Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.07.2010

Eing. Dat. 15.07.2010

 

Nr. 618






Integriertes Klimaschutzkonzept Offenbach am Main

- Grundsatzbeschluss -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 267/10 (Dez. II, Amt 33) vom 14.07.2010, DS I (A) 618


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Das in der Anlage beigefügte Integrierte Klimaschutzkonzept 2010-2020 mit einem handlungsorientierten Maßnahmenplan, einem Zeit- und Kostenplan, einem Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung, sowie einem Evaluationskonzept wird verabschiedet.

 

Die im Maßnahmenplan aufgeführten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sollen bis 2020 umgesetzt werden. Weiterhin erfolgt die dauerhafte Erfolgsbilanzierung und Fortschreibung der umgesetzten Maßnahmen, in dem ein Klimaschutz-Controlling-System aufgebaut wird.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. September 2006 (DS I (A) 45) beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit der Erstellung eines Klimaschutzprogramms, das die Umsetzung von relevanten Klimaschutzmaßnahmen enthält und dadurch zu einer messbaren Reduzierung des CO2-Ausstoßes führt.

 

Der Beschluss der Stadtverordneten beinhaltete die Ziele:

• Reduktion des CO2-Ausstoßes alle 5 Jahre um 10%,

• Reduktion des CO2-Ausstoßes um 50% bis 2030 in Relation zum Basisjahr 1990,

• Niveau von 2,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro EinwohnerIn und Jahr.

 

In einer ersten Projektphase wurde die Bilanzierung der Energieverbräuche in Offenbach für die Jahre 2005 und 2006 und der daraus resultierenden Emissionen an Kohlendioxid in den Sektoren Private Haushalte, Wirtschaft, Verkehr und kommunale Liegenschaften durchgeführt (sog. Energie- und CO2-Bilanz).

 

In einer zweiten Projektphase wurde das hier vorgelegte Integrierte Klimaschutzkonzept im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung unter dem Förderkennzeichen 03KSO154 mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu 80% gefördert.

 

Das vorliegende Klimaschutzkonzept enthält gemäß Förderrichtlinie:

 

·       Ergebnisse der Energie- und CO2-Bilanz,

 

·        CO2-Minderungspotenziale für die Bereiche Energie und Mobilität,

 

·        einen ausführlichen Maßnahmenplan,

 

·        einen Zeit- und Kostenplan,

 

·        das CO2-Einsparpotenzial des Maßnahmenplans,

 

·        ein Konzept zur Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit,

 

·        ein Konzept zur Fortschreibung und Erfolgsbilanzierung (Klimaschutz-Controlling).

 

Der handlungsorientierte Maßnahmenkatalog für die nächsten 10 Jahre wurde unter Beteiligung lokaler Akteure, städtischer Entscheidungsträger, Politik und Verwaltung, sowie interessierter Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und in der Stadtverwaltung intern abgestimmt. Insgesamt 50 Interviews zu Klimaschutz wurden geführt, eine lokale Klimaschutzkonferenz in Offenbach abgehalten.

 

Insgesamt wurden 66 Maßnahmen in den Handlungsfeldern kommunale und öffentliche Gebäude, Stadtentwicklung, Neubau und Gebäudebestand, Erneuerbare Energien, Energieversorgung und -umwandlung, strukturenübergreifende Maßnahmen, Mobilität und Konsum erarbeitet.

 

Ein Konzept zur Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die dauerhafte Verankerung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen auch außerhalb des direkten Einflusses der Stadtverwaltung.

 

Die Evaluation bei der Umsetzung der Maßnahmen sieht vor, dass der Erfolg der umgesetzten Maßnahme gemessen wird. Das dient zum einen der kontinuierlichen Fortführung des Klimaschutzprozesses, zum anderen wird so die Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit durch die fortlaufende Begleitung und Kommunikation von Klimaschutzmaßnahmen erhöht.

 

Im weiteren Verlauf des Klimaschutzprogramms sollen die Umsetzung des Maßnahmenplans mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit sowie die Evaluation von Maßnahmen in der dritten Projektphase im unmittelbaren Anschluss an das Integrierte Klimaschutzkonzept beginnen. Für die Phase der Umsetzung und Evaluation ist zum Erhalt von weiteren Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der hier beantragte Stadtverordnetenbeschluss zwingend notwendig.