Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 571

 

 

 

Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
- Bereich des Neuen Friedhofs an der Mühlheimer Straße -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Satzungsbeschluss
3. Begründung zur Satzung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 071/10 (Dezernat I, Ämter 62 und 60) vom 03.03.2010, DS I (A) 571


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.      Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1.   Die Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind, wie auf Seite 5 der
        Anlage 1 dargestellt, bereits berücksichtigt.

1.2.  Die Hinweise der Feuerwehr (vgl. Seite 5 - 6 der Anlage 1) werden bei der
        Realisierung der Satzung beachtet.

1.3.  Die Anregung des Bauaufsichtsamtes bzgl. Vermaßung ist bereits berücksich-
        tigt. Die Anregung bzgl. Stellplätze wird, wie auf Seite 6 der Anlage 1 darge-
        stellt, bei der Realisierung der Satzung beachtet.

1.4.  Die Stellungnahmen des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität werden, wie
        auf den Seiten 6 - 9 der Anlage 1 dargestellt, teilweise berücksichtigt.

1.5.   Die Stellungnahme der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Natur-
        schutz e.V. wird aus den auf den Seiten 10 - 11 der Anlage 1 dargestellten
        Gründen nicht berücksichtigt.

1.6.  Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird, wie auf Seite 12
        der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.

1.7.  Die Hinweise der Fraport AG werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1,
        Seite 12).

1.8.  Die Stellungnahmen des Hochtaunuskreises – Amt für den ländlichen Raum -
        werden, wie auf den Seiten 12 - 14 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.

1.9.  Die Hinweise der Deutschen Telekom AG (vgl. Seite 14 der Anlage 1) werden
        bei der Realisierung der Satzung beachtet.

1.10.Die Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt sind, wie auf der Seite 15 -
        16 der Anlage 1 dargestellt, bereits berücksichtigt bzw. werden zur Kenntnis
        genommen.

1.11.Die Anregung des Planungsverbandes ist bereits berücksichtigt (vgl. Seite 15 -
        16 der Anlage 1).

1.12.Die Hinweise des Zweckverbandes Wasserversorgung (vgl. Seite 16 der Anla-
        ge 1) werden bei der Realisierung der Satzung beachtet.

2.     Satzungsbeschluss
        Der Entwurf der Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Anla-
        ge 2) für den Bereich des Neuen Friedhofs zwischen Mühlheimer Straße, einer
        Linie ca. 3 m nordöstlich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes, der südöstli-
        chen Begrenzung des Betriebsparkplatzes, einer Linie ca. 4 m östlich des Kre-
        matoriums, dem Hauptweg, der südöstlichen Begrenzung des öffentlichen Park-
        platzes, der nordöstlichen und südöstlichen Grenze des Grundstücks Ulmen-
        straße 6 und der Ulmenstraße in der Fassung vom 22.02.2010 wird gemäß § 10
        BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 50 HGO als Satzung beschlossen.

3.      Begründung zur Satzung
        Die Begründung (Anlage 3) wird der Satzung beigefügt.


Begründung:

 

Zu 1:

 

Während der Offenlage des Satzungsentwurfes vom 19.11.2009 bis 18.12.2009 haben Bürger keine Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen des Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 2 BauGB sind insgesamt 39 Stellungnahmen eingegangen. Knapp zwei Drittel davon enthalten weder Hinweise noch Anregungen. Die restlichen Stellungnahmen behandeln die Themen Naturschutz sowie Denkmalschutz und beinhalten Hinweise, die die Realisierung der Satzung betreffen. Im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind drei Stellungnahmen zum Thema Eingriffs- / Ausgleichsplanung eingegangen.

 

Näheres zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Zu 2:

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.11.2009 bis einschließlich 18.12.2009 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 11.11.2009 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Satzungsentwurf, die dazugehörige Begründung und weitere umweltbezogene Informationen zu den Themen Eingriffs- und Ausgleichsplanung sowie Artenschutz.

 

Mit Schreiben vom 12.11.2009 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Satzungsentwurf abzugeben.

 

Auf Grund des Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf der Satzung im Bereich Naturschutzrechtlicher Ausgleich geändert und ergänzt. Dies betrifft im Wesentlichen die Konkretisierung und Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen. Die Planänderung erforderte eine erneute Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB. Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderung bzw. Ergänzung nicht berührt wurden, konnte die Einholung der Stellungnahmen auf vier von der Änderung betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., der Hochtaunuskreis – Amt für den ländlichen Raum -, das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität sowie der ESO sind mit Schreiben vom 20.01.2010 informiert und zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Änderungen aufgefordert worden. Die Beteiligungsfrist endete am 05.02.2010.

 

Die in der förmlichen und der erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt worden. Der Entwurf der Innenbereichssatzung in der Fassung vom 22.02.2010 kann nunmehr nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte als Satzung beschlossen werden.

 

 

Zu 3.:

 

Nicht Bestandteil der Satzung, dieser aber beizufügen, ist nach § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen. Durch den Beschluss zu Punkt 3 wird die Anlage 3 zur Begründung gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB.

Anlagen:

1)    Auswertung der Stellungnahmen

2)    Satzung

3)    Begründung

 

Verteiler:
15 x HFB
 1x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
 1 x Minderheitenvertreter (UBP)
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen Kopien der eingegangenen Stellungnahmen aus.