Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.08.2010

Eing. Dat. 12.08.2010

 

Nr. 626

 

 

Sanierung Tiefgarage Rathaus Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 295/10 (Dez. I, Amt 60) vom 11.08.2010, DS I (A) 626


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung der Tiefgarage Rathaus Offenbach auf der Grundlage der vom Amt
    60 Stadtplanung und Baumanagement, Bereich 60.4 – Hochbaumanagement - in
    Zusammenarbeit mit dem Ingenieur-Büro Grontmij GmbH (ehemals Grontmij BGS
    Ingenieurgesellschaft mbH), Frankfurt, sowie dem Projektsteuerer CODEMA
    International GmbH, Offenbach, erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    Kostenschätzung in Höhe von 2.500.000,00 € wird zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für
    die Sanierung der Tiefgarage Rathaus Offenbach in einer Sanierungsplanung zu
    erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvor-
    lage zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Auf Grund der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahme wird zur Beschleunigung
    der baulichen Umsetzung in der vorgesehenen Zeitschiene Mai – November 2011
    einer vorgezogenen Ausschreibung analog der Maßnahme im Konjunkturförder-
    programm zugestimmt. Die Ausschreibungen können dann so terminiert werden,
    dass unmittelbar nach Projektbeschluss der Beschluss für die Auftragsvergaben
    gefasst werden kann und somit die Sanierungsmaßnahme fristgerecht in 2011
    beginnt und endet.

4. Auf Grund der für die Sanierung notwendigen Schließung der Tiefgarage im
    Zeitraum Juli 2011 – November 2011 wird der Anmietung von Ersatzparkflächen
    für die städtischen Mitarbeiter in Höhe von rd. 25.000,00 € zugestimmt.

5. Die Mittel für das Vorhaben sind bei dem Untersachkonto 06300.94090, „Tiefga-
    rage Rathaus (01.01.13)“ SK 09510060 - Projekt 101010000000 Produkt 01.01.13
    veranschlagt
:

    Haushalt 2009
    und früher:             400.000,00 €
    Haushalt 2010:   1.100.000,00 €
    Haushalt 2011:      650.000,00 €
(Veranschlagung erfolgt über Änderungsliste Haushalt 2011 ff.)

    Haushalt 2012:      350.000,00 € (Veranschlagung erfolgt über Änderungsliste Haushalt 2011 ff.)


    Gesamt:             2.500.000,00 €

    Zur Beauftragung von Leistungen ist im Haushaltsplan 2011 eine Verpflichtungs-
    ermächtigung in Höhe von 350.000,00 € (Veranschlagung erfolgt über    
    Änderungsliste Haushalt 2011 ff.)  vorgesehen.


Begründung:

Direkt  angrenzend an das Untergeschoss des Rathauses in Offenbach, Berliner Straße 100, befindet sich auf einer Grundfläche von ca. 3000 qm eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit dem Rathaus ab dem Jahr 1969 errichtet wurde (Anlage 1). Es stehen z.Zt. 118 Stellplätze von Montags bis Samstags in der Zeit von 06:00 bis 01:00 zur Verfügung, davon

 

§     93 Stellplätze für die Stadt OF (städtische Nutzung Mo-Fr 06:00 – 15:30)

§     25 Stellplätze für Kurzparker

 

In der Tiefgarage sind Schäden in Form von Wassereinbrüchen, Betonabplatzungen und Korrosion der Bewehrung insbesondere im Bereich der Bauwerksfugen zu beobachten. Ebenfalls weicht die als Hauptausgang genutzte mittlere Nottreppe im Bereich Achse C-D/7-8 mit einem Treppenaufgang von 89 cm Breite sowie einer Auftrittsbreite für die Stufen von 25,30 cm von den derzeit geltenden Abmessungen nach HBO ab.

 

Das Ingenieur-Büro Grontmij GmbH (ehemals Grontmij BGS Ingenieurgesellschaft mbH), Frankfurt hat im Auftrag des Amtes 60 Stadtplanung und Baumanagement, Bereich 60.4 – Hochbaumanagement - ein Sanierungsgutachten erstellt, um den Umfang der Betonsanierungsarbeiten und die Undichtigkeiten der Abdichtung und den damit verbundenen Sanierungsaufwand zu klären. Weiterhin wurden im Gut-achten die Abhängigkeiten zum aktuellen Stand Brandschutz und Technik aufgezeigt.

 

In diesem Rahmen wurde die MPA Wiesbaden (Materialprüfanstalt für Bauwesen, Hochschule RheinMain) mit den erforderlichen Materialerkundungen bzw. –bepro-

bungen zur Feststellung von Betongüten sowie Chlorid- und Korrosionsangriffen beauftragt. Gemäß Prüfbericht MPA Wiesbaden (siehe Anlage Nr. 2 zum Gutachten Grontmij) ergab die Chloriduntersuchung, dass noch keine unmittelbare Gefahr für den Bewehrungsstahl besteht.

 

Das Sanierungsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Tiefgarage zeitnah durchzuführen ist. Ziel ist es, die Tiefgarage Rathaus Offenbach nachhaltig zu sanieren, um einer weiteren Schädigung der Bausubstanz entgegen zu wirken und die Standsicherheit weiterhin zu gewährleisten. Des Weiteren ist aufgrund der baulichen Entwicklung eine Ertüchtigung der mittleren Nottreppe zum Hauptausgang erforderlich.

 

Der erforderliche Sanierungsumfang umfasst im Bereich Konstruktion:

 

§     Erneuerung der defekten Abdichtung der Tiefgaragendecke:
Aufnahme von Oberfläche und vorhandener Tragschicht über der TG-Decke
Abbruch Schutzbeton und Abbruch Abdichtung
ggfs. Betonsanierung im Bereich der Fugen
Erneuerung Abdichtung
Wiederherstellen Tragschicht und Oberfläche

 

§     Betonsanierung (Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen) durch lokale Ausbesserung der betroffenen Oberflächen in der TG:
Entfernen schadhafter und loser Betonflächen bis hinter die Bewehrung
freiliegende Bewehrungsstäbe werden entrostet und gereinigt
Ergänzung der Betondeckung durch Instandsetzungsmörtel
Beschichtung der gesamten Betonoberflächen (Decken, Unterzüge, Stützen, Wände)

 

§     Brandschutztechnische Ertüchtigung der Bandkonsolen:
Betondeckung wird durch Sanierungsmörtel bis auf 30 mm ergänzt, damit Anforderung an Qualität F90-A

 

§     Arbeiten an nichttragender Bodenplatte:
Verpressen von vorhandenen Rissen
Erneuerung Fugenvergüsse Platte
Bodenbeschichtung

 

Der erforderliche Sanierungsumfang umfasst im Bereich Technische Gebäudeaus-rüstung:

 

§     Zeitweilige Demontage der technischen Installationen (Feuerlösch – Sprinkler – Lüftung – CO2-Warnanlage) zur Durchführung der Betonsanierungsmaßnahmen:
Demontage
Technische Überprüfung und Reinigung
Wiedermontage bzw. Neumontage (z.B. Sprinklerköpfe, da Wiedermontage nicht zulässig)

 

§     Neumontage Sanitär:
Erneuerung Bodenabläufe Bereich Decke einschl. Leitungsnetz
Erneuerung Druckrohrleitungen Hebeanlagen

 

§     Neumontage Elektro:
Demontage und fachgerechte Entsorgung altes Leitungsnetz einschl. Beleuchtung
Neumontage Leitungsnetz einschl. Verteilung
Neumontage Beleuchtung

 

Der erforderliche Sanierungsumfang umfasst im Bereich Konstruktion als weitere Maßnahme:

 

§     Vergrößerung Treppenhaus Achse C-D/7-8:
Abbruch altes Treppenhaus
Vergrößerung Deckenausschnitt
Herstellen neues Treppenhaus

 

Die endgültige Ausbildung der Oberfläche über der Tiefgarage erfolgt im Zuge der Neugestaltung Stadthof (Aktive Innenstadt OF). Hier ist für  2010/2011 ein städtebaulicher Wettbewerb geplant. Notwendige Zwangspunkte (z.B. Durchdringungen Abdichtung Decke) werden im Vorfeld definiert und sind bei dem Wettbewerb zu berücksichtigen.

 

Um die beiden Baumaßnahmen TG-Sanierung und Umgestaltung Stadthof (Aktive Innenstadt OF) zeitlich entkoppeln zu können, ist in den Kosten für die TG-Sanierung der Einbau einer provisorischen Asphaltschicht enthalten.

 

Nach der Sanierung werden nach derzeitigem Stand der Planungsüberlegungen voraussichtlich 113 Stellplätze zu Verfügung stehen. Der Wegfall von 5 Stellplätzen ist bedingt durch die Vergrößerung des Treppenhauses C-D/7-8 sowie einer Verbreiterung der notwendigen 5 Stellplätze für Behinderte. Die Anzahl der Frauenparkplätze von 8 bleibt bestehen.

 

Die weitere Detaillierung hinsichtlich Materialien und Bauweisen erfolgt in der Sanierungsplanung bzw. im Zuge Baumaßnahme Neugestaltung Stadthof.

 

Nach derzeitigem Planungsstand soll die Sanierung im Mai 2011 – November 2011 erfolgen. Im Zuge der Sanierung ist es erforderlich, die Tiefgarage über einen Zeitraum von voraussichtlich 5 Monaten (Juli 2011 – November 2011) zu sperren. Für diesen Zeitraum werden für die Bedienstete und für die Fahrzeuge unter Verschluss Ersatzparkflächen im Parkhaus Toys´R´US angemietet. Als Grundlage für die Anzahl der benötigten Ersatzparkflächen dient die derzeit ausgegebene Anzahl an Codekarten für Stadtbedienstete von 121 Stück. Für die Stadtverordneten müssen keine Ersatzflächen angemietet werden, da sie die zur Verfügung stehenden freien Parkhäuser (z.B. Haus der Wirtschaft, Französisches Gässchen, CityParkhaus/KOMM, Parkhaus Ziegelstraße etc.) nutzen können. Die entstandenen Parkkosten (Vorkasse) werden gemäß Abstimmung mit dem Büro der Stadt-verordnetenversammlung entsprechend erstattet. Die Fahrräder und Pedelecs im Bereich Gitterbox für Fahrräder werden im Bereich der Rampe Tiefgarage bzw. im Stadthaus untergebracht.

 

Für die vorübergehende Verlagerung der Vorfahrt Bürgerbüro wird in Abstimmung mit Frau Fuchs (Amtsleitung 31) eine temporäre Lösung im Bereich Stadthof angestrebt, nach Sanierungsende erfolgt die Vorfahrt wieder am bisherigen Standort.


Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die Machbarkeitsstudie sowie die geprüfte Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:
Anlage 1: Grundriss Tiefgarage, ohne Maßstab – A4

Anlage 2: Lageplan Rathaus, ohne Maßstab – A4

Anlage 3: Stellungsnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität