Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.09.2010

Eing. Dat. 09.09.2010

 

Nr. 629

 

 

 

Straßenbau „Müllerweg“ (Zufahrt AWO / Werkstätten Hainbachtal)
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/10 (Dez. I, Amt 60) vom 08.09.2010, DS I (A) 629


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Straßenausbaumaßnahme des „Müllerweges“ (Zufahrt AWO / Werkstätten
    Hainbachtal), auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung und Baumanage-
    ment in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Jungkunst in Mömbris, erstellten
    und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung in Höhe von
    347.000,00 € wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel für das Vorhaben werden bewilligt und bei dem Unter-
    sachkonto 63000.96980 „Straßenbau Müllerweg (12.01.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel 2009:    200.000,00 €
    Haushaltsmittel 2010:    147.000,00 €

    Gesamt:                            347.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    27.628,78 € sind in den Folgejahren entsprechend zu veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO und EVO Straßenbeleuchtung) sind
    Bestandteil der vorgenannten, geprüften Folgekostenberechnung.
    (Der Stromverbrauch bleibt in etwa gleich, die Straßenreinigungskosten erhöhen
    sich um 7.051,68 €/Jahr)

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Finanzhaushaltes.

6. Die im Ergänzungsantrag DS I (A) 489/1 vom 05.11.2009 beschlossenen Vorga-
    ben sind sichergestellt.





Begründung:

Mit Grundsatzbeschluss vom 05.11.2009 DS I (A) 489 und DS I (A) 489/1 wurde die Straßenbaumaßnahme „Müllerweg“ (Zufahrt AWO / Werkstätten Hainbachtal) beschlossen. Mit dem Ergänzungsantrag wurde der Magistrat beauftragt folgendes sicherzustellen:

 

Vor Beginn der Maßnahme ist sicherzustellen, dass die Andienung der AWO / Werkstätten Hainbachtal durch die Linie OF 30 mit ca. 16 Fahrten pro Werktag für 6.000,00 € pro Jahr durch die LNO (Lokale Nahverkehrs-Organisation) sichergestellt ist.

 

Hierzu teilt die LNO mit, dass auf Grund einer erfolgten Fahrgastzählung der KVG, verantwortlich für die Linie OF 30, die Anbindung der AWO / Werkstätten Hainbachtal in der Summe mit bis zu 8 Fahrten von Montag bis Freitag möglich sind und vorgeschlagen werden. Darüberhinausgehende Fahrten würden eine neue Umlaufplanung bedeuten, wären kurzfristig nicht umzusetzen und mit weitaus höheren Kosten verbunden. Einzelne Fahrten an Samstagen sind zusätzlich möglich.

 

Darüberhinaus wurde der Magistrat beauftragt, mit dem Projektbeschluss sicherzustellen, dass auch die Entfernung (bzw. andere notwendige Baumaßnahmen) der Straßenschwellen auf dem Gelände der AWO mit der im Grundsatzbeschluss angegebenen Bausumme von 347.000,00 € gewährleistet ist und damit Niederflurbusse problemfrei fahren können.

 

Hierzu berichtet der Magistrat, dass mit der Entwurfsplanung des Ausbaus des Müllerweges auch die Maßnahmen auf dem Gelände der AWO / Werkstätten Hain-bachtal berücksichtigt wurden. Nach Überprüfung der Kostenschätzung durch das Ingenieurbüro Jungkunst sind auf Grund der Erkenntnisse aus neueren Ausschreibungen die geforderten Maßnahmen ohne Kostensteigerung möglich.

 

Allgemeines

Der „Müllerweg“, der zwei Waldparkplätze und die Erholungs-, Freizeit- und Ausbildungsstätten der Arbeiterwohlfahrt und Werkstätten Hainbachtal erschließt, ist derzeit als befestigter Waldweg hergestellt. Der Weg hat aufgrund der anliegenden Nutzungen inzwischen eine hohe Erschließungsfunktion. Infolge der zunehmend intensiveren Nutzung durch die vorhandenen Ziel- und Quellverkehre weist der bisher angelegte Weg immer wieder erhebliche Mängel auf. Über die Jahre entstehen so enorme Instandhaltungskosten für die Stadt. Ein Ausbau ist daher aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht geboten.

 

Es ist geplant, den heute vorhandenen, unbefestigten und provisorischen Gehweg auf der gesamten Länge durch einen Bordstein von der Fahrbahn zu trennen, zu befestigen und die Beleuchtung zu ordnen. Der Ausbau des Gehweges erfüllt damit auch das Ziel der Stadt Offenbach, bei neuen Bauvorhaben die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Die Fahrbahn wird erneuert und durchgängig mit einer Breite von 5,50 Meter ausgebaut. Diese Breite ermöglicht die Begegnung zweier Busse bei der vorgesehenen Tempo 30 km/h Begrenzung.

 

Der „Müllerweg“ ist derzeit mit einer Lichtsignalanlage an die Landesstraße 3405 (Offenbach-Heusenstamm) angeschlossen. Dieser Anschluss wird nicht verändert, die Planung schließt an den Bestand an.

 

Immissionsschutz/Klimaschutz und Energie

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird an die neue Gehweghinterkante versetzt, ergänzt und mit neuen Leuchten versehen. Es kommen Leuchten mit einem geringen Ultraviolett- und Blauanteil zur Anwendung, die nachtaktive Insekten weniger anlocken als herkömmliche Leuchten. Es sind energiesparende Natriumdampflampen, die nicht nach oben abstrahlen und ein leicht gelbliches Licht ausstrahlen.

Trotz Ergänzung von voraussichtlich 6 neuen Leuchtstandorten bleibt der Stromverbrauch in etwa gleich, weil durchweg neue Energiesparlampen eingesetzt werden.

 

Altlasten/Bodenschutz

Für den Müllerweg wurde ein Bodengutachten erstellt. Bei dieser Untersuchung des vorhandenen Straßenaufbaus und Untergrunds wurden in einem Abschnitt Stoffe im Boden gefunden, die eine Entsorgung in Sonderabfalldeponien erforderlich machen.

 

Natur und Artenschutz

Für den Straßenausbau des Müllerweges müssen keine Bäume gefällt werden.

Lediglich in dem Teilbereich des Gehweges zum Parkplatz muss geringfügig niederes Gehölz und Buschwerk entfernt werden. Da kein wesentlicher Eingriff in den Waldbestand stattfindet, kann nach Aussage des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität wegen Geringfügigkeit auf eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz verzichtet werden.

 

Hinsichtlich des Schutzes der vorhandenen Bäume und Sträucher werden grundsätzlich Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS LP4 unter der Aufsicht einer geeigneten Fachbauleitung durchgeführt.

 

Finanzierung

Für das Bauvorhaben stehen die erforderlichen Mittel bei dem Untersachkonto 63000.96980 „Straßenbau Müllerweg (12.01.01)“ SK 09520000, Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01 in Höhe von 347.000,00 € zur Verfügung.

 

Die Entwurfsplanung mit der detaillierten Kostenberechnung und Folgekostenberechnung, eine Gesamtkostenzusammenstellung sowie Kopien der Stellungnahmen von LNO, Hessen-Forst Forstamt Langen und Amt 33, liegen im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus.

Anlage:

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität