Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2010

Eing. Dat. 21.10.2010

 

Nr. 639

 

 

Geschwister-Scholl-Schule, Sporthalle, Ersatzneubau,
Erich-Ollenhauer-Straße 1 in 63073 Offenbach,
Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes,
Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 380/10 (Dez. I, Amt 60) vom 20.10.2010, DS I (A) 639


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Dem Neubau einer Zwei-Feld-Sporthalle an der Geschwister-Scholl-Schule,
    Erich-Ollenhauer-Straße 1 in 63073 Offenbach, nach der von der EEG in
    Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 3.718.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.718.000,00 € werden bewilligt.

    Die Bereitstellung erfolgt in Höhe von 1.100.000,00 € bei dem
    Untersachkonto 20500.94060 „Geschwister-Scholl-Schule Sporthalle,
    Dachsanierung und Fassadenteilsanierung, SIP/ZIP (01.01.50)“, SK
    05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50. Davon sind 600.000,00 € aus
    Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes im Nachtrag 2009
    veranschlagt. Im 2. Nachtrag 2010 werden bei diesem Untersachkonto weitere
    500.000,00 € bereitgestellt.

    Die Co-Finanzierung in Höhe von 2.618.000,00 € erfolgt über das Untersachkonto
    28080.94200 „Geschwister-Scholl-Schule, Co-Finanzierung Ersatzneubau Sporthalle
    (01.01.08)“, SK 09510000, Projekt 401030000004, Produkt 01.01.08

    Haushaltsmittel 2010:             1.000.000,00 €
    Haushaltsmittel 2011:             1.618.000,00 €

    Zur weiteren Beauftragung von Leistungen wird die Verpflichtungsermächtigung 2010 in
    Höhe von 700.000,00 € im 2. Nachtrag 2010 um 918.000,00 € auf insgesamt 
    1.618.000,00 € erhöht.

3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung der
    Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes liegt vor.


4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.

Begründung:

Mit Magistratsbeschluss vom 18.02.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 04.03.2009 (Hessisches Sonderinvestitionsprogramm Schul- und Hochschulbau) sowie Magistratsbeschluss vom 18.03.2009/ Stadtverordnetenbeschluss vom 02.04.2009 (Hessisches Konjunkturförderprogramm II für sonstige kommunale Infrastruktur) wurde beschlossen, für die vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit den sonstigen beteiligten Ämtern und der EEG zur kurzfristigen Realisierung im Rahmen der Förderprogramme vorgeschlagenen Maßnahmen, die Förderanträge einzureichen und die Detailplanungen erarbeiten zu lassen.

 

1.      Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Die Geschwister-Scholl-Schule im Stadtteil Bieber ist eine Haupt- und Realschule mit ca. 560 Schülern in 22 Klassen, teilweise mit Ganztagsschulangebot. Sie liegt auf einem Eckgrundstück angrenzend an Erich-Ollenhauer-Straße, Homburger Straße und Flurstraße im Stadtteil Bieber. In der nächsten Umgebung befinden sich im Wesentlichen Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern. Die Schule besteht aus insgesamt 5 Gebäudeteilen: Das Hauptgebäude von 1964 mit dem angrenzenden Klassenraum-komplex, die bestehende Sporthalle von 1967, der Naturwissenschaftstrakt mit Fachräumen von 1984 und die Cafeteria von 2006. Die Grundstücksgröße beträgt 19.908 m². Die überbaute Fläche beträgt 4.772 m² zuzüglich 720 m² Überbauung durch Pausengänge. Im Süden, zur Erich-Ollenhauer-Straße hin, soll nun neben der bestehenden Cafeteria eine neue 2-Feldhalle als Ersatzbau für die vorhandene 1-Feld-Halle entstehen.

2.      Notwendigkeit der baulichen Maßnahme

Die bestehende 1-Feld-Halle ist in Stahlbetonskelettbauweise konstruiert. Die Giebelseiten sind mit Sichtklinkermauerwerk ausgefacht. Die Südfassade wird durch ein Raster vertikaler und horizontaler Betonlisenen mit großflächiger  Verglasung gebildet. Die Betonteile weisen Abplatzungen und Rissbildungen auf und sind nicht wärmegedämmt. Das vorhandene Porenbetondach verfügt ebenfalls über keinerlei Wärmedämmung. Die bituminösen Dachabdichtungen werfen Blasen und haben schadhafte Bahnenverbindungen. Die Dachflächen sind teilweise undicht. Die vorhandenen Metallfenster sind nur 1-fach verglast und entsprechen weder den heutigen energetischen Standards noch der geforderten Ballwurfsicherheit für Sporthallen.

Die genaue Untersuchung der Halle im Rahmen der Vorplanung hat einen so erheblichen Sanierungsbedarf ergeben, dass die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung infrage gestellt werden musste.

3.      Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Varianten

3.1      Variantenvergleich und Beurteilung

Für die Sanierung der bestehenden Halle wären folgende Maßnahmen erforderlich: Sanierung der Betonelemente, die komplette energetische  Sanierung der Gebäudehülle einschließlich Austausch aller Fenster, sowie die Entfernung aller schadstoffhaltigen eingebauten Materialien, Sanierung aller Dachflächen, komplette Innensanierung und Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung.

Die bestehende nutzbare Hallenfläche beträgt 18 x 33 m. Damit liegt die Hallenfläche zwar über dem DIN-Maß für eine 1-Feld-Halle, jedoch unter dem Maß einer 2-Feld-Halle. In der Halle ist ein Trennvorhang vorhanden, der die Halle mittig teilt. Dies erlaubt jedoch nicht die parallele Nutzung durch zwei Schulklassen, da die entstehenden Hallenteile jeweils zu klein für die Anzahl der Nutzer ist und auch keine regelgerechten Spielfelder möglich sind. Hinzu kommt, dass sowohl die Schüler- und Lehrerumkleiden als auch die Geräteräume nicht für die Nutzung durch zwei Klassen ausreichend sind. Die Grundlagenermittlung und die Abstimmung der Vorplanung mit Stadtschulamt und Schule führten zu dem Ergebnis, dass mit der jetzigen Hallengröße der Sportunterrichtsbedarf der Schule kaum gedeckt werden kann. Die Halle ist während der Schulzeiten vollständig ausgelastet, teilweise müssen auch Unterrichtsstunden gekürzt werden. Sport- und Bewegungsangebote sind ein pädagogisch unverzichtbarer Bestandteil der Schule. Ausweichmöglichkeiten in andere Hallen der Stadt sind aus Kapazitätsgründen leider nicht gegeben.

Durch eine Sanierung würde zwar mit erheblichem materiellem Aufwand das Gebäude wiederhergestellt, aber der Mangel an Schulsportfläche nicht behoben.

Als Variante wurde der Bau einer neuen Einfeldhalle in Größe des Bestandsbaus (etwas größer als nach DIN) im Süden der bestehenden Halle untersucht. Eine neue 1-Feld-Halle hätte jedoch keinen parallelen Sportunterricht zweier Klassen ermöglicht, um den Bedarf an Schulsport zu decken.

Aus diesem Grund soll die vorhandene 1-Feld-Halle abgebrochen werden und an gleicher Stelle eine 2-Feld-Halle neu errichtet werden. Mit einem Neubau kann zudem ein wesentlich besseres energetisches Niveau erreicht werden, als es mit einem sanierten Altbau möglich ist.

3.2 Kurze Charakterisierung von Natur, Landschaft und Umweltverträglichkeit
Durch den Ersatzbau wird in geringem Maß in die Außenanlagen eingegriffen. Die vorhandene Halle ist von einer Rasenfläche mit geringem Baumbestand umgeben. Auf dem alten Standort wird nach Abbruch des bestehenden Gebäudes die neue Halle errichtet, mit entsprechend erweiterter Grundfläche. Zur Verdichtung des Gehölzbestands ist die Pflanzung weiterer Bäume vorgesehen.

 

4. Beschreibung der Maßnahme

4.1.1 Abbruch

Die vorhandene Halle wird gemäß den geltenden technischen Regeln komplett abgebrochen. Für den Abbruch wurde ein Technischer Bericht durch den TÜV Süd aufgestellt, welcher die Entsorgung der schadstoffhaltigen Materialien vorgibt.

 

4.1.2 Ersatzneubau

Der Neubau der 2-Feldsporthalle ersetzt die vorhandene 1-Feld-Halle. Das nicht unterkellerte Gebäude gliedert sich in den hohen Hallentrakt mit etwa 9 m Gesamthöhe und zwei eingeschossige Nebentrakte mit etwa 4 m Höhe. Die lichte Höhe des Hallenraums beträgt 7 m, die mittig teilbare Hallenfläche ist 22 x 44 m groß. Das Raumprogramm entspricht den Anforderungen der DIN 18023 für Sporthallen. Die Bruttogrundrissfläche der gesamten Sporthalle beträgt ca. 1.461 m². Der westliche Anbau enthält die Geräteräume, während sich im östlichen die Umkleideräume, Duschen und Lehrerräume befinden. Der Hauptzugang erfolgt von Norden. Die Schüler gelangen über einen Straßenschuhflur in die Umkleideräume. Angrenzend an die jeweiligen Umkleiden befinden sich die Duschräume mit der dazugehörigen Toilette. Von den Umkleideräumen gelangt man über einen kleinen Turnschuhflur in die Halle, wobei hier noch ein Hallen-WC angeordnet ist. Dies ermöglicht den Lehrkräften, die Umkleiden während des Unterrichts abzuschließen.

 

Die Nebenräume sind spiegelbildlich für beide Hallenteile ausgeführt. Sie sind jeweils nach Jungen und Mädchen separiert. Die Waschräume lassen sich bei Bedarf mittels Verbindungstüren koppeln. Die Halle ist durch einen Trennvorhang teilbar. Dadurch wird eine ungestörte parallele Nutzung durch zwei Gruppen ermöglicht. Jeder Hallenteil verfügt über einen Blickbezug ins Freie in Form kleiner umschlossener Höfe, welche gleichzeitig Teil des zweiten baulichen Rettungswegs sind.

Bei der Wahl der Materialien wird auf Nachhaltigkeit geachtet, um die Kosten für die Instandhaltung gering zu halten. So werden die Außenwände innenseitig in Sichtbeton und die Innenwände aus Sichtklinkermauerwerk hergestellt. Für die Fensterkonstruktionen wird das Material Aluminium gewählt, das ebenfalls einen niedrigen Instandhaltungsaufwand nach sich zieht. Die Innenwände zu den Duschräumen werden in Trockenbauweise ausgeführt. Die Abhangdecken in den Umkleidebereichen sind als geschlossene Gipskarton-Decken vorgesehen. Der Boden in dem gesamten Umkleidetrakt wird als Sichtestrich mit Versiegelung ausgeführt. Der flächenelastische Hallenboden wird mit einem fugenlosen farbigen Belag ausgestattet und die Hallenwände werden mit einer akustisch wirksamen Holzprallwand versehen.

Brettschichtholzbinder mit einer Tragschale aus Akustiktrapezblech mit Dämmauflage bilden das Dachtragwerk. Die Dachabdichtung besteht aus 2-lagigen Bitumenbahnen. Die Dächer über den Geräteräumen und den Umkleiden werden mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Das Hauptdach der Halle ist für die Aufnahme einer Photovoltaikanlage, alternativ einer extensiven Dachbegrünung, konzipiert. Alle Fenster sind Aluminiumkonstruktionen mit 3-fach-Verglasung. Die Verglasungen zur Halle hin sind ballwurfsicher und erhalten einen außen liegenden Sonnenschutz in Form von Raffstores. Die Halle ist barrierefrei erschlossen und wird mit einem Behinderten-WC mit Dusche/ Umkleide ausgestattet. Alle Anwendung findenden Vorschriften zur Unfallverhütung werden eingehalten.

Die vorhandenen Sportgeräte der Halle wurden im Vorfeld besichtigt. Alle noch verwendbaren Geräte werden eingelagert und kommen in der neuen Halle wieder zum Einsatz. Die restlichen Geräte werden neu beschafft.

4.1.3  Außenanlagen

Der momentan an die Halle angrenzende Laubengang im Norden wird ersatzlos abgebrochen. Die Halle ist etwas aus der vorderen Bauflucht der Cafeteria gerückt, wodurch der Freiraum zu den übrigen Schulgebäuden hin vergrößert wird. Der Hauptzugang ist über eine Rampe erschlossen. Ein Grünstreifen grenzt den Eingang der Sporthalle zur Anlieferungszone der Cafeteria hin ab.

 

Die vorhandene Zufahrt der Feuerwehr von der Erich-Ollenhauer-Straße soll beibehalten werden und gleichzeitig abends als Zugang der Vereinssportler dienen. Im Süden der Halle sollen vor der Fassade zwei Laubbäume gepflanzt werden, um die Begrünung zum Straßenraum hin zu verdichten.

 

4.2 Technische Gebäudeausrüstung

4.2.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

Die Regelungstechnik für die Turnhalle wird auf dem Standard der Stadt Offenbach aufgebaut und soll als autarke Anlage, mit der Option einer späteren Aufschaltung auf eine zentrale Gebäudeleittechnik, funktionieren. Die Heizkörper- und Fußbodenheizkreise werden witterungsabhängig geregelt. Die Lüftungsanlage wird über die Zulufttemperatur geregelt.

 

4.2.2 Heizung

Im Rahmen des Projektes Sanierung der Heizungsanlage  Geschwister-Scholl-Schule, im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, wurde die Schule bereits mit neuen Heizkesseln ausgestattet. Die in einem der Schulhauptgebäude befindlichen alten Heizkessel wurden durch einen Holzpelletkessel zur Absicherung der Grundheizlast, sowie einen Gaskessel zur Abdeckung von  Spitzenlasten ersetzt. Die Sporthalle wird an diese vorhandene Heizungsanlage angeschlossen. Der Hallenraum wird über Fußbodenheizung, die Nebenräume mit Heizkörpern erwärmt.

Alle neuen Heizkörper entsprechen den Sicherheits-Einbaurichtlinien für Schulgebäude bzw. öffentliche Einrichtungen. Die Heizkörper werden mit Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen und Entlüftungsventilen ausgestattet. Die Fußbodenheizung in der Turnhalle wird über Raumthermostate geregelt.

 

4.2.3 Sanitär

Alle Abwasserleitungen werden neu installiert und im Außenbereich an die vorhandene Grundleitung angeschlossen. Die Regenfallleitungen werden ebenfalls an die vorhandene Grundleitung angeschlossen.

Die Kaltwasserleitungen werden nach den gültigen Hygienevorschriften installiert, d.h. dass die Rohrinstallation so zu erfolgen hat, dass alle Rohrleitungen ständig durchspült werden und es somit zu keiner Verkeimung kommen kann.

 

Die Warmwassererzeugung erfolgt sowohl über das Heizungssystem als auch über eine solarthermische Anlage. Für die Duschen und Handwaschbecken wird ein Frischwassermodul zur Warmwassererwärmung eingebaut.


4.2.4 Elektro
Die Sporthalle wird neu errichtet und somit das Kabel- und Leitungsnetz gemäß den geltenden technischen Regeln ausgestattet. In der Sporthalle werden ballwurfsichere Anbauleuchten eingesetzt. In den Fluren und Nebenräumen kommen Downlights zur Ausführung. Die Duschbereiche erhalten Feuchtraum-Wannenleuchten. Es werden Leuchtstofflampen bzw. Kompaktleuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten eingesetzt. Die Vorgaben aus dem EBPG (Energiebetriebenen-Produkte-Gesetz) werden eingehalten.

 

Die neuen Lautsprecher in der Sporthalle werden an die bestehende Lautsprecheranlage im Hauptgebäude angebunden. Über die Lautsprecher erfolgen die Alarmierung, der Pausengong und die Durchsagen. An den Ausgängen und Notausgängen werden Druckknopfmelder für die Brandmeldeanlage vorgesehen. In den Technikräumen kommen automatische Rauchmelder zum Einsatz. Die Sporthalle wird an die bestehende Einbruchmeldezentrale sowie die Brandmeldeanlage im Hauptgebäude angeschlossen.

Die Sporthalle erhält eine neue Blitzschutzanlage nach den aktuell gültigen Vorschriften.

 

4.2.5 Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Für die Halle kommt eine Kompaktanlage aus gedämmter Profilstahlkonstruktion mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung zum Einsatz. Die Zuluft wird über Weitwurfdüsen in die Halle eingeblasen. Als Abluftgitter werden Ablufttellerventile bzw. Gitter mit Anschlusskasten gemäß der erforderlichen Luftmenge eingebaut. Der Einbau der Lüftungsanlage ermöglicht es, bei diesem Gebäude den Passivhausstandard zu erreichen.

 

 

5. Klimaschutz und Energieeffizienz

5.1 Energieeffizienzbetrachtung

Die Sporthalle wird über die primärenergetisch günstige Holzpelletanlage der Schule beheizt. Um einen energetischen Standard EnEV – 30 % zu erreichen, wird die Halle mit einer optimierten Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung ausgestattet. Als Beitrag zur Minderung des Energieverbrauchs und zur Erzielung eines geringen CO2-Ausstoßes erhält die Halle eine Solaranlage, welche in den Sommermonaten die Warmwasserbereitung übernimmt.


5.1.1 Primärenergiebedarf

Der prognostizierte Primärenergiebedarf beträgt 153,6 kWh/m²a. Damit wird der Passivhausstandard erreicht.

Da es für die bestehende Sporthalle keine Unterzähler gibt, kann der Primärenergie-verbrauch für den Bestand nur abgeschätzt werden. Werden die zurzeit vorhandenen
U-Werte, die vorhandene Lüftungsanlage sowie der vorhandene Gaskessel zu Grunde gelegt, dann ergibt sich ein Primärenergiebedarf von ca. 850 kWh/m2a.

Der Primärenergiebedarf wird im Vergleich zum Bestand um ca. 80% gesenkt.

5.1.2 CO2-Ausstoß 

Der prognostizierte CO2-Ausstoß  beträgt 48.438,5 kg/a.

 

Da es im Bestand für die Turnhalle keine Unterzähler gibt, kann der CO2-Ausstoß für den Bestand nur abgeschätzt werden. Werden die zurzeit vorhandenen U-Werte, die vorhandene Lüftungsanlage sowie der vorhandene Gaskessel zu Grunde gelegt, dann ergibt sich ein CO2-Ausstoß von ca. 280.000 kg/a.

 

Der CO2-Ausstoß wird im Vergleich zum Bestand um ca. 80% gesenkt

 

5.2      Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Durch die Beheizung der Schule mit regenerativer Energie über Holzpelletkessel und solarthermische Anlage sind die Anforderungen des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes erfüllt.

 

5.2.1 Heizung

Da die Schule in diesem Jahr mit einem neuen, regenerative Energien nutzenden, Heizkessel, ausgestattet wurde, ist es nicht sinnvoll, weitere Alternativen für eine neue Heizung/Wärmeversorgung zu untersuchen. Der Turnhallenneubau wird über eine Erdleitung von der neuen Wärmeerzeugungsanlage versorgt.

 

5.2.2 Solarthermie

Für die Warmwassererwärmung der Turnhalle ist eine solarthermische Anlage vorgesehen. Die Wärmeerzeugung erfolgt bivalent, d.h. sowohl über Solarthermie als auch über die Heizwärmeerzeugungsanlage. Durch den Einsatz der solarthermischen Anlage werden eine Energieeinsparung von 6.911 kWh/a und eine CO2-Reduzierung von 1.382 kg/a erreicht.

5.2.3 Wasser

Alle Waschtische und Duschen werden mit zeitgesteuerten, wassersparenden, selbstschließenden Armaturen ausgestattet. Durch den Einbau dieser Selbstschlussarmaturen ist der Dauerbetrieb unterbunden. WC-Spülkästen werden komplett mit Wassersparfunktionstasten ausgestattet.

Die vorgenommene Bodenuntersuchung ergab, dass der vorhandene Boden nicht für die Versickerung des Regenwassers geeignet ist.

 

5.3    Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

5.3.1 Fassadenbegrünung
Bei der Turnhalle der Geschwister-Scholl-Schule ist eine Fassadenbegrünung mit Rankhilfen an der Westseite des Geräteraumtraktes geplant. Die Begrünung wirkt zur Nachbarschaft hin wie eine grüne Wand. Aufgrund der geringen Höhe dieses Gebäudeteils ist die Pflege der Begrünung einfach zu gewährleisten. Der Trakt verfügt über keine Fenster, in deren Fugen die Begrünung wachsen könnte. Die begrünte Fläche beträgt ca. 160 m².

5.3.2   Dachbegrünung

Die Dächer der niedrigeren Gebäudeteile sollen mit einer extensiven Dachbegrünung versehen werden.

 

5.3.3    Photovoltaik

Das Dach der Halle ist statisch für die Aufnahme einer Photovoltaikanlage, alternativ einer extensiven Dachbegrünung, ausgelegt. Vom gleichzeitigen Einsatz von Dachbegrünung und Photovoltaikanlage wird abgesehen, da die Begrünung durch die Verschattung der PV-Elemente stark im Wachstum gestört würde.

 

6.      Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

6.1    Altlasten und Bodengutachten

Aufgrund des vorliegenden Bodengutachtens von HUG GeoConsult erfolgt die Gründung in einer Tiefe von 1,20 m unter Geländeoberfläche. Dies ist wegen vorgefundener Tonschichten erforderlich. Die Gründung besteht aus Streifen- und Einzelfundamenten. Das Gebäude erhält umlaufend eine Frostschürze.

 

Es wurden im vorhandenen Boden keine Schadstoffe festgestellt.

6.2      Immissionsschutz

 


6.2.1   Lärmschutz

Der Schallschutz gegen Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm unter Berücksichtigung der vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie im Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main prognostizierten neuen Fluglärmzonen. Hiermit ergibt sich ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 55 dB(A). Der maßgebliche Straßenlärmpegel ergibt sich nach Lärmkartierung zu 50 dB(A). Wird noch der Zuschlag von 3 dB (A) hinzugegeben, dann ergibt sich ein überlagerter maßgeblicher Außenlärmpegel von 59 dB(A). Unter Berücksichtigung einer 1-schaligen Außenwand aus Beton sind demnach nach jetzigem Erkenntnisstand Fenster mit einem bewerteten Schalldämmmaß R'w von 33-35 dB(A) erforderlich. Dieser Wert ist mit einem normalen 3-Scheibenglas erreichbar. Die relativ niedrige Schallschutzklasse ergibt sich aus dem geringen Fensteranteil. Eine genaue Ermittlung der einzelnen Fensterwerte nach DIN 4109 wird raum- und fassadenbezogen im Rahmen der Ausführungsplanung durchgeführt.

 

Zur Ermittlung einer möglichen Lärmimmissionsbelastung der Nachbarschaft wird eine Immissionschutzberechnung nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung durchgeführt. Da die Fenster aufgrund der Lüftungsanlage geschlossen bleiben können, sind nur geringe Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten.

 

6.2.2   Bau- und Raumakustik

Planung und Ausführung erfolgen auf Grundlage der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau“. Für den Hallenraum ist eine Decke aus gelochtem Trapezprofil mit Mineralwolleauflage vorgesehen. Bei einem Lochanteil von 19% ist hier im Mittel ein Absorptionsgrad von 0,65 erreichbar. Zudem wird die Holzprallwand akustisch wirksam ausgebildet. Der Schallpegel in der Halle wird im Mittel um ca. 6 dB gedämpft, dies entspricht einem Viertel des Schallpegels, welcher in einer Halle ohne raumakustische Maßnahmen herrschen würde.

 

6.2.3   Luftreinhaltung

Durch den Einsatz der Wärmerückgewinnungsanlage bei der Lüftungsanlage verringert sich die jährliche Wärmemenge um 37.600 kWh/a. Dadurch reduziert sich der jährliche CO2-Ausstoß durch Vermeidung fossiler Brennstoffe um 14.750 kg/a. In der Lüftungsanlage ist zur Filterung der Frischluft ein F7-Filter eingeplant. Der F7-Filter hat einen Abscheidegrad von mind. 85 % bei Staub- und Pollenpartikeln, die größer als 0,4 Mikromillimeter sind.

 

6.2.4   Gefahrstoffe in Bauteilen

Im Jahr 2007 wurde vom TÜV Süd ein Schadstoffkataster erstellt. Der TÜV Süd hat im August 2010 eine Untersuchung der Bauteile auch im Hinblick auf die anstehenden Abbrucharbeiten durchgeführt. Die hierbei gefundenen Stoffe sind nicht kritisch für die Nutzer, und werden im Rahmen des Abbruchs fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Die Dämmung unterhalb des Sportbodens sowie die Ummantelungen der Versorgungsleitungen im Kleingeräteraum und im Technikraum bestehen aus künstlichen Mineralfasern. Für die Demontage werden die Anforderungen der TRGS 21 eingehalten und die getrennte Erfassung und Entsorgung des Materials wird gewährleistet. Die Fliesen in den Geräteräumen weisen einen hohen Anteil an kohlenteerhaltigem Material auf. Die abgehängte Holzdecke und die Geräteraumtore werden als behandelte Holzteile entsorgt. Die Leuchtstoffröhren sind gesondert zu erfassen und zu entsorgen.

 

6.2.5 Bodenschutz / Gewässer:

Im Zuge der Maßnahme werden keine Gewässer gefährdenden Maßnahmen durchgeführt.

 

6.2.6 Sonstige Emissionen

Die Fenster werden so angeordnet, dass Lichteinfall in den Abendstunden von der Halle zu den benachbarten Wohnhäusern hin weitgehend vermieden wird.

 

6.3    Natur und Artenschutz

Im Rahmen der Planung wurde dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität die Planung vorgestellt und erläutert, die Stellungnahme liegt vor.


Nach Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität ist kein artenschutzrechtliches Gutachten erforderlich. Bei den Begehungen der bestehenden Halle wurden weder außen noch innen Anzeichen für Nistplätze oder den Aufenthalt von Tieren entdeckt. Die Baumaßnahme erfordert keine Rodungsmaßnahmen.

 

Die Baumaßnahme sieht keinen Eingriff in den Gehölzbestand des Grundstücks vor. Die vorhandenen und verbleibenden Gehölze werden während der Bauzeit mit geeigneten Maßnahmen geschützt. Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen werden gemäß DIN 18920 und Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4, durchgeführt.

 

7.      Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Einweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert. Dem Nutzer soll u.a. der Umgang im Bezug auf das Lüftungsverhalten im Hinblick auf die eingebaute Lüftungsanlage erklärt werden, sowie weitere Möglichkeiten zur Energieeinsparung im täglichen Gebrauch.

 

8.      Erläuterung zur Kostenberechnung

Die Kosten für das Projekt wurden auf Grundlage aktueller Baukosten unter Berücksichtigung möglicher Kostensteigerungen aufgrund des Konjunkturprogramms ermittelt.

 

9.      Terminplanung und Interimslösungen

Baubeginn:                          November 2010, Beginn des Abbruchs der alten Halle

Gesamtfertigstellung:         September 2011

 

Bei dieser Baumaßnahme ist eine Containerlösung als Interim baulich und aus Kostengründen nicht realisierbar. Die Verlegung bzw. Alternativlösungen für Sportunterricht und Vereinssport werden mit dem Stadtschulamt,  der Schule, dem Sportbüro und den Vereinen abgestimmt.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:
Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität
Auszug aus der Stadtkarte