Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2010
Eing. Dat. 21.10.2010
Nr. 642
Eichendorffschule, Fenster-, Fassaden-, Fundament- und Dachsanierung des 1884 errichteten Gebäudeteils B (ehem. Musikschule), Bleichstraße 8 in 63065 Offenbach
Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 382/10 (Dez. I, Amt 60) vom 20.10.2010, DS I (A) 642
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Fenster-, Fassaden-, Fundament- und Dachsanierung des Gebäudeteils B,
ehemalige Musikschule, der Eichendorffschule, Bleichstraße 8 in 63065 Offenbach,
nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.600.000,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.600.000,00 € werden bewilligt. Die
Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.600.000,00 € bei USK 20500.94080
„Eichendorffschule (ehem. Musikschule), Fassadensanierung, SIP/ZIP (01.01.50)“, SK
05300099, Projekt 601010000099 Produkt 01.01.50, entsprechend der
Förderrichtlinien (Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes). USK 20500.94080 Nachtrag
2009 1.600.000,00 €.
2. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung der
Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes liegt vor.
3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
Begründung:
Mit Magistratsbeschluss vom 18.02.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 04.03.2009 (Hessisches Sonderinvestitionsprogramm Schul- und Hochschulbau) sowie Magistratsbeschluss vom 18.03.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 02.04.2009 (Hessisches Konjunkturförderprogramm II für sonstige kommunale Infrastruktur) wurde beschlossen, für die vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit den sonstigen beteiligten Ämtern und der EEG zur kurzfristigen Realisierung im Rahmen der Förderprogramme vorgeschlagenen Maßnahmen, die Förderanträge einzureichen und die Detailplanungen erarbeiten zu lassen.
1. Gebäudehistorie, geplante Maßnahmen:
Die Eichendorffschule (Grundschule) besteht aus drei separat erschlossenen Gebäudeteilen. Gegenstand der Maßnahme ist der mittlere Gebäudeteil B, die ehemalige Musikschule. Diese entstand etwa 1884 in Massivbauweise aus klassischem Ziegelmauerwerk. Zurzeit werden ca. 370 Schüler in der Grundschule unterrichtet.
Inhalt dieses Bauvorhabens ist die Gründungsertüchtigung und die energetische Sanierung der Gebäudehülle.
Der Gebäudeteil B ist von starken Setzungen im Fundamentbereich betroffen, was zu Rissbildung und Abplatzungen an der Fassade geführt hat. In den Jahren 2007/2008 wurden im Gebäude bereits umfangreiche Maßnahmen ausgeführt, um das Gebäude statisch auszusteifen. Die Fundamentsanierung stellt den nächsten notwendigen Schritt einer nachhaltigen und Wert erhaltenden Sanierung dar.
Das energetische Niveau der Fassaden und Dachflächen entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Dach, Fassade und Fenster werden nun energetisch ertüchtigt. Im Untergeschoss wird die Bodenplatte aufgrund der erforderlichen Gründungssanierung und energetischen Ertüchtigung vollflächig erneuert.
Als Grundlage für die Ermittlung der Sanierungsmaßnahmen dient der Bauliche Zustandsbericht von Mühlhause und Schinkel Architekten vom November 2006, sowie Ortsbegehungen und Detailanalysen des Architekturbüros waechter+waechter architekten sowie Dr. Hug Geoconsult GmbH.
2. Bauliche Maßnahmen:
Der Sanierungsbedarf für die Außenfassade umfasst den Austausch der Fenster sowie das Aufbringen eines Wärmeverbundsystems auf den geschlossenen Fassadenflächen. Entsprechend den brandschutztechnischen Anforderungen ist die Dämmung in Mineralwolle vorgesehen. Vorhandene Fenster werden durch Fenster in Aluminiumbauweise ersetzt, welche die aktuellen energetischen und schallschutztechnischen Standards erfüllen. Sämtliche Fenster der Südfassade werden mit außen liegendem Sonnenschutz in Form von seilgeführten Senkrechtmarkisen bestückt.
Die erdberührten Außenwände werden freigelegt und von außen gegen Feuchtigkeit abgedichtet (kunststoffmodifizierte Bitumendeckbeschichtung) und mit Perimeterdämmung energetisch ertüchtigt. Im Untergeschoss muss die Bodenplatte aufgrund der Gründungssanierung vollflächig entfernt werden und wird dann nach den aktuellen wärme- und feuchteschutztechnischen Standards wieder hergestellt.
Die Dachkonstruktion entspricht nicht den heutigen energetischen Anforderungen. Hier sind eine Zwischensparrendämmung, sowie eine Aufsparrendämmung in Mineralwolle vorgesehen, wobei der Dachstuhl in diesem Zuge statisch ertüchtigt werden muss. Das Dach erhält eine neue Schiefereindeckung. Sämtliche Regenrinnen und Fallleitungen sowie Blitzschutzanlagen werden demontiert und durch neue ersetzt.
Für die Gründungsertüchtigung kommen im vorliegenden Fall für den Erhalt des Gebäudebestandes nur Nachgründungsmaßnahmen in Frage. Als Verfahren wird das Düsenstrahlverfahren empfohlen. Mit der geplanten Gründungsertüchtigung wird eine Verlagerung der Gründungsebene in eine Zone erreicht, die gemäß den durchgeführten Untersuchungen von Schrumpfungs- und Quellvorgängen unbeeinflusst ist. Nach Durchführung der Gründungsertüchtigung ist davon auszugehen, dass keine weiteren schrumpfungs- bzw. quellhebungsbedingten Setzungsschäden an dem Gebäude auftreten werden. Die Gründungsertüchtigung berührt keine Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und ist umweltverträglich.
Bei den Außenanlagen beschränkt sich der Eingriff auf die lagenweise Verfüllung der durch die Gründungssanierung hergestellten Arbeitsräume. Der Oberflächenbelag wird gemäß dem Bestand nach Beendigung aller Sanierungsmaßnahmen beigearbeitet und wiederhergestellt. Die neuen Fallleitungen werden nach Montage an die bestehenden Grundleitungen angeschlossen.
3. Technische Gebäudeausrüstung:
Die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme. Im Rahmen des Umbaus des Gebäudes für die Ganztagsschulnutzung mit IZBB-Fördermitteln wurde die technische Gebäudeausrüstung bereits saniert.
Versorgungs-, Schmutzwasser-, und Lüftungsleitungen sowie Sanitärobjekte im Kellergeschoss müssen im Zuge der Gründungssanierung im Untergeschoss zurückgebaut und nach Einbau der neuen Bodenplatte wieder hergestellt werden.
Der außen liegende Sonnenschutz wird raumweise durch Handtaster bedient und elektromotorisch betrieben. Hierzu werden eine zentrale Steuerungseinheit sowie Sonnen- und Windwächter installiert. Die notwendigen Leitungen zur Ansteuerung der raumweise zu bedienenden Behänge sind zu installieren. Fassadenaufbauteile sind nach Aufbringen des Wärmeverbundsystems wieder zu montieren. Taster, Steckdosen und Elektroleitungen, die im Zuge der Gründungssanierung im Untergeschoss rückgebaut werden, werden nach Wiederherstellung der Bodenplatte wieder montiert.
An der bestehenden Heizungsanlage werden keine Veränderungen vorgenommen. Die gesamte Schule wird mit Fernwärme beheizt.
4. Klimaschutz und Energieeffizienz:
Die bauteilbezogenen Richtwerte der Energieeinsparverordnung 2009 für den erstmaligen Einbau, den Ersatz und die Erneuerung von Bauteilen an Nichtwohngebäuden werden unterschritten. Der erforderliche bauliche Wärmeschutz wird mit folgenden Maßnahmen erreicht:
- Dämmung aller geschlossenen Fassadenbauteile (Außenwände) mittels 16 cm Wärmedämmverbundsystem, Mineralfaser.
- Dämmung der Erdberührten Massivbauteile (Wand gegen Erdreich) mit 12 cm Perimeterdämmung, XPS-Hartschaum.
- Einbau von 3-fach verglasten Aluminium-Fensterkonstruktionen.
- Steildach mit 12 cm Zwischensparrendämmung und 10 cm Aufsparren-dämmung, Mineralfaser.
- Bodenplatte mit 10 cm Dämmung, PS-Hartschaum.
Bauteil |
Bauteilwert [W/m²K] |
Anforderungswert |
Unterschreitung des Anforderungswertes um |
Dach |
0,17 |
0,24 |
29 % |
Außenwände, WDVS |
0,22 |
0,24 |
9 % |
Fenster, gesamt |
1,2 (Verglasung |
1,3 |
8 % |
Erdberührte Außenwände |
0,26 |
0,3 |
14 % |
Bodenplatte |
0,26 |
0,3 |
14 % |
Der Passivhausstandard ist bei diesem Gebäude aus konstruktiven Gründen nicht zu erreichen. Alle Möglichkeiten der Energieeinsparung sind im Rahmen des Projektes ausgeschöpft. Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz findet nur bei Neubauten Anwendung.
Auf die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises wird in diesem Fall verzichtet. Der bedarfsorientierte Energieausweis kann nur für das Gesamtgebäude, d.h. die gesamte Schule, ausgestellt werden und hat somit nur wenig Aussagekraft bezogen auf diese Maßnahme. Da es sich bei diesem Projekt um einen kleineren Bauteil der Eichendorffschule handelt, wird der bedarfsorientierte Energieausweis erst im Falle der kompletten Sanierung der Schule aussagekräftig für das Energieniveau der Schule sein. Die Energie- und CO2-Einsparung ist daher bauteilbezogen ermittelt.
Der CO²-Ausstoß für dieses Gebäude wird um ca. 27.060,0 kg CO²/a reduziert.
Der Primärenergiebedarf wird um ca. 96.642,9 kWh/a verringert.
Photovoltaikanlage / Fassadenbegrünung / Dachbegrünung:
Die Dachflächen sind nach Süden bzw. Norden ausgerichtet. Die nach Süden ausgerichtete Dachfläche ist nahezu vollständig durch große Bäume in unmittelbarer Nähe verschattet. Das Dach ist daher für eine Photovoltaikanlage nicht geeignet.
Eine Fassadenbegrünung ist nicht vorgesehen, da die mögliche Fassade an den hoch frequentierten Schulhof anschließt und, in Abhängigkeit von der Art der Bepflanzung, zur Beschädigung der sehr dünnen Putz- /Spachtelschicht führen kann.
Eine Dachbegrünung ist nicht möglich, da die Dachfläche als ein mit Schiefer gedecktes Steildach ausgeführt wird.
5. Altlasten und Bodenschutz:
Altlasten:
Altlasten sind laut Bodengutachten nicht vorhanden.
Bodenschutz / Gewässer:
Im Zuge der Maßnahme werden keine Gewässer gefährdenden Maßnahmen durchgeführt.
6. Immissionsschutz
Lärmschutz:
Der Schallschutz gegenüber Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm - Fluglärmgesetz unter Berücksichtigung der vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main prognostizierten neuen Fluglärmschutzzonen "Tag-Schutzzone 2". Hiernach sind Fenster mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R'w ca. 38 bis 40 dB erforderlich. Die genaue Ermittlung der Schalldämmung der einzelnen Fenster wird Raum und Fassaden bezogen nach DIN 4109 bzw. VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" durchgeführt.
Die massiven Außenbauteile der Fassadenflächen erfüllen diese Voraussetzung aufgrund ihrer Konstruktion ohne besondere Maßnahmen.
Luftreinhaltung: Es werden keine Luft verunreinigenden Arbeiten durchgeführt.
Gefahrstoffe in Bauteilen: Gemäß Gefahrstoffkataster sind keine Schadstoffe vorhanden.
7. Natur- und Artenschutz:
Siehe Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität.
8. Eingriff/Ausgleich
Eine Eingriff-Ausgleichmaßnahme ist nicht erforderlich.
9. Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände
Es wird nicht in den Gehölzbestand eingegriffen.
10. Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme
Die vorhandenen und verbleibenden Gehölze werden während der Bauzeit mit geeigneten Maßnahmen geschützt. Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen werden gemäß DIN 18920 und RAS LP 4 ausgeschrieben und deren Einhaltung während der Bauausführung streng kontrolliert.
11. Artenschutzgutachten
Ein Artenschutzgutachten ist nicht erforderlich.
12. Voraussichtliche Bauzeiten:
Dezember - 2010 Baubeginn / Ausführungsbeginn
Juni - 2011 Gesamtfertigstellung der Maßnahme
Die Ausweichlösungen für die Zeit, in der die Räume dieses Gebäudes nicht nutzbar sind, werden mit dem Stadtschulamt und der Schule abgestimmt.
Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.
Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Anlagen:
1. Lageplan (SW)
2. Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität