Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.06.2010

Eing. Dat. 17.06.2010

 

Nr. 610



Ausweitung von Straßenreparaturen,

 

Finanzierung durch Verzicht auf Auszahlung der Eigenkapitalverzinsung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 233/10 (Dez. IV, ESO) vom 16.06.2010, DS I (A) 610


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Zur Finanzierung erweiterter Straßenreparaturen verzichtet die Stadt bis auf Weiteres auf Auszahlung der Eigenkapitalverzinsung des ESO Eigenbetriebs, so dass der ESO Eigenbetrieb maximal 3,5 Mio. EUR an Darlehen zweckgebunden aufnehmen kann.

Die entstehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem ESO Eigenbetrieb werden mit dem Untersachkonto 81750.21520 - Verzinsung Eigenkapital ESO -, Produkt 01.01.07, Sachkonto 56100000 verrechnet.


Begründung:

Der intensive Winter 2009 / 2010 mit langem und sehr kaltem Frost hat große Schäden am Straßennetz der Stadt Offenbach verursacht. Eine Komplettsanierung sämtlicher Straßenschäden erfordert ein Finanzierungsvolumen von ca. 20 Mio. EUR. Aufgrund der Haushaltssituation erscheint eine solche Sanierungsmaßnahme nicht realisierbar.

 

Zur Behebung der gravierendsten Schäden wird vorgeschlagen, dass eine Teilreparatur durch Vorfinanzierung des ESO Eigenbetriebs durch Darlehensaufnahmen durchgeführt wird. Die Refinanzierung der Darlehen erfolgt durch langfristigen Verzicht der Stadt auf die Eigenkapitalverzinsung des ESO Eigenbetriebs.

 

Als maximaler Darlehensbetrag werden 3.500.000 € aufgenommen. Für den ESO Eigenbetrieb handelt es sich hier um Aufwendungen, denen direkt Erlöse aus der Weiterbelastung dieser Beträge an die Stadt gegenüberstehen. Die Fälligkeit dieser Beträge wird in die Zukunft geschoben und mit derzeit 4% verzinst. Abhängig von den Finanzierungszeitpunkten und deren genauen Höhen wird sich eine Rückführung der bei ESO ggü. der Stadt ausgewiesenen Forderungen im Laufe von etwa 10 Jahren ergeben.

 

Es wird durch ESO kein Darlehen aufgenommen, das über den bereits genehmigten Rahmen des ESO Wirtschaftsplans 2010 hinausgeht. Daher ist kein Nachtragswirtschaftsplan erforderlich.

 

Aufgrund einer gründlichen haushaltsrechtlichen Prüfung erfolgte die Einbringung der Vorlage in den Magistrat als Nachtrag.