Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 – 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.08.2010

Eing. Dat. 12.08.2010

 

Nr. 625





Errichtung eines zweiten Rettungsweges sowie Sanierung der Sanitärbereiche der Kita 6, Bernardstraße 72 in 63067 Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 293/10 (Dez. I, Amt 60) vom 11.08.2010,
DS I (A) 625


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt
:

1. Der Errichtung eines zweiten Rettungsweges sowie Sanierung der
    Sanitärbereiche der Kita 6, Bernardstraße 72 in 63067 Offenbach, nach der von
    der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 514.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 60010.50000
    „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“, SK 61610001,
    Produkt 01.01.08, PN  6147, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel 2009 und früher:                 456.000,00 €
    Haushaltsmittel 2010:                                    64.000,00 €
    Gesamt:                                                       514.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

1. Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Die Kita 6 befindet sich in der Bernardstraße 72 im Innenstadtgebiet der Stadt Offenbach nördlich der Berliner Straße und westlich der Kaiserstraße. Diese grenzt im Norden an die Bernardstraße, im Osten des Gebäudes befindet sich die Goetheschule, die Südfassade orientiert sich Richtung Schulhof. Das
3-geschossige Gebäude der Kita 6 bildet im Osten den Schlusspunkt eines Blockrandes mit 5-geschossigen Gebäuden. Die meisten Gebäude in der näheren Umgebung stammen aus der Nachkriegszeit.


Das Gebäude entstand als Schuldienerwohnhaus im Zusammenhang mit der
Errichtung einer Knaben- und Mädchenschule, der heutigen Goetheschule, zwischen 1915 und 1919. Schon in den historischen Bauantragsplänen aus dem Januar 1914 war im Erdgeschoss des Gebäudes ein Jugendhort für Knaben und im 1. Obergeschoss ein Jugendhort für Mädchen vorgesehen, mit je einer Aufenthaltsklasse, einem Spielzimmer sowie einem Garderobenraum mit Sanitäranlagen. Erst im 2. Obergeschoss befand sich die Schuldienerwohnung, die dem Gebäude seine Bezeichnung gab. In Anlehnung an die historische Nutzung als Hort, werden in diesem Gebäude noch heute vormittags Kindergarten- und nachmittags Hortkinder aus der benachbarten Goetheschule betreut. Die Nutzung als Kindertagesstätte durch den Eigenbetrieb Kindertagesstätten in Offenbach (EKO) erstreckt sich zwischenzeitlich über alle Geschosse; ein Schuldiener bzw. Hausmeister wohnt nicht mehr in diesem Gebäude.

Die Grundstücksgröße der gesamten Liegenschaft mit Goetheschule und Kita-Gebäude beträgt 6.041 m2, die überbaute Fläche der gesamten Liegenschaft beträgt z.Z. 2.594 m2, die überbaute Fläche der Kita 6 selbst beträgt 113 m2.

Vormittags werden hier 25 Kindergartenkinder zwischen 7.30 Uhr und 12.00 Uhr betreut. Ab 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr befinden sich 50 Hortkinder in der Einrichtung. Personal ist mit ca. 7-10 Personen zeitgleich vor Ort (Stand Juni 2010).

2. Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen
Das zwischen 1915 und 1919 errichtete Gebäude ist in seiner Grundstruktur bis heute erhalten und wurde auch im 2. Weltkrieg nicht zerstört oder umfangreicher beschädigt. Errichtet wurde es als klassischer 3-geschossiger Mauerwerksbau, mit einer regelmäßigen Lochfassade, der im Westen an die Brandwand des Nachbargebäudes angrenzt. Das Dach, das mit Naturschiefer gedeckt ist, ist als Walmdach ausgebildet und verfügt über kleinformatige Walmgauben. Das
2. Obergeschoss ist gegenüber den anderen Geschossen mit einem Fries abgesetzt. Ein umlaufender ca. 70 cm hoher Sockel hebt das Gebäude im Erdgeschoss von der Hoffläche ab. Im Inneren des Gebäudes befinden sich ein Kellergeschoss, 3 weitere Geschosse (EG-2.0G), ein ausgebautes Dachgeschoss und ein nicht ausgebauter Dachraum. Alle Geschosse sind durch ein innenliegendes Treppenhaus im Osten vertikal erschlossen. Das Gebäude steht weder unter Denkmalschutz noch gilt es als Ensemble zusammen mit der denkmalgeschützten Fassade der Goetheschule.

Eine Gefahrenverhütungsschau kam zu dem Ergebnis, dass ab dem
1. Obergeschoss ein zweiter Rettungsweg fehlt. Eine Evakuierung durch Anleitern an die Fenster ist für Kinder im Vorschulalter nicht zulässig, die Veränderung der Fluchtwegsituation ist daher dringend erforderlich.

3.   Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Variante
3.1 Variantenvergleich und Beurteilung

Es wurden zwei Varianten untersucht unter der Vorgabe, entweder die neue Außentreppe an die westliche Grundstücksgrenze zu setzen, oder alternativ
diesen möglichst weit weg von der Grundstücksgrenze zu errichten. In Variante
1 würde die Außentreppe vor den Büroräumen der Kita und des Hortes und vor zwei Gruppenräumen errichtet werden. Demzufolge würden die Fenster dieser Aufenthaltsräume verstellt und die Räume verdunkelt werden. Zudem wäre die nachbarschaftsrechtliche Zustimmung erforderlich, weil die Abstandsflächen gemäß Hessischer Bauordnung nicht auf dem eigenem Grundstück nachweisbar gewesen wären.

Variante 2 sieht vor, die Außentreppe in der Flucht der östlichen Gebäudekante, vor den Fenstern der Sanitärbereiche, zu errichten. Daraus folgt die Umorgani-sation der Sanitärbereiche im Erd- und 1. Obergeschoss und die Verlegung der Personaltoilette im 2. Obergeschoss zur Schaffung eines neuen Flures, der zur Fluchttür und auf die Treppe führen soll. Da in näherer Zeit eine Gesamtsanierung der Kita 6 geplant ist, soll die Sanierung der Sanitärbereiche vorgezogen werden, um nicht bis zur Gesamtsanierung Interimszustände in diesen Bereichen zu schaf-fen. In dieser Variante können die Abstandsflächen auf dem eigenem Grundstück nachgewiesen werden; einer nachbarrechtlichen Zustimmung bedarf es nicht.
Aufgrund dieser Abwägung wird die Variante 2 zur Ausführung empfohlen, da diese kostenneutral gegenüber der Variante 1 ist.

3.2 Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit
Die Kita 6 liegt im Innenstadtgebiet der Stadt Offenbach. Die gesamte Hoffläche vor der Südfassade der Kita ist mit Betonsteinen gepflastert. Nahe der westlichen Grundstücksgrenze stehen zwei Bäume.

Mit der Baumaßnahme finden keine direkten Eingriffe in die Natur statt, da die Außentreppe über einem gepflasterten Teil der Hoffläche errichtet wird. Die an der westlichen Grundstücksgrenze stehenden Bäume werden während der Bauarbeiten soweit erforderlich geschützt und erhalten.

4.   Beschreibung der Maßnahme
4.1 Bauliche Maßnahmen
4.1.1 Anbau an Bestand

Die neue außenliegende Fluchttreppe wird an der Südseite des Gebäudes errichtet und verbindet sämtliche Geschosse (KG, EG, 1. OG, 2. OG und DG) miteinander.

Der bestehende Lichtschacht im Kellergeschoss und der in den Gründungsbereich hineinragende Kanal mit den darin verlegten Nahwärmeversorgungsleitungen von der Goetheschule zur Kita werden abgebrochen und die Wärmeversorgungsleitungen an anderer Stelle gelegt. Anschließend erfolgt die Fundamentierung der Treppe und des neuen tieferliegenden Lichtschachtes. Die Fluchttreppe, eine vormontierte Stahlkonstruktion wird vor Ort endmontiert und mittels Stegen an jedes Geschoss der Kita 6 angeschlossen.

4.1.2 Umbau im Bestand
Kellergeschoss:
Im Hauswirtschaftsraum (KG03) wird eine vorhandene Fensteröffnung vergrößert und eine neue Fluchttüre eingebaut, die das Flüchten in den neuen Lichtschacht ermöglicht, um von dort aus über die Treppe nach oben in den Schulhof zu gelangen.

Erd- und 1. Obergeschoss:
Die beiden Sanitärräume werden komplett erneuert, d. h. die vorhandenen Fliesen und Sanitärobjekte werden abgebrochen. Der westliche Teil des Raumes wird durch eine Trockenbauwand (F90) abgetrennt, so dass ein Flur entsteht, der zur Fluchttreppe führt. Das dort vorhandene kleine Fenster der Südfassade wird zu einer Türöffnung vergrößert und eine Fluchttüre eingebaut. Der neue Sanitärbereich wird durch eine Trockenbauwand zweigeteilt. In dem kleineren Raum an der südlichen Außenwand wird eine Personaltoilette und in dem größeren Teil werden die Sanitäranlagen für die Hort- und Kindergartenkinder untergebracht. In beide Räume gelangt man über zwei getrennte Zugänge, die jeweils vom neuen Flur abgehen. Das Treppenhaus wird durch ein Türelement, bestehend aus Holzprofilen mit großen Glasflächen und einer Rauchschutztür (RS), vom Flur getrennt.

2. Obergeschoss:
In diesem Geschoss wird die vorhandene Personaltoilette abgebrochen, um einen Flur zur Fluchttreppe zu schaffen. Auch in diesem Geschoss wird das kleine Fenster an der Südseite zu einer Türöffnung vergrößert und eine neue verglaste Fluchttüre eingebaut.

Dachgeschoss:
Die vorhandene Dachgaube im Gruppenraum (DG03) wird umgebaut. Das Dach vor der Gaube wird abgebrochen, damit ein Austritt entsteht und der Anschluss des Steges an die Treppe gewährleistet wird. Das vorhandene Fenster wird ausgebaut, die Öffnung vergrößert und eine neue verglaste Fluchttüre eingesetzt.

Sämtliche neue Türanlagen sind aus Holz und aus Belichtungsgründen der Flure verglast. Sie werden außen anthrazitfarben und innen weiß lackiert. Die neuen Flurbereiche werden tapeziert und weiß gestrichen und erhalten einen Kautschuk-Bodenbelag. Die Sanitärbereiche werden komplett mit einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet und neu gefliest. Die Bodenflächen erhalten rutschhemmende Fliesen in einem helleren Grauton. Die Wandfliesen sind matt weiß und erhalten eine farbige Bordüre. Der gesamte umgebaute Bereich erhält eine abgehängte Rasterfelddecke.

4.1.3 Außenanlagen
Eine Umgestaltung der Hoffläche ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht geplant. Es wird lediglich die bestehende Pflasterfläche an dem neuen Lichtschacht angearbeitet.

4.2    Technische Gebäudeausrüstung
4.2.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

Die Regelung des Heizkreises der Kita erfolgt über die Regelanlage der Goetheschule und bleibt wie bestehend erhalten.

4.2.2 Heizung
Für die Fundamente der neuen Fluchttreppe müssen die Bestandsheizleitungen der Nahwärmeversorgung von der Goetheschule zur Kita 6 verlegt werden. Die neuen Rohrleitungen werden als erdverlegte Nahwärmeleitungen ausgeführt.

Bedingt durch die erforderlichen Änderungen der Grundrisse in den Sanitärbereichen werden die Heizkörper den neuen Räumlichkeiten angepasst. Alle neuen Heizkörper entsprechen den Sicherheits-Einbaurichtlinien für Schulgebäude bzw. öffentliche Einrichtungen.

4.2.3 Sanitär
Bedingt durch die erforderlichen Änderungen der Grundrisse in den Sanitärbereichen EG und 1. OG werden die Abwasserleitungen erneuert und an die Bestandgrundleitungen angeschlossen. Das Trinkwassernetz und die Sanitärobjekte werden aus hygienischen Gründen erneuert. Alle Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sowie Absperrventile werden gegen Wärmeverluste und Schwitzwasser nach EnEV 2009 gedämmt.

Um den abgesenkten Bereich der Fluchttreppe zum Kellergeschoss entwässern zu können, wird eine Hebeanlage eingebaut.

4.2.4 Elektro
Die aktuelle Umbaumaßnahme umfasst nur die Elektroarbeiten, die notwendig sind, um den im Außenbereich des Gebäudes angesetzten zweiten Fluchtweg und die damit im Gebäudeinnern verbundenen Maßnahmen wie die Schaffung eines Flures und die Sanierung der WC-Anlagen zu ermöglichen. Die restliche Elektroinstallation im gesamten Gebäude bleibt wie bestehend erhalten.

Auch die Beleuchtung wird nur in den zuvor beschriebenen Bereichen saniert. Es werden Leuchtstofflampen bzw. Kompaktleuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten eingesetzt. Die Beleuchtungsschaltung in den WC-Räumen sowie in den Fluren erfolgt örtlich über Präsenzmelder. Die Sicherheitsbeleuchtung sowie Fluchtwegpiktogramme werden in Einzelbatterie-Ausführung, mit einer Akkuleistung von 3 Stunden, realisiert.
Die Vorgaben aus dem EBPG (Energiebetriebenen-Produkte-Gesetz) werden eingehalten. Im Außenbereich an den Fluchttüren werden jeweils, in schlagfester Ausführung, geeignete Leuchten eingesetzt.

4.2.5 Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Die neuen WC-Anlagen werden mit einer neuen Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung versehen.

5.   Klimaschutz und Energieeffizienz
5.1 Energieeffizienzbetrachtung

Da bei der Errichtung der Fluchttreppe und den damit verbundenen Änderungen der Grundrisse im Inneren des Gebäudes keine wesentlichen Eingriffe in die Hüllfläche des Gebäudes vorgenommen werden, erfolgt im Zusammenhang mit dieser vorgezogenen Maßnahme auch keine Energieeffizienzbetrachtung. Dieses Thema wird im Zusammenhang mit der geplanten Gesamtsanierung behandelt.

Die Fluchttüren müssen durch die Abkoppelung von der Gesamtsanierung hinsichtlich der Einhaltung der EnEV 2009 eigenständig betrachtet werden. Sie werden aber im Hinblick darauf, dass bereits ein Förderantrag für Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität der gesamten Hüllfläche gestellt wurde, einen Wärmedurchgangskoeffizienten Ud=1,7 W/(m2*K) aufweisen. Dieser Wert orientiert sich an den Festlegungen nach EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 1, Ausführung des Referenzgebäudes.

Haustechnische Maßnahmen
Die Beheizung der Kita 6 erfolgt über Versorgungsleitungen von der mittels Fernwärme beheizten Goetheschule. Die WC-Anlagen werden komplett mit einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung von ca. 85 % ausgestattet.

Wasser
Alle Waschtische sowie Kinderwaschtische werden mit Einhebelmischarmaturen mit Verbrühungsschutz und Sparperlator ausgestattet. WC - Spülkästen werden komplett mit Wassersparfunktion ausgestattet.

5.2 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Siehe 5.1.1

5.3 Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik
Siehe 5.1.1

6.   Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
6.1 Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender
      Stoffe/Gewässerschutz

Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessens vorlie-genden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass das Grundstück der Kita 6 in einem  Bombenabwurfgebiet liegt. Es ist also eine systematische Überprüfung des Bo-dens im Baugrubenbereich vor Beginn der Arbeiten erforderlich.

Auf der Fläche der heutigen Goetheschule befand sich früher ein Gaswerk. Des-halb wurden in der Vergangenheit schon Untersuchungen bezüglich der Boden-kontaminierung durchgeführt. Nach Erkenntnissen des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität steht die heutige Kita 6 aber am Rande dieses Grundstückes. Dort wurden nach historischen Recherchen keine umweltrelevanten Aktivitäten durchgeführt. Laut Aussage des Amtes ist deshalb eine vorherige Boden-sondierung nicht notwendig. Trotzdem sollte der anstehende Bodenaushub-vorgang fachtechnisch überwacht, auffälliger Boden separiert und genauer untersucht werden.

6.2 Immissionsschutz

 

6.2.1 Lärmschutz:
Der Schallschutz gegenüber Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm – Fluglärmgesetz - unter Berücksichtigung der vom Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens FrankfurtlMain prognostizierten neuen Fluglärmschutzzonen "Tag-Schutzzone 2". Hiernach sind Fenster mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R'w ca.3B bis 40 dB erforderlich. Die verglasten Fluchttüren werden entsprechend ausgebildet.

6.2.2 Luftreinhaltung:
Durch den Einsatz der Wärmerückgewinnungsanlage in der Lüftungsanlage be-trägt die errechnete jährliche Energieeinsparung für den Kreuzstromwärme-tauscher 9.000 kWh/a. Dies hat eine C02-Entlastung von 2.259 kg/a zur Folge. In allen Lüftungsanlagen sind zur Filterung der Frischluft F7-Filter eingeplant. Die F7-Filter haben einen Abscheidegrad von mind. 85 % bei Staub- und Pollenpartikeln, die größer als 0,4 Mikromillimeter sind.

6.2.3 Gefahrstoffe in Bauteilen:
In dem von der GBM GmbH geführten Schadstoffkataster für die Kita 6 wurden Schadstoffe in Flanschdichtungen, Ummantelungen von Versorgungsleitungen und Bodenbelägen gefunden, die jedoch nicht kritisch für die Nutzer sind. Alle Schadstoffe werden im Rahmen der Maßnahme fachgerecht ausgebaut und entsorgt.

6.3 Natur und Artenschutz
Im Rahmen der Planung wurde dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität die Planung vorgestellt und erläutert, die Stellungnahme liegt vor.

Im Rahmen der Errichtung eines zweiten Rettungsweges erfolgt kein Eingriff in natürlich gewachsene Flächen.

Die beiden vorhandenen Bäume nahe der westlichen Grundstücksgrenze sind von der Maßnahme nicht betroffen. Die bestehenden Bäume werden, je nach Erfordernis, durch Stangengevierte, Stammschutz aus Holzbohlen bzw. einem Überfahrschutz der Wurzelbereiche durch Bohlenbahnen geschützt. Falls erforderlich, wird bei Abgrabungen an Wurzeln ein Wurzelvorhang erstellt. Baumkronen werden auf geastet, um Verletzungen in der Krone z.B. durch Kranbewegungen zu vermeiden.

7. Einweisung der Nutzer
Eine Einweisung bzw. Information der Nutzer zur Außentreppe erfolgt durch die Rettungswegpläne und Brandschutzordnung Teil B.

8. Erläuterung zur Kostenberechnung
Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt.

Fördermöglichkeiten wurden mit folgendem Ergebnis überprüft:
Ein Antrag auf Förderung des Projektes Energetische Sanierung der Kita 6 in Offenbach im Rahmen des Bund-Länder-Programm zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen (Investitionspakt) bei der Wirtschafts- und Strukturbank Hessen (WI-Bank) wurde im April gestellt.

9. Terminplanung und Interimslösungen
Baubeginn:                         Oktober 2010
Gesamtfertigstellung:           Januar 2011

Bei den Maßnahmen zur Errichtung eines zweiten Rettungsweges sind keine um-fangreichen Interimsmaßnahmen erforderlich, da der überwiegende Teil der Bau-maßnahmen in den Herbstferien stattfindet. Nur nach den Weihnachtsferien 2010 können die sanitären Einrichtungen der Kita 6 wegen der Umbaumaßnahmen für ca. 3 Wochen nicht genutzt werden. Für diesen Zeitraum ist in Absprache mit dem EKO geplant, dass sowohl die Kinder als auch das Personal der Kita 6 die Sanitärbereiche der Goetheschule nutzen.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität