst. Nrn. 352/7 (tlw.), 358/5, 359/3, 407/19, 407/21, 407/22, Flur 16 Flurst. Nr. 1/13 (tlw.).

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

Folgende Zielsetzungen werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 634 verfolgt:

    - Steuerung der Entwicklung des vorhandenen Industriegebiets hin zu einem
      Standort für nicht erheblich belästigende Betriebe (auch für Büros und
      Dienstleistungen) unter Berücksichtigung der angrenzenden Wohnnutzungen
      und eines noch zu verortenden zusätzlichen Wohngebiets innerhalb des
      Geltungsbereiches in Nähe zum Main


    - Entwicklung des Naturraums Kuhmühltal durch Offenlegung und
      Renaturierung des Kuhmühlgrabens in Verbindung mit einer Verbreiterung des
      Freiraumkorridors zwischen dem Gewerbegebiet und der Ortslage Bürgel


    - Entwicklung des Mainvorgeländes als Naherholungsbereich unter
      Berücksichtigung der Planungen zum Hochwasserschutz (Deichertüchtigung
      und Anpassung an HQ 200) und der nachfolgend beschriebenen
      Verkehrslösung

    - Optimierung der Verkehrswegeführung durch direkte Anbindung der
      Mainstraße an den Mainzer Ring unter weitgehendem Wegfall der bisherigen
      Mainstraße im Bereich des Freiraumkorridors zwischen dem Gewerbegebiet
      und der Ortslage Bürgel sowie einem teilweisen Rückbau der Kettelerstraße

    - Erhöhung der Durchlässigkeit des Gebiets durch interne Erschließungs-
      maßnahmen und Schaffung einer direkten Anbindung an den Knotenpunkt
      Mühlheimer Straße / Untere Grenzstraße

    - Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung zusätzlicher Durch-
      gangsverkehre

    - Erhalt der baumbestandenen Grünfläche im Westen des Gebiets in
      Verbindung mit dem Ziel der Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit

    - Erhalt denkmalgeschützter und denkmalwürdiger Bausubstanz auf dem
      Gelände, insbesondere des sog. Badehauses im Südwesten des Gebiets

    - Gestalterische Aufwertung des Stadteingangs an der Mühlheimer Straße


Begründung:


Durch die Aufgabe und Schließung der chemischen Betriebe auf dem Clariant-Gelände ist die Frage nach der zukünftigen Nutzung des ca. 35 ha großen auf den Gemarkungen Offenbach und Bürgel gelegenen Areals aufzuwerfen. Nachdem sowohl der Eigentümer, die Fa. Clariant, als auch der Betreiber, die Fa. Allessa Chemie, nur noch äußerst geringe Chancen für eine Fortsetzung des Chemiepark-Konzepts sehen, stellt sich die Aufgabe die Standortentwicklung mit den Zielen der Stadtentwicklung Offenbachs in Einklang zu bringen. Hierzu laufen bereits Gespräche zwischen Vertretern der Stadt Offenbach und der Eigentümer- / Betreiberseite. Aufgrund der Größe, Bedeutung und Potenziale des Areals für die Stadtentwicklung ist es aber wichtig, steuernd auf die Entwicklung des derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilenden Geländes Einfluss zu nehmen. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Das städtebauliche Entwicklungskonzept stellt die größten Potenziale und Chancen, die in dem Gebiet gesehen werden, und die daraus abgeleiteten Zielsetzungen zeichnerisch dar. Es bildet zunächst die Grundlage für die nächsten Schritte und Abstimmungen und ist im Folgenden weiter auszudifferenzieren. Da sich die Zielsetzungen des Entwicklungskonzepts über das eigentliche Clariant-Gelände hinaus erstrecken, wurde eine Reihe von angrenzenden Flächen in den Geltungsbereich einbezogen, dessen Gesamtgröße dann ca. 50 ha beträgt.

Anlage

1.         Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

2.         Städtebauliches Entwicklungskonzept, Stand 22.02.2010

 

Verteiler:
15 x HFB
 1x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
 1 x Minderheitenvertreter (UBP)
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro