Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.06.2010

Eing. Dat. 17.06.2010

 

Nr. 598

 

 

 

Umgestaltung Ostendplatz
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 211/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010, DS I (A) 598

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Umgestaltung des Ostendplatzes auf der Grundlage der vom Amt für
    Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro
    Biebertaler Planungsgruppe, Biebertal, erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften Kostenberechnung in Höhe von 590.000,00 € wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 63000.94020,
    „Erneuerung Ostendplatz Bieber (12.01.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereit gestellt:
 
    Haushaltsmittel 2009 u. früher:         590.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten i.H.v.  
    67.987,43 € sind in den Folgejahren entsprechend zu  veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g.
    geprüften Folgenkostenberechnung sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n
    um 3.087,43 €/pa.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581
    „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“ SK 61650003, Produkt 13.01.01
    in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im Nachtrag) zusätzlich bereitzu-
    stellen.

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Finanzhaushaltes.


Begründung:


Entsprechend Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 303 und DS I (A) 303/2 vom 29.05.2008 sowie DS I (A) 518 – 518/2 vom 05.11.2009 wurde die vorliegende Vorlage erstellt. Ziel ist die gestalterische Aufwertung des Ostendplatzes in Bieber.

 

Die ursprüngliche erarbeitete Planung wurde gemeinsam mit der Interessens-gemeinschaft Bieberer Ortsvereine, dem Bieberer Gewerbeverein und dem Bieberer Heimatverein in diversen Arbeitsgesprächen überarbeitet. Im April 2010 wurde den Beteiligten das Ergebnis präsentiert. Die Planung fand unter den Beteiligten allgemeine Zustimmung.

 

Der Ostendplatz in Bieber soll gestalterisch aufgewertet werden. Er stellt sich derzeit als zum Teil mit Bäumen bestandener Platz mit Kiesdecke dar. Am Rande des Platzes ist ein kleiner Kinderspielplatz, der wenig attraktiv ist. Die Grenze zur Obermühlstraße bildet ein Hochbeet. Der Platz wird bisher durch eine Buswende-schleife von der Seligenstädter Straße abgeschnitten. Es besteht der Wunsch, den Platz für die Bieberer Bürger attraktiver zu machen und ihn auch optisch von der Seligenstädter Straße aus sichtbar zu machen bzw. ihn direkt dort anzuschließen. Der Platz ist in einem baulich schlechten Zustand. Die Kiesfläche ist über weite Flächen vergrast, die Pflanzungen sind überaltert und lückenhaft, der Spielplatz schlecht ausgestattet.

 

Vorgaben für den Entwurf waren:

 

-       Verbesserung der Einsehbarkeit des Platzes von der Seligenstädter Straße aus

-       Rückbau der Buswendeschleife

-       Abriss des vorhandenen Kiosks und Einplanung eines neuen Standorts

-       Anlage des Platzes mit einer Oberfläche, die für die Durchführung von Veranstaltungen geeignet ist

-       Anlage eines größeren und besser ausgestatteten Spielplatzes nördlich des EVO-Grundstücks

-       Abgrenzung des EVO-Grundstücks mit Bäumen

-       Möglichst Verschiebung des EVO-Schaltkastens an der Obermühlstraße

-       Erhalt der Senkrechtstellplätze an der Obermühlstraße

-       Prüfung des Erhalts der Hochbeete an der Obermühlstraße und Verbesserung der Einsehbarkeit des Platzes

 

Der neue Ostendplatz gliedert sich in einen mit Betonsteinpflaster befestigten Bereich an der Seligenstädter Straße, eine große Fläche aus Schotterrasen im Mittelteil und einen Spielplatz mit einem Hain aus 12 Bäumen (kleinkronige Ahornart). Dieser schließt den Raum zum Grundstück der EVO ab. Der Spielplatz erhält einen mit Holzbohlen und Findlingen eingefassten Sandspielbereich mit Spielhaus. Die angrenzende Fläche mit einem Fallschutz aus Holzhäcksel erhält eine Doppelschaukel, eine Seil-Kletterlandschaft und einen Balancierpfad aus Palisaden, Findlingen und Stämmen, Wegebelag als wassergebundene Decke mit Bänken als Sitzmöglichkeit. Ein 2,40 m breiter Weg aus Großplatten 80x80 cm, Farbe anthrazit, verbindet Spielplatz und Grünfläche mit der gepflasterten Platzfläche. Der Plattenweg schiebt sich als Ornament in die Pflasterfläche ein. Als Belag für den Platzbereich an der Seligenstädter Straße ist ein grau-anthrazit changierender Betonstein in vier verschiedenen Formaten vorgesehen. Das Pflaster ist für die zu erwartende Belastung durch den Festbetrieb ausgelegt. Eine diagonale Trennlinie zur Schotterrasenfläche von der Obermühlstraße zum Grundstück Haus Nr. 17 nimmt auf den Wurzelraum des vorhandenen Baumbestands Rücksicht. Entlang dieser Linie erfolgt die Entwässerung der gepflasterten Fläche mittels Entwässerungsrinne. Das Niederschlagswasser im Bereich des Schotterrasens und des Spielplatzes wird flächig versickert.

Die zu erhaltenden Stellplätze entlang der Obermühlstraße und der Spielplatz werden mit einer ca. 1,20 m hohen Hainbuchenhecke gefasst. Das vorhandene Hochbeet aus Sandstein oberhalb der Stellplätze bleibt erhalten, erhält jedoch eine Öffnung von 7,50 m Breite als Zufahrt für die Nutzung als Festplatz.

 

Im Bereich der ehemaligen Zufahrt der Busschleife wird die hinter dem Gehweg gelegene Fläche als wassergebundene Decke wieder hergestellt. Vor Haus Nr. 17 wird eine Pflanzfläche angelegt. Busbord und Bordsteine zur Seligenstädter Straße bleiben erhalten. Die Lichtsignalanlage erhält beidseitig einen niveaugleichen Übergang und für die barrierefreie Ausgestaltung ein Aufmerksamkeitsfeld in Form von Noppenplatten. Ein Band aus Stegplatten führt zum markierten Buseinstieg. Die Wartehalle wird zwischen die beiden großen Bäume versetzt. Telefon und Fahrkartenautomat werden aus der Platzmitte herausgenommen und seitlich der vorh. Platane neu platziert. Als Ausgleich für die entfallende Bushalte­stelle in Richtung Innenstadt wird auf der gegenüberliegenden Seite vor Haus Nr. 20 und 22 eine neue Haltestelle eingerichtet.

 

Einrichtungsgegenstände wie Bänke, Fahrradständer, Papierkörbe und Spielgeräte werden erneuert. Der vorhandene Kiosk wird abgerissen. Es wird ein Standort im Bereich Seligenstädter Straße / Ecke Obermühlstraße für einen potentiellen neuen Kiosk ausgewiesen, der jedoch nur realisiert wird, wenn sich hierfür ein Investor findet. Im Bearbeitungsbereich vorhandene Schaltschränke müssen auf Grund der Umgestaltung versetzt, vorhandene Leitungen im Bereich des potentiellen neuen Kioskstandortes verlegt werden. Die Standorte der Buden und Geräte der Schausteller der hier jährlich stattfindenden Kerb sind im Plan dargestellt und die Aufstellmöglichkeit nachgewiesen.

 

Altlasten, Gewässerschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe

Während der Planungsphase wurde eine Bodenuntersuchung mit einer
Beprobung der Asphaltflächen sowie der wassergebundenen Decke durchgeführt. Im Ergebnis ist zu sagen, dass für die zum Abtrag vorgesehenen Bodenschichten geringfügig abfalltechnisch relevante Werte festgestellt wurden (Abfallklasse Z1.2/LAGA bzw. Deponieklasse II wg. eines erhöhten Summengehalts an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen). Die vorhandene Asphaltver-siegelung ist teerstämmig. Dies wird bei der Entsorgung entsprechend berücksich-tigt.

Bezüglich des Wirkungspfades Boden – Mensch ist festzuhalten, dass keine Gefährdung abzuleiten ist. Im Bereich des neuen Spielplatzes wird zudem ein neuer Gesamtaufbau mit Schichtdicken von ca. 50 cm hergestellt. Auch für das Grundwasser geht keine Gefährdung von dem aktuellen Zustand des
Bearbeitungsgebietes aus.

 

Natur- und Artenschutz, Baumfällungen und Eingriffe in den Gehölzbestand

Alle großen Platanen im Bearbeitungsgebiet können erhalten werden. Beseitigt wird der Unterwuchs aus Eiben, Flieder, Apfel, Schneeball und verschiedenen Bodendeckern, im vorderen Bereich des Platzes unter den Platanen, sowie ca. 50 % (ca. 100 m²) der Randeingrünung hinter dem vorhandenen Spielplatz aus Eiben, Spieren, Schneebeeren und Hainbuchen.

Auf den Wurzelbereich der vorhandenen Platanen wird bei der Bauausführung besondere Rücksicht genommen. Die erforderlichen Arbeiten erfolgen unter Schonung der vorhandenen Wurzeln nur oberflächlich und in Handarbeit. Oberflächennah wird nur eine Schotterrasendeckschicht aufgebracht. Auf eine maschinell verdichtete Tragschicht wird im Bereich der vorhandenen Baumtraufen verzichtet.


Neupflanzung von Bäumen erfolgt an dem neuen Spielplatz in Form eines Baumhaines aus 12 kleinkronigen Ahornen (Acer zoeschense). Die freiwachsende Hecke entlang der westlichen Grundstücksgrenze wird mit heimischen Arten wie Hartriegel, Weißdorn, Hasel u.a. ergänzt. Im Bereich hinter der Bushaltestelle entsteht ein neues Pflanzbeet mit bodendeckenden Rosen und Sommerflieder. Die vorhandene Zierpflanzung im Hochbeet am östlichen Rand des Platzes wird umgestaltet. Dazu wird der größte Teil der vorhandenen Pflanzung aus Eiben, Kirschen und verschiedenen Ziersträuchern beseitigt. Es entsteht stattdessen eine Pflanzung aus Kleinsträuchern, Stauden und Gräsern.

 

Die vorhandene wassergebundene Decke des Platzes wird durch einen Schotterrasen ersetzt.

 

Hinsichtlich des Schutzes der vorhandenen Bäume und Sträucher ist die DIN 18920 bzw. die RAS LP 4 einzuhalten. Die Kontrolle wird durch eine fachlich qualifizierte Bauüberwachung gewährleistet.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde durch das beauftragte Büro Biebertaler Planungsgruppe, Biebertal, eine Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 590.000,00 € abschließt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen eine detaillierte Kostenberechnung sowie Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen
Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität
Auszug aus der Stadtkarte