Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 573

 

 

 

 

Kanalsanierung in der städtischen Liegenschaft Berliner Straße 213/215 (Polizeidienstgebäude), Offenbach am Main
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 076/10 (Dez. I, Amt 80) vom 03.03.2010,
DS I (A) 573


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.    Der Kanalsanierung in der städtischen Liegenschaft Berliner Straße 213/215
       (Polizeidienstgebäude) wird nach der von der EEG Entwicklung Erschließung
       Gebäudemanagement GmbH, Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am
       Main als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften
       detaillierten Kostenermittlung in Höhe von 200.000,00 € einschließlich
       Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen zugestimmt.

2.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 200.000,00 € wurden im Haushaltsplan
       2010 bewilligt und bei dem Untersachkonto 88000.50050/ Sachkonto
       61610000/Produkt 10.01.03 -Gewerbliche Vermietungen/Instandhaltung der
       Gebäude- veranschlagt.


Begründung:

 

Die städtische Liegenschaft Berliner Straße 213/215 wird seit Jahrzehnten durch das Land Hessen als Polizeidienstgebäude genutzt. Während das vordere 4-geschossige Hauptgebäude auf Grund der bestehenden gesetzlichen Regelungen im Hessischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) dem Land Hessen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden muss, besteht für den angrenzenden Flachbau (2. Polizeirevier) sowie das Hintergebäude ein entsprechender Mietvertrag mit dem Land Hessen.

 

In den letzten Jahren kam es in den Kellerräumen des 2. Polizeireviers, in dem auch das Gewahrsam untergebracht ist, wiederholt zu Überflutungen in Folge von starken Niederschlägen. Diese Überflutungen wurden nicht durch einen Rückstau aus dem Hauptkanal, sondern durch schadhafte Entwässerungsleitungen im Gebäude bzw. unter dem Gebäude verursacht. Im Rahmen einer Kamerabefahrung der Hausanschlussleitungen und der hieraus resultierenden Zustandsbewertung wurden gravierende Schäden (Versetze, Inkrustationen, fehlende Rohrwandungsteile und Einstürze) festgestellt.

 

Im Rahmen der Wahrnehmung der vollzugspolizeilichen Aufgaben in der Stadt Offenbach am Main ist die örtliche Polizei dringend auf eine uneingeschränkte Nutzung des Gewahrsams angewiesen. Die Substanzerhaltung der Liegenschaft Berliner Straße 213/215 obliegt der Stadt Offenbach am Main in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin.

 

Vor diesem Hintergrund wurde von der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH eine Entwässerungsplanung erarbeitet. Hierbei wurden 3 Varianten untersucht. Die nun vorgeschlagene Variante sieht vor, dass die Abwässer aus dem hinteren Gebäude, die Dachwässer und die Hofwässer über einen neu zu verlegenden DN 150 STZ-Kanal unter dem Kellerboden des vorderen Gebäudes zum Sammler in der Berliner Straße abgeleitet werden. Die alte Senkgrube im Hofbereich soll mit einem Rohr überbrückt und verfüllt werden. Die Ableitung der Abwässer aus dem Keller des vorderen Gebäudes ist über eine Hebeanlage vorgesehen. Durch den Einbau einer Hebeanlage soll die Rückstausicherheit erhöht und so zukünftig einer Überflutung des Kellers bzw. des Gewahrsams vorgebeugt werden. Im Rahmen der Maßnahme ist gleichzeitig die Erneuerung der maroden Sanitärräume einschließlich der Fliesen im Keller des Vordergebäudes vorgesehen.

 

Nach Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahme ist eine Modernisierung des Polizeigewahrsams durch das Land Hessen vorgesehen.

 

Von Seiten des Revisionsamtes bestehen nach Vorprüfung der von der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH erstellten Kostenermittlung gegen die Durchführung der Maßnahme keine Bedenken.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 200.000,00 € stehen im Haushaltsplan 2010 bei dem Untersachkonto 88000.50050/ Sachkonto 61610000/Produkt 10.01.03
-Gewerbliche Vermietungen/Instandhaltung der Gebäude- zur Verfügung.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage

Lageplan