Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.06.2010

Eing. Dat. 17.06.2010

 

Nr. 601




Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 635 mit der Bezeichnung „Vorderwaldweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 214/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010, DS I (A) 601


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 24 (Rosenhöhe) ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch:
     -     im Westen: die Westgrenze des Vorderwaldweges und die Grenzen der
           Parzellen 2/288 und 2/289
     -     im Norden: den Gravenbruchweg und die Nordgrenze der Parzelle 2/4
     -     im Osten: die Ostgrenze der Parzellen von 2/4 bis 2/7, die Nordostgrenze des
           Vorderwaldweges, die Dietzenbacher Straße sowie die Ostgrenze der
           Parzelle 2/19.
     -     im Süden: den Kaufungerwaldweg (Vorderwald)

    Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Offenbach
    Flur 24:
    2/4, 2/7, 2/11, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/19, 2/23, 2/280, 2/288,
    2/289, 2/290, 2/291 und 8/13.

    Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug
    dargestellt.

2. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
     -     Die städtebauliche Struktur und den Charakter der Siedlung in ihren
           Grundzügen zu erhalten.
     -     Den planungsrechtlichen Rahmen für Um- oder Anbauten und Ersatzbauten
           zu definieren.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.


Begründung:

Die Siedlung am Vorderwaldweg auf der Rosenhöhe wurde in den Nachkriegsjahren insgesamt von einem Bauherrn (Neubauamt der Verwaltung für Verkehr, Frankfurt) errichtet. Die Siedlung bildet ein städtebauliches Ensemble aus ursprünglich 15 überwiegend 1-geschossigen holzverkleideten Steildachhäusern auf großen Grundstücken. Die städtebauliche Situation wurde durch den weitestgehenden Verbleib der einzelnen Gebäude bei einem Eigentümer bis heute erhalten. Prägend sind die großen zusammenhängenden Vorgartenzonen und die vergleichsweise geringe Ausnutzung der Grundstücke durch die in der Regel traufständigen Steildachhäuser. Die Gebäude werden sukzessive veräußert. Die Siedlung und die Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz.

 

Durch ihre relativ einfache Bauweise und geringe Größe wird eine zeitgemäße Nutzung der Gebäude nur mit baulichen Veränderungen (z.B. Wärmedämmung) sowie Um- und Anbauten möglich sein. Außerdem sind bereits zwei Gebäude abgängig, sodass mit Ersatzbauten zu rechnen ist.

 

Der rechtskräftige Fluchtlinienplan 387 trifft nur Regelungen zur vorderen Baugrenze und legt die Lage der Erschließung fest. Zu erwartende Bauanträge sind im Weiteren nach der Maßgabe des § 34 BauGB zu beurteilen. Es bestehen auf dieser Grundlage nur geringe Erweiterungsmöglichkeiten. Sowohl für die Änderungen an Bestandsgebäuden als auch für Ersatzbauten soll mit diesem Bebauungsplan ein städtebaulicher Rahmen festgesetzt werden, der sowohl die städtebauliche Situation im Kern bewahrt, als auch für die Wünsche und Bedürfnisse jetziger oder zukünftiger Eigentümer Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet.

 

Der Bebauungsplan Nr. 635 erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Anlage

Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches