Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2010

Eing. Dat. 21.10.2010

 

Nr. 641

 

Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach
(Bauabschnitt 6)  10.+11.OG und WC-Bereich im 15.OG
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 381/10 (Dez. I, Amt 60) vom 20.10.2010, DS I (A) 641


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Der Fortführung der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses
    Offenbach auf Grundlage der von den Architekten Adolf Gerber Baumanagement
    Gesellschaft mbH sowie den Ingenieurbüros Hofmann und Wehner und GM Planen
    und Beraten in Zusammenarbeit mit dem Büro Projektsteuerung und
    Baumanagement Appenrodt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung für den 6. Bauabschnitt (10.+11.OG) und WC-Bereich im 15.OG,
    abschließend mit 2.312.000,00 € einschl. Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.312.000,00 € werden bewilligt. Die
    Bereitstellung der Mittel erfolgt bei dem USK 06300.94100 "Sanierung und
    Brandschutzmaßnahmen (01.01.13)", SK 09510000, Projekt 101010000000, Produkt
    01.01.13 wie folgt:

    Haushaltsmittel 2009 und früher:           175.540,21 €
    Haushaltsmittel 2010:                               120.000,00 €
    Haushaltsmittel 2011:                            2.016.459,79 €
    Gesamt:                                                    2.312.000,00 €

    Zur Beauftragung von Leistungen steht im Haushaltsplan 2010 bei dem USK
    eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.016.459,79 € zur Verfügung.


Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Grundsatzbeschluss (DS I (A) 649) vom 06.05.2004 der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses zugestimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert, je Bauabschnitt die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

1.      Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

In Offenbach fiel 1959/60 der Beschluss für einen Rathausneubau, der 1961/62 in einen Architektenwettbewerb mündete. Als erster Preisträger ging der Entwurf der Architektengemeinschaft Maier, Graf, Speidel und Schanty aus Stuttgart / Frankfurt am Main hervor. Die Grundsteinlegung erfolgte 1968, die Einweihung am 10. Juli 1971.

Die rund 12.000 qm Nutzfläche verteilen sich auf zwei Baukörper: einen zwei- bis dreigeschossigen Flachbau mit rechteckiger Grundform und einen fünfzehnge-schossigen Hochhaustrakt in Dreiecksform, der sich über dem Flachbau erhebt.

Für den 6. Bauabschnitt (10. + 11.OG) und WC-Bereich im 15.OG beträgt die Bruttogrundrissfläche 1.305,54 m², die Hauptnutzfläche 770,40 m².

 

2.      Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Das Gebäude wurde im Jahr 2006 als Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen eingestuft. Aus diesem Grund finden Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen nur innerhalb des Gebäudes statt.

Die einzelnen Maßnahmen sind unter Pkt. 3 beschrieben.

 

3.      Beschreibung der Maßnahme
3.1 Bauliche Maßnahmen
Nach Durchführung des 3., 4. und 5. Bauabschnittes, in dem die Maßnahmen zur brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung 1.OG bis 9.OG Hochhaus sowie zentrale Installationen im Gebäudekern durchgeführt wurden, ist mit der hier vorliegenden Projektvorlage für den 6. Bauabschnitt (10. + 11.OG) und den WC-Bereich im 15.OG die Fortführung der Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:

 

·         Änderung der Raumzuschnitte entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes

·         Erneuerung der abgehängten Decken

·         Erneuerung des Fußbodenbelages

·         Erneuerung der Türen in den Fluren, zu den Betriebsräumen sowie zum Treppenhaus entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen

·         Erneuerung der Fliesen im Gebäudekern

·         Erneuerung der Fensterelemente (2-fach Verglasung) zu den Balkonen nach den Vorgaben der Energie-Einsparverordnung mit einem U-Wert von 1,35 W/m²k

·         Erneuerung der außen liegenden Jalousieanlagen

·         Einbau von Sicherungspunkten an jedem Fenster als Absturzsicherung für das Reinigungspersonal

·         Fortführung der Wärmedämmarbeiten an den Bauteilen Fensterbank und –Brüstung mit einem U-Wert von 0,41 W/m²k und den Betonwänden in den Gebäudeecken mit einem U-Wert von 0,219 W/m²k sowie Abdichtungsmaßnahmen an den Bürofenstern

 

3.2 Technische Gebäudeausrüstung

3.2.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

Die Heizungsregelung erfolgt bereits über eine Gebäudeleittechnikanlage.

Die bisher vorhandenen, nur geschoss- und fassadenweise zu steuernden, außen liegenden Jalousieanlagen werden erneuert. Die Steuerung erfolgt dann raumweise und übergeordnet über Windwächter sowie zentral über die Gebäudeleittechnik (GLT). Bis Ende 7. BA (12. – 15.OG - Ende ca. 2012) ist somit eine vollständige Steuerung getrennt nach Gebäudeseiten möglich.

 

 

3.2.2 Heizung

Das Rathaus wird mittels Fernwärme beheizt. Die Heizungsregelung erfolgt bereits über eine Gebäudeleittechnikanlage. Im Zuge der derzeit laufenden Arbeiten für den 5. BA (6. - 9.OG) werden die derzeit noch offenen Systeme auf geschlossene Systeme umgestellt. Außerdem werden aus Gründen des Korrosionsschutzes zwei Anlagen (1x Heizraum UG + 1x Heizraum DG) zur Konditionierung des Heizungswassers installiert.

Daher sind weitere Maßnahmen an der Heizzentrale und an den Verteilersystemen im 6.BA nicht vorgesehen. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird lediglich innerhalb der Geschosse die sekundärseitige Heizungsinstallation aus Rohrleitungen und Heizkörpern mit Thermostatventilen erneuert.

 

3.2.3 Sanitär

Mit der Grundsanierung der Toilettenanlagen in den Kernbereichen werden dort zur Trinkwassereinsparung Spülkästen mit 2-Mengen-Spültechnik eingebaut. Sämtliche
Trink-, Regen- und Schmutzwasserleitungen werden erneuert.

 

3.2.4 Elektro

Die im Zuge der PCB- Sanierung vor einigen Jahren erneuerten Deckenleuchten in den Bürobereichen werden wiederverwendet. In den Fluren und Nebenräumen werden neue, dem „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz“ (EBPG) entsprechende Leuchten und Leuchtmittel eingesetzt. Die Beleuchtung wird zu ca. 60% erneuert.

 

Weiterhin ist vorgesehen:

·         Erneuerung der Elektroinstallation und Anbindung an die im 3. Bauabschnitt installierten vertikalen Stromschienen

·         Verlegung der Horizontaltrassen Elektroinstallation aus den Fluchtwegen in die Büroräume entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen

·         Erneuerung der IT-Verkabelung

 

3.2.5 Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Die Abluft der innenliegende Bereiche (WC-Räume, Teeküchen, Technikräume, Flure) wird an die bestehende Anlage angeschlossen.

Die EDV-/Kopierräume im 10. + 11. OG erhalten jeweils ein Klimagerät, welches an das bestehende Kältenetz angeschlossen wird.

 

4.     Klimaschutz und Energieeffizienz

4.1 Energieeffizienzbetrachtung

In vorgenanntem Grundsatzbeschluss sind die Grundzüge des Sanierungsumfangs festgelegt. Danach ist eine energetische Grundsanierung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäudehülle des Rathauses auf Grund des enormen finanziellen Aufwandes und fehlender Finanzmittel derzeit nicht vorgesehen. Zur Ausführung kommen Maßnahmen der Innendämmung im Brüstungsbereich und bei den an die Außenluft grenzenden Betonwänden der Gebäudeecken der Hochhausgeschosse 1. bis 15.OG.

 

Die Beantwortung des von den Stadtverordneten beschlossenen Prüf- und Berichtauftrages zur Erneuerung der Fenster im Rathaus wird in Kürze vorgelegt.

 

 

 

Primärenergiebedarf (Gesamtes Gebäude)

Energetische Faktoren

Bestand

[kWh/m²a]

Nach Sanierung

[kWh/m²a]

Einsparung

%

Primärenergiebedarf

Q,P,ist

170,46

146,82

ca. 13,8

Endenergiebedarf

224,66

200,69

ca. 10,5

Heizenergiebedarf

176,00

157,60

ca. -10

 

Die CO2-Emmisionen verringern sich im gesamten Gebäude um 136,95 to/a – für den 6. Bauabschnitt (10.+11.OG) und WC-Bereich im 15.OG um 10,87 to/a.

 

4.2 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Anforderungen nach EEWärmeG bestehen nur bei Neubauten.

 

4.3    Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

4.3.1 Fassadenbegrünung
Der Einsatz von Fassadenbegrünung ist bei diesem denkmalgeschützten Objekt nicht möglich.

4.3.2   Dachbegrünung

Dachflächen sind vom 6 BA. nicht betroffen.

 

4.3.3    Photovoltaikanlagen

Dachflächen sind vom 6 BA. nicht betroffen.

 

4.3.4 Regenwassernutzung

Dachflächen sind vom 6 BA. nicht betroffen.

 

5.      Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

5.1    Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe/Gewässerschutz

Belange der Altlasten und des Bodenschutzes sind nicht betroffen. Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe sowie den Gewässerschutz bestehen keine Bedenken.

 

5.2      Immisionsschutz

5.2.1   Gefahrstoffe in Bauteilen:

Im Gebäude des Rathauses werden im Rahmen von Maßnahmen zur Brandschutz-ertüchtigung eine Reihe von Demontagen an technischen Installationen notwendig. Teile dieser Installationen wurden in der Zeit der Erstellung mit asbesthaltigen Brand-schutzanwendungen belegt, andere Teile mit KMF (Künstlichen Mineralfasern) wärmegedämmt und mit teerölhaltigen Pappen ummantelt.

Beim Auftreten solcher Stoffe im Zuge des 6.BA werden diese unter Beachtung geltender Arbeitsschutzgesetze und technischen Richtlinien für den Umgang mit Gefahrenstoffen, aus den Arbeitsbereichen entfernt und die evtl. vorhandene Kontamination aus der Umgebung der Anwendungen beseitigt.

 

6.      Natur und Artenschutz

Naturschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen.

 

 

 

7.      Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

8.      Erläuterung zur Kostenberechnung

Für alle vorgenannten Maßnahmen wurde vom Büro Adolf Gerber Baumanagement Gesellschaft mbH, dem Ingenieurbüro GM Planen und Beraten sowie dem Ingenieurbüro Hofmann und Wehner in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerung und Baumanagementbüro Appenrodt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 2.312.000,00 € abschließt.

 

Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).

 

9.      Terminplanung

Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Bauablaufs ist es erforderlich, die im 6. Bauabschnitt geplanten Maßnahmen unmittelbar nach den Maßnahmen des derzeit laufenden 5. Bauabschnitt zu beginnen.

Mit der Durchführung der Maßnahme soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Der 6. Bauabschnitt und der WC-Bereich 15.OG soll in 2011 realisiert werden:

 

Baubeginn:               April 2011

Fertigstellung:          Dezember 2011

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Stellungsnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität