Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.06.2010

Eing. Dat. 06.05.2010

 

Nr. 595

 

 

 

Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 121 Abs. 7 HGO
im Bereich der Stadt Offenbach für die Wahlperiode 2006 – 2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 175/10 (Dez. III, Amt 20) vom 05.05.2010, DS I (A) 595


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der beigefügte „Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 121 Abs. 7 HGO im Bereich der Stadt Offenbach für die Wahlperiode 2006 – 2011“ wird festgestellt.


Begründung:

 

Gemäß § 121 Abs. 7 HGO haben die Gemeinden mindestens einmal in jeder Wahlzeit zu prüfen, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des Absatzes 1 der genannten Norm erfüllt und inwieweit die Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.

 

Zur entsprechenden Prüfung berufenes Organ ist die Stadtverordnetenversammlung. Insofern wird der Prüfungsbericht zum Zwecke der Feststellung, d.h. mit dem Ziel diesen damit für verbindlich zu erklären, vorgelegt.

Anlage

 

Verteiler:
15 x HFB
  1 x Minderheitenvertreter (HFB)
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro