Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010

Eing. Dat. 04.03.2010

 

Nr. 575

 

 

 

Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke
hier: Stellungnahme zum Antrag auf Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 084/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 575


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der in der Anlage 1 enthaltene Entwurf wird als Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Antrag des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt auf Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung beschlossen.


Begründung:

Nach den Angaben des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt ist zeitnah ein Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke erforderlich, da das vorhandene Bauwerk nur noch eine eingeschränkte Lebensdauer aufweist.

Zur schnelleren Erlangung des Baurechts soll das Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung nach § 33 Hessisches Straßengesetz (HStrG) in Verbindung mit § 74 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) beantragt werden. Hierzu ist es erforderlich, die Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie den vom Plan Betroffenen einzuholen.

Das ASV Frankfurt hat mit Schreiben vom 03.02.2010 die Stadt Offenbach um Stellungnahme zum Antrag auf Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gebeten. Da die festgesetzte Frist am 05.03.2010 ausläuft, hat die Verwaltung um Fristverlängerung bis einschließlich 24.03.2010, d.h. nach der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2010 gebeten. Dieser Bitte hat das ASV Frankfurt mit Schreiben vom 22.02.2010 entsprochen.

 

Beschreibung der Maßnahme:

Die Beschreibung der Maßnahme basiert auf den zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen des ASV Frankfurt, Stand 15.01.2010.

Der Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke soll demnach nach Abschluss der Arbeiten die bisherige Lage behalten. Das Land Hessen hat sich nach Untersuchung einer Reihe von Varianten dafür entschieden, die neue Brücke im sog. „Einschubverfahren“ zu errichten. Das bedeutet, dass die neue Brücke seitlich stromaufwärts neben der bisherigen Brücke neu gebaut wird und anschließend in die Lage der bisherigen Brücke eingeschoben wird. Die alte Brücke wird parallel dazu stromabwärts verschoben und anschließend zurückgebaut. Die Gesamtbauzeit wird voraussichtlich 23 Monate betragen. Die Sperrzeit für die Mainquerung soll dabei nur einen Monat betragen.

Die Andienung der Baustelle soll zu einem großen Teil über den Main erfolgen. Trotzdem ist es erforderlich, einen bestimmten Teil des Parkplatzes auf dem Mainufervorgelände für die Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit in Anspruch zu nehmen. Alle Flächen werden nur vorübergehend in Anspruch genommen, dauerhafte Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht vorgesehen.

Das neue Bauwerk soll gegenüber der alten Brücke einen um einen Meter breiteren Gesamtquerschnitt von 14 Metern erhalten. Die Verbreiterung soll v.a. den seitlichen Geh- und Radwegen zugute kommen, die von 2,25 Meter auf 3,0 Meter erweitert werden.

Bei der Gestaltung der Brücke hat sich das ASV für einen gevouteten Balken entschieden, für den sich gemäß Kostenschätzung Baukosten in Höhe von ca. 12,8 Mio. € ergeben. Die alternativ untersuchte Schrägseilbrücke kostet ca. 700.000 € mehr und wurde unter Wirtschaftlichkeitsaspekten verworfen. Städtebauliche Kriterien haben bei der Auswahl keine Rolle gespielt.

 

Bisherige Abstimmungen mit dem ASV Frankfurt:

Nachdem die Absicht des Landes, für die Carl-Ulrich-Brücke einen Ersatzneubau errichten zu wollen, Anfang 2008 bekannt wurde, hat eine Reihe von Abstimmungsgesprächen auf unterschiedlichen Ebenen stattgefunden. Frühzeitig hat die Stadt Offenbach auf die herausragende stadträumliche Bedeutung der Carl-Ulrich-Brücke hingewiesen und einen städtebaulichen Wettbewerb, analog zur Mainbrücke Ost in Frankfurt, eingefordert.

Von Seiten des Landes wurden sowohl der städtebauliche Wettbewerb als auch alternativ von der Stadt Offenbach eingebrachte Gestaltungsvarianten wie z.B. eine Bogenbrücke unter Zeit- und Kostenaspekten verworfen (siehe Anlage 2).

 

Entwurf der Stellungnahme der Stadt Offenbach:

Der anliegende Entwurf umfasst nur die Stellungnahme des Magistrats der Stadt Offenbach. Die betroffenen städtischen Gesellschaften sowie diejenigen Stellen bei der Stadt Offenbach, die zugleich Funktionen als untere Landesbehörden ausüben, geben eigene Stellungnahmen ab.

 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Betroffenheit der Stadt Offenbach in den vorgelegten Unterlagen verkannt bzw. nicht hinlänglich untersucht oder falsch bewertet wurde. Zudem sind die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend, um die Betroffenheit aus Sicht der Stadt Offenbach abschließend beurteilen zu können.

 

 

Dies betrifft insbesondere die folgenden Punkte:

 

·         Untersuchung der zukünftigen Verkehrsfunktion der Carl-Ulrich-Brücke

·         Berücksichtigung der Belange der Stadt Offenbach während der Bauzeit

·         Gestaltung des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke

·         Sicherstellung der Mitwirkung der Stadt Offenbach im weiteren Verfahren

 

Näheres ist dem beigefügten Entwurf der Stellungnahme zu entnehmen (siehe Anlage 1).

 

Deswegen kann auf Basis der vorgelegten Unterlagen von Seiten der Stadt Offenbach dem Antrag auf Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung nicht zugestimmt werden.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen

 

  • Planunterlagen des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt: L 3001 Carl-Ulrich-Brücke, Mainbrücke zwischen Offenbach und Frankfurt, Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung, Stand 15.01.2010

 

zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

  • Anlage 1        Entwurf der Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main

·        Anlage 2        Neubau der Carl-Ulrich-Brücke – alternative Gestaltungsvarianten der Stadt Offenbach –, Ingenieurbüro Codema, Stand 29.06.2009

 

Verteiler:
15 x HFB
 1 x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
 1 x Minderheitenvertreter (UBP)
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro