Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2010
Eing. Dat. 04.03.2010
Nr. 578
Arbeitsgericht in Offenbach
Antrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP und CDU vom 04.03.2010, DS I (A) 578
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung spricht sich für den Erhalt des Arbeitsgerichts am Standort Offenbach aus und bittet die Offenbacher Landtagsabgeordneten in diesem Sinne tätig zu werden.
Begründung:
Das hessische Justizministerium plant derzeit, das Arbeitsgericht in Offenbach aufzulösen, damit wäre Offenbach die einzige deutsche Großstadt ohne Arbeitsgericht. Dies würde nicht nur den Standort Offenbach schwächen, sondern auch Gerichtsverfahren durch lange Wege verzögern. Das Arbeitsgericht ist für Offenbach unabdingbar, um eine ortsnahe juristische Betreuung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Es ist nicht ersichtlich, warum Aufwendungen von 200.000
Euro im Jahr für die Miete der Räumlichkeiten im Offenbacher Gerichtszentrum kostenintensiver als dann nötige Umbauten in Hanau, Frankfurt und Darmstadt sein sollen.