Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.06.2010

Eing. Dat. 17.06.2010

 

Nr. 608



Gesamtsanierung der Waldschule Tempelsee, Brunnenweg 105 in 63071 Offenbach, hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 231/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010, DS I (A) 608


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Der Sanierung und Erweiterung der Gebäudeteile A, B und C der Waldschule
    Tempelsee, Brunnenweg 105 in 63071 Offenbach, nach der von der EEG in
    Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 9.500.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 9.500.000,00 € werden bewilligt. Die
    Bereitstellung der Mittel erfolgt bei dem USK 21320.94070 „Waldschule
    Tempelsee, Sanierung u. Erweiterung – SP (03.01.01)“, SK 09510000, Projekt
    401030000002, Produkt 03.01.01 wie folgt:

    Haushaltsmittel 2009 und früher:                              485.142,65 €
    Haushaltsmittel 2010:                                            3.000.000,00 €
    Haushaltsmittel 2011:                                            4.500.000,00 €
    Haushaltsmittel 2012:                                            1.514.857,35 €
    Gesamt:                                                                 9.500.000,00 €
   
    Zur Beauftragung von Leistungen steht im Haushaltsplan 2010 bei dem USK
    eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6.014.857,35 € zur Verfügung.

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:


Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007, DS I (A) 131 hat, die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ mit einem Kostenaufwand von rund 250 Millionen Euro auf Basis des 10-Jahres-Programms zugestimmt.

 


1.         Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Die Waldschule Tempelsee befindet sich im Brunnenweg im Stadtteil Tempelsee, angrenzend an den Heusenstammer Weg, in ein Waldstück gebettet. Die Gebäude der Schule sind so ausgerichtet, dass sich die Klassenräume, sowie das Herzstück der Schule, die Aula in Bauteil A, in Richtung Wald orientieren. Der angrenzende Waldbereich besteht aus altgewachsenem Baumbestand, in den sich die Gebäude einfügen. Auch die Außenanlage der Schule ist stark auf den Wald bezogen.

Die Schule wurde in mehreren Bauabschnitten errichtet. Grundsteinlegung des Hauptgebäudes (Bauteil A) mit Aula und Klassenräumen war im Jahre 1950 auf Grundlage der Planung von Stadtbaurat Adolf Bayer. Im Jahr 1962 wurde der heutige Mitteltrakt (Bauteil B) als dreigeschossiges Gebäude mit Klassen- und Verwaltungsräumen ergänzt. Eine zusätzliche Erweiterung ist der Pavillon aus dem Jahr 1973 mit Klassenräumen. Zuletzt wurde 1982 die Turnhalle gebaut, die nicht Bestandteil der jetzigen Sanierungsmaßnahme ist.

Die Grundstücksgröße beträgt 8.254 m², die überbaute Fläche beträgt z.Z.
2.267 m².

Die Schule wird von ca. 256 Schülerinnen und Schülern besucht (Stand April 2010).

 

2.      Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Die Bauteile A und B der Waldschule sind ein gelungenes Beispiel der Architektur der 1950er Jahre in Offenbach. Architekt war der Offenbacher Stadtbaurat Adolf Bayer. Charakteristisch ist die sehr plastische und filigrane Fassadenstruktur, mit schlanken außenliegenden Stahlbetonelementen und feinen Stahlfensterprofilen. Diese ermöglichen einen starken Bezug zwischen Landschaft, d.h. umgebendem Wald und Innenraum. Der Gesamteindruck der Schulgebäude ist leicht und heiter. Die Gebäude sind als denkmalwürdig einzustufen. Dies ist bei der Sanierungsmaßnahme zu berücksichtigen.

Aus mehreren Gründen ist die Sanierung und Erweiterung dieser Schule erforderlich. Die einzelnen Gebäudeteile wurden zwischen 1965 und 2001 verschiedentlich umgebaut und renoviert. Die bestehenden Gebäude besitzen einen baulichen Wärmeschutz entsprechend ihrer Erstellungszeit: Gebäude A + B nach DIN 4108 Ausgaben 1952 und 1960, Gebäude C + D nach Wärmeschutzverordnung. Daher bedürfen alle Gebäudeteile der energetischen Ertüchtigung. Die Fensterkonstruktion der ältesten Bauteile  besteht aus Stahlrahmen mit  Einscheibenverglasung. Außenwände und Dächer besitzen keine ausreichende Wärmedämmung. Die Stahlbetonteile weisen teilweise Abplatzungen auf.  Zudem ist die technische Gebäudeausrüstung  veraltet, das heißt, unter anderem  unterdimensioniert oder energetisch ungenügend.

Die Dachkonstruktion der Aula genügt nicht den heutigen statischen Anforderungen.
 

Um die bereits eingeführte Ganztagsbetreuung voll zu gewährleisten, werden zusätzliche Räume (u. a. für Bibliothek und Mittagsversorgung) benötigt, die in den vorhandenen Gebäuden nicht untergebracht werden können. Zurzeit ist die Schule in weiten Teilen nicht barrierefrei erschlossen.

 

3.      Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Variante

3.1      Variantenvergleich und Beurteilung

Es wurden zwei Varianten untersucht unter der Vorgabe, entweder den kompletten Bestand zu erhalten und zu erweitern, oder alternativ, den Pavillon durch einen Neubau zu ersetzen. In Variante 1 würde der bestehende Pavillon um den Bedarf des Raumprogramms erweitert. Der Bestand sollte möglichst erhalten bleiben, in Teilen ergänzt bzw. Räume vergrößert werden. Das Grundstück erlaubt jedoch einen Anbau an den Pavillon nur in östlicher Richtung, so dass der Sichtbezug zum Wald, welcher der Schule sehr wichtig ist, verloren ginge. Variante 2 sieht vor, den schadstoffbelasteten Pavillon abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der Pavillon ist aus architektonischer und bautechnischer Sicht nicht erhaltenswert und im Gegensatz zu Bauteil A und B nicht als denkmalschutzwürdig einzustufen. Der Neubau gliedert sich harmonisch in den Bestand ein und belässt den offenen Blick zum Wald. Auch kann der Grundriss nach dem vorgegebenen Raumprogramm sinnvoll strukturiert werden. Aufgrund dieser Abwägung wurde die Variante 2 zur weiteren Planung freigegeben.

3.2      Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit
Die Waldschule liegt im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Offenbach und ist von drei Seiten vom Offenbacher Forst umschlossen. Der Charakter des Schulhofs wird maßgeblich vom umgebenden Wald und den großen Gehölzen (Rotbuchen, Kiefern, Eichen) auf dem Schulgelände geprägt. Einzelstrauchpflanzungen und Kleinbäume im Schulhof bilden den grünen Rahmen für die dazwischen liegenden Spielbereiche und -geräte. Große Flächen des Schulgeländes sind unbefestigt.

 

Die größere Grundfläche des Ersatzneubaus für Bauteil C sowie die Herstellung der erforderlichen Zufahrt für Mittagsversorgung, Feuerwehr und Müllabfuhr erfordern Rodungen. Dies wird jedoch durch Neupflanzungen ausgeglichen und die durch die Baumaßnahmen in Teilen zurückgebauten Außenanlagen werden wieder hergestellt. Der Eingriff wird auf ein Minimum reduziert.

 

4. Beschreibung der Maßnahme
Bauliche Maßnahmen
Es gilt, die  Bedürfnisse der Waldschule an Raum und Aufenthaltsqualität zu erfüllen, dabei den denkmalschutzwürdigen Charakter der Schulgebäude zu wahren und dies mit dem heutigen technischen und energetischen Standard zu vereinbaren. Dies erfordert einen sensiblen Umgang mit den Bauteilen und dem Gesamtensemble.

Im Bestand bleibt die Primärstruktur erhalten. Der Umbau bezieht sich hauptsächlich auf das Entfernen einzelner Wände, um z.B. einen Klassenraum zu vergrößern. Des Weiteren werden die vorhandenen Sanitäranlagen neu organisiert, sowie die Flucht- und Rettungswege verbessert.

 

Für die Gebäude A und B wurden Wärmedämmschichtstärken für die Außenbauteile im Rahmen der baulichen Möglichkeiten festgelegt. Um die filigrane Erscheinung der  Fassadenteile der Gebäude der 1950er Jahre nicht zu sehr zu verändern, wird Wärmedämmmaterial mit erhöhten Wärmedämmeigenschaften (um ca. 40% reduzierte Wärmeleitzahl) verwendet. Die Verglasungen aller Fenster von Nutzräumen werden in 3-fachverglasung ausgeführt.

4.1.1 Bauteil A, Umbau und Sanierung

Die energetische Aufwertung erfolgt mit Rücksicht auf die denkmalschutzwürdige filigrane Fassade in Form von 12 cm Dämmung auf den Brüstungsflächen und Stirnseiten der Lisenen, 2 cm seitlich an den Lisenen und Deckenuntersichten, neuer Dachdämmung im Gefälle und Neuaufbau der Dachentwässerung. Hinzu kommen 3-fach Verglasung in Klassenräumen, 2-fach in sonstigen Räumen und der Aula (diese mit Abdunkelung) und eine neue Lüftungsanlage. Grundlegend saniert wird die  Sanitäranlage im Kellergeschoss. Der 2. bauliche Rettungsweg wird über innenliegende Treppenhäuser neu organisiert. Im gesamten Baukörper wird der Bodenaufbau neu eingebracht. Die Dachkonstruktion der Aula muss ertüchtigt werden, da sie nicht mehr den heutigen statischen Anforderungen genügt. Ebenso wie einige Klassenräume erhält die Aula eine neue abgehängte Decke. Die dem Gebäudecharakter unzuträglichen außenliegenden Fluchttreppen sollen im Rahmen einer räumlichen Umstrukturierung und gemäß aktuellem  Brandschutzkonzept in das Gebäudeinnere verlegt werden.

 

4.1.2 Bauteil B, Umbau und Sanierung

Dieses Gebäude wird analog Bauteil A saniert. Auch hier wird ein neuer zweiter baulicher Rettungsweg geschaffen.

 

4.1.3    Bauteil C, Ersatzneubau/Erweiterung

Der Neubau ersetzt den vorhandenen Pavillon und wird über ein Verbindungstreppenhaus mit Bauteil B verbunden. Das Untergeschoss des Neubaus liegt tiefer im Gelände, so dass man aus allen Räumen ins Freie und in den neu gestalteten Schulhof gelangen kann. Hier befinden sich zentral die Cafeteria mit Ausgabeküche, Begegnungs- und Betreuungsräume, sowie die Sanitäranlage von Bauteil C. Im Obergeschoss liegen die  EDV-Räume, die Bibliothek,  Lehrerarbeitsplätze, sowie die Hausaufgabenbetreuung und ein Gesprächsraum. Der Neubau wird in Massivbauweise als Passivhaus erstellt.  Das Gebäude erhält eine Be-und Entlüftung, sowie im gesamten Gebäude abgehängte Decken. Die tragenden Wände werden in Kalksandstein ausgeführt, die durchgehende Bodenplatte in Stahlbeton, ebenso die Geschossdecken. Das Gebäude wird komplett mit 25 cm Wärmedämmung versehen. Das Flachdach wird aus Foliendach ausgebildet. Leichte Trennwände werden in Gipskarton ausgeführt, die Fenster als Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Aluminium mit Dreifachverglasung (Uw 0,8) und außenliegendem Sonnenschutz. Im Verbindungstreppenhaus zwischen Bauteilen B und C wird ein barrierefreier Aufzug eingebaut.

4.1.4 Sporthalle

Die Sporthalle wurde im Rahmen einer Grundlagenermittlung auf ihren Sanierungsbedarf hin untersucht, insbesondere mit Blick auf den energetischen Zustand. Aufgrund des begrenzten Budgets und geringerer Bauschäden wegen des deutlich jüngeren Baualters im Vergleich zu den anderen Teilen der Schule ist die Sporthalle jedoch im Rahmen einer eigenen Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt zu sanieren.

 

4.1.5 Außenanlagen

Die Außenanlagen werden im Rahmen der Maßnahme teilweise verändert sowie für die Bauzeit rückgebaut und anschließend wieder hergestellt. Als Feuerwehrzufahrt und Anlieferung für die Küche, wird vom Heusenstammer Weg aus eine neue Zufahrt realisiert. Der Schulteich wird verlegt.    Vorhandene Spielgeräte werden eingelagert und wieder aufgebaut. Für den Neubau und die Herstellung der DIN-gerechten  Feuerwehrzufahrt und der Anlieferung werden Gehölze gerodet. Dies wird durch die Neupflanzung standortgerechter Bäume und Sträucher ausgeglichen. Für die  befestigten Flächen wird versickerungsfähiges Pflaster verwendet.

 

4.2 Technische Gebäudeausrüstung

4.2.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

Die Regelungstechnik befindet sich in der Heizzentrale Geb. A und ist Bestandteil eines Contracting-Vertrags mit der EVO wie auch der Gaskessel. Die vorhandene Kessel- und Heizkreisregelung bleibt unverändert; eine weitergehende Regelung ist im Altbestand nicht vorhanden. Zukünftig werden alle Klassenräume, Lehrerzimmer, Fachklassen und Mehrzweckräume in den Geb. A, B und C mit Einzelraumregelung ausgestattet. Die neue Lüftungsanlage für die Aula in Geb. A und für die Klassenräume im Geb. C wird zulufttemperaturgeregelt. Alle Parameter werden auf einen Zentralrechner im Hausmeisterraum aufgeschaltet und können individuell eingestellt werden.

 

4.2.2 Heizung

Die Leistung des vorhandenen Gas-Brennwert-Kessels aus dem Jahr 2001 wird gedrosselt. Das Sekundärsystem der Heizungsanlage wird auf die neue Heizlast dimensioniert und alle Heizungsrohre sowie die Heizkörper werden komplett erneuert. Die Neuinstallation betrifft die Geb. A, B und C, wobei für den Neubau eine neue Versorgungsleitung als Erdleitung zum Gebäude verlegt wird. Die Temperaturregelung erfolgt über Raumfühler bzw. Einzelraumregelung.

 

4.2.3 Sanitär

Alle Abwasserleitungen werden komplett erneuert. Teilweise sind die Grundleitungen zu verlegen. Das Trinkwassernetz und die Sanitärobjekte werden aus hygienischen Gründen erneuert. Alle Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sowie Absperrventile werden gegen Wärmeverluste und Schwitzwasser nach EnEV gedämmt.


4.2.4 Elektro 
Die Gebäude A und B werden elektrotechnisch komplett saniert. Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen werden gemäß den geltenden technischen Regeln ersetzt bzw. angepasst. Die Einbruchmeldeanlage und die Blitzschutzanlagen sowie die Hausalarmanlage werden modernisiert und ergänzt. Die Waldschule Tempelsee wird flächendeckend mit einer Beschallungsanlage ausgestattet. Diese kann zur Pausensignalisierung und für Durchsagen genutzt werden.

 

Auch die Beleuchtung wird vollständig erneuert. Es werden Leuchtstofflampen bzw. Kompaktleuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten eingesetzt. In den Räumen, die eine tageslichtabhängige Steuerung bekommen, werden die elektronischen Vorschaltgeräte dimmbar ausgeführt. Die Vorgaben aus dem EBPG (Energiebetriebenen-Produkte-Gesetz) werden eingehalten. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage in der Waldschule Tempelsee entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften und muss komplett erneuert werden. Die Beleuchtung im Außenbereich wird entsprechend ihrem technischen Zustand teilweise ersetzt.

 

Der Neubau wird gemäß den geltenden technischen Regeln neu ausgestattet.

 

Zukünftig soll auch in der Waldschule Tempelsee in jedem Klassenraum, Lehrerzimmer und Verwaltung ein Datenanschluss vorgesehen werden. Zu diesem Zweck wird in den Gebäuden A, B und C ein passives Datennetz aufgebaut. Das Datennetz wird physikalisch in Schülernetz und Verwaltungsnetz unterteilt.

 

4.2.5 Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Die Aula in Gebäude A wird mit einer neuen Lüftungsanlage versehen. Innenliegende Räume in den Bauteilen A und B werden über Einzellüfter entlüftet. Der Neubau in Passivhausbauweise erhält eine Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung und Dämmung aller Kanäle nach EnEV.


5. Klimaschutz und Energieeffizienz

5.1 Energieeffizienzbetrachtung
Folgende energetischen Standards sollen umgesetzt werden:

- Gebäude A und B: EnEV 2009, Erfüllung der Anforderungen an sanierten Bestand;

- Gebäude C alleine: EnEV 2009 Neubauniveau und Passivhausstandard.

Dies ergibt in der Gesamtbetrachtung  der Gebäude A, B und C: EnEV 2009, Neubauniveau.

 

Primärenergiebedarf

Energetische Faktoren

Bestand

[kWh/a]

Nach Sanierung inkl. Neubau

[kWh/a]

Einsparung

%

Primärenergiebedarf

Q,P,ist

2.204.514

554.700

ca. 75

Endenergie Heizung

2.179.515

454.350

ca. 79

Endenergie Strom

26.129

40.162

ca. -35

Der Stromverbrauch erhöht sich durch die Lüftungsanlage.

 

CO2-Emissionen

Bestand

[kg/a]

Nach Sanierung inkl. Neubau

[kg/a]

Einsparung

%

524.824

129.358

ca. 75

 

Die zu erhaltenden Gebäude A + B werden saniert, das Gebäude C (Pavillonbau) rückgebaut und durch einen Neubau, verbunden mit Gebäude B, ersetzt. Für die Sporthalle, Gebäude D, werden derzeit noch keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese sollen in einer zweiten Sanierungsstufe folgen. Im Hinblick hierauf wurden die energetischen Betrachtungen mit und ohne die Sporthalle durchgeführt.

 

Passivhaus: In Abstimmung auf die vorliegende Gesamtsituation bezüglich Architektur, Nutzung, Standort und bautechnischer Zwänge wurden verschiedene Varianten der energetischen Sanierung untersucht. Hierbei stellte sich heraus, dass aus bautechnischen und anlagentechnischen (Heizung, Lüftung) Gründen für die zu erhaltenden Bestandsgebäude (Gebäude A + B + D) keine Passivhaus-anforderungen umsetzbar sind. Dies ist nur für den Neubau, Gebäude C, möglich und wird dort umgesetzt.

 

Heizung: Der vorhandene Gaskessel mit Brennwerttechnik aus dem Jahr 2001 wird zunächst auf die nach der Sanierung geringere Leistung gedrosselt. Es wird erwartet, dass sich der Wirkungsgrad bei geringerer Ausnutzung verbessert. Bei diesem Gaskessel besteht ein Energielieferungsvertrag mit dem Energieversorger EVO. Dieser wird die Leistung des Kessels und die Verbrauchswerte zunächst für ein Jahr nach der Sanierung beobachten. Gegebenenfalls ist dann der bestehende Vertrag anzupassen. Ein Austausch des Kessels wird erst dann sinnvoll, wenn auch die Turnhalle einer energetischen Sanierung unterzogen wird. Die Turnhalle ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme, da die finanziellen Mittel nicht ausreichen.

 

Alternativen für eine neue Heizung/Wärmeversorgung wurden mit folgendem Ergebnis untersucht.

Solarthermie: Standortbedingt infolge der "Waldlage" ist der Einbau einer solarthermischen Anlage aufgrund der starken Verschattung nicht effizient.

 

Geothermie: Für eine Beheizung mit Wärmepumpe und Erdsonde müssten ca. 40-50 Erdsonden mit einer Tiefe von ca. 100 m hergestellt werden. Hierfür müsste ein Sondenfeld entwickelt werden, wobei ein Abstand der einzelnen Bohrungen untereinander von mindestens 10m eingehalten werden müsste. Das Sondenfeld lässt sich auf dem Schulgelände aufgrund des Baumbestandes nicht realisieren und würde einen zu starken Eingriff in den Baumbestand verursachen.

 

Fernwärme: Der Standort ist nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Entfernung zur nächsten Fernwärmeleitung beträgt mehrere Kilometer.

 

Biogas- oder Holzpelletanlagen: bedingt durch erforderliche neue Kesselanlagen und Brennstoff-Lagerräume bei Kosten von ca. 850.000 € ist diese Lösung wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Klein-BHKW-Anlage: Diese Alternative wurde ergänzend zu einem Kesselaustausch untersucht. Der geringe Strombedarf und die unregelmäßigen Wärmeabnahmezeiten der Schule lassen keine sinnvolle Nutzung einer solchen Anlage zu.

 

Austausch des vorhandenen Gaskessels (650 kW) durch einen neuen, kleineren Heizkessel (ca. 200 kW): dies wird dann die energetisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung sein, wenn auch die Turnhalle der Waldschule saniert wird. Die Grundlagenermittlung für den Bedarf wurde im Rahmen einer Voruntersuchung durchgeführt.

 

5.2 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Anforderungen nach EEWärmeG bestehen für den Neubau, Gebäude C. Diese werden im vorliegenden Fall nach § 7, Nr.2, EEWärmeG, durch "Maßnahmen zur Einsparung von Energie über die Vorgaben der EnEV hinaus" erfüllt. Nach Anlage zur EEWärmeG, Nr. VI, ist eine Unterschreitung der Anforderungen EnEV 2009 > 15% erforderlich. Erreicht wird eine Unterschreitung von 38%.

 

5.3    Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

5.3.1 Fassadenbegrünung
Der Einsatz von Fassadenbegrünung ist bei diesem Objekt nicht sinnvoll und erforderlich. Aufgrund der Lage im Wald ergibt sich kein kleinklimatischer Vorteil. Zudem widerspräche die Begrünung dem demkmalpflegerischen Gedanken.

5.3.2   Dachbegrünung

Auf eine Begrünung der Dächer wird verzichtet. Wegen der Waldlage sind die Dächer der Waldschule stark verschattet. Dies ist nachteilig  für eine extensive Begrünung. Eine intensive Begrünung hingegen benötigt einen wesentlich höheren Dachaufbau, der sich nicht mit der Tragfähigkeit der vorhandenen Dächer (Mehrkosten für die statische Ertüchtigung: ca. 1,8 Mio. €) und dem Wunsch nach Erhalt der Filigranität der Konstruktion im Sinne des Denkmalschutzes verträgt.

5.3.3    Photovoltaikanlagen

Von der Firma SolarArt wurde der Standort Waldschule Tempelsee auf seine Eignung für eine Photovoltaikanlage hin geprüft. Durch den hohen und dichten Baumbestand ist mit einer starken Beschattung der Dachflächen zu rechnen. Aus diesem Grund wird der Standort von SolarArt als ungeeignet eingestuft.

 

5.3.4 Regenwassernutzung

Auf den Einbau einer Zisterne zur Regenwassernutzung für Toilettenspülung und Bewässerung der Grünanlagen wird verzichtet. Der Einbau einer Zisterne ist nur mit extrem hohem Aufwand möglich, da das vorhandene Entwässerungssystem als Mischsystem installiert ist. Ein weiterer kostenintensiver Faktor (135.000,00 €) ist die verzweigte Dachentwässerungsleitung (Regenfallrohre).

Für das Sammeln des Regenwassers müssten ca.150 m Erdgraben hergestellt werden, um eine systembedingte Kanalzusammenführung zu realisieren.

6.      Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

6.1    Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe/Gewässerschutz

Das Bodengutachten von Hug GeoConsult zeigt, dass im Boden eine geringe, zu vernachlässigende Menge, an Schadstoffen zu finden ist. Der Boden wird bis zur Tonschicht abgetragen, die Auffüllung erfolgt mit mineralischem Schotter.

6.2      Immissionsschutz


6.2.1 Lärmschutz:

Der Schallschutz gegenüber Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm -Fluglärmgesetz unter Berücksichtigung der vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main prognostizierten neuen Fluglärmschutzzonen "Tag-Schutzzone 2". Hiernach sind Fenster mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R'w ca.38 bis 40 dB erforderlich. Die genaue Ermittlung der Schalldämmung der einzelnen Fenster wird Raum- und Fassadenbezogen nach DIN 4109 bzw. VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" durchgeführt.

Die massiven Außenbauteile der Fassaden und Dachflächen erfüllen diese Voraussetzung aufgrund ihrer konstruktiven Situation ohne besondere Maßnahmen.

 

6.2.2 Luftreinhaltung:

Durch den Einsatz der Wärmerückgewinnungsanlage bei den Lüftungsanlagen der Gebäude A und C verringert sich die jährliche Wärmemenge um  131.340 kWh/a. Dadurch reduziert sich der jährliche C02-Ausstoß durch Vermeidung fossiler Brennstoffe um 29.552 kg/a.

In allen Lüftungsanlagen sind zur Filterung der Frischluft F7-Filter eingeplant. Die F7-Filter haben einen Abscheidegrad von mind. 85 % bei Staub und Pollenpartikeln, die größer als 0,4 Mikromillimeter sind.

 

6.2.3 Gefahrstoffe in Bauteilen:

Im Jahr 2007 wurde vom TÜV Süd ein Schadstoffkataster erstellt. In den Bauteilen A und C wurden Schadstoffe in Estrichen, Fenstern, Fassadenteilen und Dämmungen gefunden, die jedoch nicht kritisch für die Nutzer sind. Alle Schadstoffe werden im Rahmen der Maßnahme fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Bauteil B ist frei von Schadstoffen.

 

7.       Natur und Artenschutz

Im Rahmen der Planung wurde dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität die Planung vorgestellt und erläutert, die Stellungnahme liegt vor.


Nach Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität ist kein artenschutzrechtliches Gutachten erforderlich. Baumfällungen und ggfl. notwendige Umsiedlungen von Lebewesen werden vor Baubeginn mit dem Amt Umwelt, Energie und Mobilität abgestimmt. Folgende Anträge und Unterlagen für den Artenschutz werden eingereicht:

 

- Antrag auf Waldrodung: für die Rodung der zwei Waldbäume in der geplanten Feuerwehr- und Cateringzufahrt,

- Antrag auf naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung: für die Feuerwehrzufahrt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes,

- Eingriff und Ausgleichsplanung: Dokumentation des Eingriffs auf dem Schulgelände und im Landschaftsschutzgebiet; Darstellung der geplanten Ausgleichmaßnahmen,

- Antrag auf Artenumsiedlung: für die schützenswerten, eingewanderten Arten im Schulteich.

 

Für den geplanten Neubau und die Feuerwehr- und Cateringzufahrt zum Neubau müssen 11 Großbäume gefällt werden. Baubegleitende Maßnahmen, wie Leitungsverlegungen, Baustelleneinrichtung und Baustellenzufahrt, erfordern das Entfernen von Einzelsträuchern und Kleinbäumen im Schulhof. Als Ausgleich ist die Neupflanzung von 11 WaIdbäumen geplant. Entfernte Einzelsträucher sollen an geeigneten Stellen auf dem Schulgelände durch Neupflanzungen ersetzt werden. Der vorhandene Teich muss wegen der Bauarbeiten entfernt werden. Im neuen Schulgarten soll jedoch wieder ein Teich hergestellt werden. Für den neuen Schulgarten wird ein Teilbereich der bestehenden Asphaltfläche entsiegelt. Die neu befestigten Flächen sind als Pflasterflächen mit hohem Fugenanteil geplant, deren Wasserabfluss nach Möglichkeit versickert.

Die vorhandenen und verbleibenden Gehölze werden während der Bauzeit mit geeigneten Maßnahmen geschützt. Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen werden gemäß DIN ausgeschrieben und deren Einhaltung während der Bauausführung streng kontrolliert.

 

8.      Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

9.      Erläuterung zur Kostenberechnung

Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt.

 

Fördermöglichkeiten wurden mit folgendem Ergebnis überprüft: Auf Basis der planerischen Grundlagen für die energetische Sanierung der Waldschule Tempelsee kommen nur zinsvergünstigte Darlehensprogramme der KfW-Förderbank in Frage. Maximal 4,25 Mio. € können als Darlehen mit tagesaktuellen Zinssätzen gefördert werden (Stand 15.04.2010: 2,99 %, d.h. 3,03 % effektiv). Weitere Darlehens- oder Zuschussprogramme stehen für dieses Projekt zurzeit nicht zur Verfügung.


10.      Terminplanung und Interimslösungen

Baubeginn:                          Februar 2011

Gesamtfertigstellung:         April 2013

 

Bei dieser Baumaßnahme wird auf eine Containerlösung als Interim verzichtet. Der 1.BA umfasst den Abbruch des Pavillons und die Erstellung des Neubaus. Als zweiter Abschnitt wird Bauteil B saniert. Alle Räume aus diesem Bauteil werden in den Neubau umgezogen. Gleiche Umverteilung bei der Sanierung Bauteil A. Hier werden die Räume auf Bauteil B und den Neubau verteilt.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.


Anlage:
Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität
Auszug aus der Stadtkarte