Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 13.10.2010

Eing. Dat. 07.10.2010

 

Nr. 635

 

 

Offenbacher „Stadtkonzern“
OPG Projektverwaltungsgesellschaft mbH (OPG)
-           Änderung der Firma, Erweiterung des Unternehmensgegenstandes und
            redaktionelle Änderung des Gesellschaftsvertrages
            (Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 371/10 (Dez. III, Amt 20) vom 06.10.2010, DS I (A) 635


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Unter Änderung von § 1 des Gesellschaftsvertrages der OPG Projektverwaltungsge-
    sellschaft mbH firmiert die Gesellschaft künftig unter “OPG Offenbacher Projektent-
    wicklungsgesellschaft mbH“.

2. Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird in § 2 des Gesellschaftsvertrages
    wie folgt erweitert:

    „Unternehmensgegenstand der OPG ist zum anderen die projektbezogene Geschäfts-
    besorgung im Rahmen von und die Durchführung von (städte-) baulichen Entwick-
    lungsmaßnahmen, insbesondere für die Stadt Offenbach am Main bzw. für Gesell-
    schaften, an denen die Stadt Offenbach am Main unmittelbar oder mittelbar beteiligt
    ist.“

3. § 8 des Gesellschaftsvertrages wird um eine neue Ziffer 8

    „(8) Die Gesellschaft hat auf die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten
            im Beteiligungsbereich gemäß § 123 a HGO hinzuwirken.“

    - bei Streichung der identischen Regelung in § 7 Ziffer 8 - ergänzt.


Begründung:

 

Derzeitiger Unternehmensgegenstand der OPG Projektverwaltungsgesellschaft mbH ist „die gesetzliche Vertretung und Verwaltung der Mainviertel GmbH & Co. KG“.

 

Die OPG mbH ist aktuell mit diversen Projekten (u. a. Hafen Offenbach, Breitensportzentrum „Wiener Ring“, Buchhügelgelände, „An den Eichen“ und Stadion Bieberer Berg) im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die SOH GmbH, die Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG und die Sport- und Freizeit GmbH Offenbach (SFO) betraut. Diese Aufgabe spiegelt sich weder im Namen, noch im Unternehmensgegenstand der OPG wider, so dass eine Änderung geboten ist.

 

Mit der Jahresabschlussprüfung 2009 der OPG durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers wurde im Hinblick auf die im Berichtsjahr entfaltete Geschäftstätigkeit mit der SOH und der SFO empfohlen, eine diesbezügliche Anpassung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen.

 

Ferner hat der Versicherer der OPG darauf hingewiesen, dass der Unternehmensgegenstand nicht dem tatsächlichen Geschäft entspricht und auf eine umgehende Anpassungsnotwendigkeit hingewiesen.

 

Die OPG beauftragt im Rahmen der ihr übertragenen Projekte auch Dritte mit der Erbringung von Sach- und Dienstleistungen, so dass die Aufgaben (Unternehmensgegenstände) der OPG als gewerblichem Unternehmen auch im Handelsregister im Sinne der Publizität und des Verkehrsschutzes für Dritte ersichtlich sein müssen.

 

Der Unternehmensgegenstand in § 2 des Gesellschaftsvertrages der OPG wird wie folgt erweitert:

 

„Unternehmensgegenstand der OPG ist zum anderen die projektbezogene Geschäftsbesorgung im Rahmen von und die Durchführung von (städte-)baulichen Entwicklungsmaßnahmen, insbesondere für die Stadt Offenbach am Main bzw. für Gesellschaften, an denen die Stadt Offenbach am Main unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.“

 

Diese Unternehmensaufgabe wird die OPG in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften der SOH-Unternehmensgruppe und der Verwaltung der Stadt Offenbach erbringen. Die OPG erbringt schwerpunktmäßig Leistungen der Projektentwicklung und Projektleitung, sie wird nicht die Projektsteuerung und einzelne Projekte zur Erschließung übernehmen.

 

Die Stellung der OPG als Verwaltungskomplementärin der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG bleibt erhalten.

 

Der geänderte Name der Gesellschaft wird künftig „OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH“ lauten (§ 1 des Gesellschaftsvertrages).

 

Die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 8 um eine neue Ziffer 8 bei gleichzeitiger Streichung der identischen Regelung in § 7 Absatz 8 dient der strukturellen Optimierung. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH hat in seiner Sitzung am 15.09.2010 eine entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen.

 

Nach § 17 Abs. III lit. c) bedarf die Geschäftsführung der SOH eines Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 9 i.V.m. § 51 Nr. 11 HGO.

 

Ein Exemplar des neugefassten Gesellschaftsvertrages, aus welchem die Modifikationen der §§ 1, 2, 7 und 8 (in Schriftfarbe „rot“) ersichtlich sind, liegt zur Einsichtnahme im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder aus.