Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2010

Eing. Dat. 21.10.2010

 

Nr. 637

 

 

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069
hier: Sachstandsbericht und Verlängerung der Testphase bis zum 31.12.2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/10 (Dez. I, Amt 10) vom 20.10.2010, DS I (A) 637


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Es dient zur Kenntnis, dass das Frankfurter D115 Service-Center im Oktober 2009
    den Betrieb gestartet hat und Anfang März 2010 aufgrund einer Öffentlich
    rechtlichen Vereinbarung gemeinsam mit der Stadt Offenbach in die Pilotphase
    des D115-Verbundes aufgenommen wurde.

2. Der in der Anlage beigefügten Anpassung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung
    (Anlage 1) wird unter Beachtung des Beschlusses DS I (A) 545 und DS I (A) 545/1
    vom 04.02.2010 zugestimmt.

3. An der Fortsetzung der Kooperation mit der Stadt Frankfurt wird festgehalten.
    Aufgrund insbesondere noch bestehender softwaretechnischer Schwierigkeiten
    (Wissensmanagement, Suche, Statistik) wird daher die Testphase um ein Jahr bis
    31.12.2011 verlängert. Hierfür wird sich die Stadt Offenbach mit einem
    Kostenanteil in Höhe von 100.000 € beteiligen. Die Mittel werden über die
    Änderungsliste zum Haushalt 2011 beim Untersachkonto 06400.62020
    (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer D 115), Sachkonto: 68610000, Produkt:
    01.01.14, zur Verfügung gestellt.

    Die Testphase wird um die Auskunftstätigkeit für das Offenbacher Bürgerbüro
    erweitert.

Über das Ergebnis der Testphase, die Fortführung der Kooperation und die zu treffenden finanziellen Festlegungen wird im Oktober 2011 eine separate Vorlage zur Entscheidung eingebracht.

4. Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Aufsichtsbehörde die Verlängerung
    anzuzeigen.

5. Der Sachstandsbericht (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen




Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.02.2010 (DS I (A) 545 und DS I (A) 545/1) wurde die Beteiligung der Stadt Offenbach am Main im Rahmen einer Kooperation am D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main beschlossen. Der dem Beschluss beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung nach den Vorschriften der §§ 24 ff. des Gesetzes zur Kommunalen Gemeinschaftsarbeit (KGG) wurde zunächst für eine Testphase bis zum 31.12.2010 befristet zugestimmt.

 

Die Vorlage des Magistrats wurde durch einen Ergänzungsantrag (neu eingefügte Ziffer 5) wie folgt ergänzt:

 

In der Vorlage nach Ziffer 4 ist neben den exakten Kosten der Fortführung der Kooperation darzustellen, ob und ggf. welche kostengünstigen Varianten zur Einführung einer bundeseinheitlichen Servicenummer in Offenbach realisierbar wären zu berichten, ob und ggf. in welcher Weise sich ein Verzicht auf eine einheitliche Servicenummer negativ auswirken würde.

 

Der Beitritt der Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main zum bundesweiten D115-Verbund als ein wesentliches erstes Modul der Verwaltungsmodernisierung im Rahmen von E-Gouvernement wurde erfolgreich vollzogen.

 

Die einheitliche Behördenrufnummer 115 soll den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene die Möglichkeit bieten, telefonisch Auskünfte einzuholen, Anregungen und Rückmeldungen zu geben bzw. sonstige Services nutzen zu können.

 

Am 02.03.2010 wurde dann das Service-Center 115 (SC) unter großer medialer Beteiligung durch Herrn Stadtrat Frank (Stadt Frankfurt) und Herrn Oberbürgermeister Schneider (Stadt Offenbach) im Rahmen der CeBit 2010 eröffnet.

 

Nutzung des Servicecenters durch die Bürgerinnen und Bürger

 

Im Servicecenter gehen täglich rd. 1.000 Anrufe ein; der Anteil der 115-Anrufe liegt zwischen 10 und 15 Prozent. Mittels monatlicher statistischer Auswertungen muss das Servicecenter der D115-Projektgruppe des Bundesministeriums des Innern die Einhaltung der Service-Level nachweisen. Die geforderten Service-Levels können eingehalten werden - eine weitere Verbesserung der Werte ist nach Fertigstellung der Software (bessere Integration der Wissensquellen und Optimierung der Suchfunktion) zu erwarten.

Daneben wird durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten versucht, den Bekanntheitsgrad der Behördenrufnummer 115 und dadurch auch das Anrufvolumen kontinuierlich zu steigern.

 

Beteiligung der Stadt Offenbach

 

Da gleichermaßen wie die Stadt Frankfurt am Main auch der Magistrat der Stadt Offenbach am Main bereits im März 2008 einen Beschluss zur Beteiligung am D115-Pilotprojekt gefasst hatte und ausgelöst durch sowohl den D115-Verbundgedanken, die Maßgabe, Kosten zu reduzieren als auch die Problematik der gemeinsamen Vorwahl 069, unterzeichneten beide Städte am 25.11.2009 einen „letter of intent“ als Absichtserklärung, dass sich die Stadt Offenbach im Rahmen einer regionalen Zusammenarbeit dem Frankfurter Servicecenter anschließt. 

 

In der am 01.03.2010 in Kraft getretenen „Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung“ legten beide Städte fest, dem Regelbetrieb eine bis zum 31.12.2010 dauernde Testphase vorzuschalten.

 

Im Rahmen der CeBit trat das Servicecenter Frankfurt am Main am 02.03.2010 offiziell in die Testphase des D115-Verbundes ein und bietet seitdem allen Bürgerinnen und Bürgern in Frankfurt am Main und Offenbach den D115-Service. 

 

Vor dem Hintergrund der auf Seiten beider Städte noch nicht endgültig ausgereiften technischen Bedingungen  – gerade im Hinblick auf statistische Auswertungen und das Wissensmanagement – hält sowohl die Frankfurter Projektleitung als auch die Stadt Offenbach eine Verlängerung der gemeinsamen Erprobungsphase um ein Jahr bis zum 31.12.2011 daher für angezeigt.

 

Die Verlängerung der Testphase soll neben der konkreten Feststellung der Anrufvolumina und der Optimierung des Wissensmanagements auch der Erprobung der Übernahme von Auskunftstätigkeiten für das Offenbacher Bürgerbüro dienen. Ein im Juli 2010 durchgeführter zweiwöchiger Funktionstest ist vielversprechend verlaufen (die Erreichbarkeitsquote des Bürgerbüros betrug in der ersten Woche
83 % und konnte in der 2. Woche auf 87 % gesteigert werden), so dass ab Herbst 2010 diese Auskunftstätigkeiten dauerhaft in die Testphase integriert werden sollen.

 

Das Ergebnis dieses Tests hat gezeigt, dass für die anfragenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach eine erhebliche Steigerung des Bürgerservices (höhere Erreichbarkeit und Erweiterung der Servicezeiten) zu verzeichnen war.

 

Die Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den Verlängerungszeitraum der Erprobungsphase soll 100 Tsd. Euro betragen (für den Zeitraum von März bis Dezember 2010 waren es zeitanteilig 75 Tsd. Euro). Nach Abschluss der Erprobungsphase soll die Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach auf der Basis belastbarer statistischer Auswertungen den tatsächlichen Verhältnissen (siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.02.2010) angepasst werden.

 

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung

 

Die beabsichtigte Übernahme der Auskunftstätigkeiten für das Offenbacher Bürgerbüro und die Verlängerung der Testphase sowie der dafür zu entrichtende Betrag stellen eine Ergänzung bzw. Änderung der am 01.03.2010 in Kraft getretenen Vereinbarung dar. Insbesondere geht die Übernahme der Auskunftstätigkeiten für das Offenbacher Bürgerbüro über die in § 2 formulierte Begrenzung auf 115-Anrufe hinaus.

 

Da gemäß § 8 der Vereinbarung solche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen, wurden die Formulierungen in den Paragraphen 2 und 6 angepasst und als Anlage 1 beigefügt. 

 

Es dient zur Kenntnis, dass dieser Beschluss auch von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zu fassen ist und nach erfolgter Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist gebeten, den Sachstandsbericht über das D115-Servicecenter (Anlage 2) zur Kenntnis zu nehmen sowie der Neufassung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und der Stadt Offenbach (Verlängerung der Testphase bis zum 31.12.2011 sowie Übernahme der Auskunftstätigkeiten für das Offenbacher Bürgerbüro) zuzustimmen.

Anlagen