Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.10.2010

Eing. Dat. 21.10.2010

 

Nr. 644

 

Bebauungsplan Nr. 635 (Vorderwaldweg)
Billigung des Planentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 385/10 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 20.10.2010,
DS I (A) 644


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 635 (Anlagen 1 und 2) für den Bereich des Vorderwaldweges und die Grundstück mit den Lagebezeichnungen 2 bis 18 sowie 35 bis 39 und die Grundstücken mit den Lagebezeichnungen Gravenbruchweg 30 bis 34 sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), beide in der Fassung vom 11.10.2010, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Bei dem Gebiet, für das der Bebauungsplan Nr. 635 aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine Siedlung auf der Rosenhöhe, die in den Nachkriegsjahren von einem Bauherrn errichtet wurde. Die Siedlung bildet ein Ensemble aus ursprünglich 15 überwiegend 1-geschossigen holzverkleideten Steildachhäusern auf großen Grundstücken. Die ursprüngliche städtebauliche Situation wurde bis heute weitestgehend erhalten.

 

Durch die vergleichsweise einfache Bauweise und die Größe der Gebäude wird eine zeitgemäße Nutzung der bestehenden Anlagen langfristig nur mit baulichen Änderungen (Wärmedämmung) oder Um- und Anbauten möglich sein. Zwei der Gebäude wurden bereits abgebrochen, so dass Ersatzbauten notwendig werden. Durch die Maßgabe des § 34 BauGB würden für die zu erwartenden Bauvorhaben nur geringe Erweiterungsmöglichkeiten bestehen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 635 soll sowohl für die Änderungen an den Bestandsgebäuden als auch für Ersatzbauten einen städtebaulichen Rahmen schaffen, der die städtebauliche Situation im Kern bewahrt, ohne die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer zu stark einzuschränken. Weitere Erläuterungen zum Planinhalt können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3) entnommen werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf betrifft eine Fläche im Siedlungsbestand. Die vorliegende Planung bildet einen städtebaulichen Rahmen, der eine behutsame Bestandsentwicklung ermöglicht und diese steuert. Der Bebauungsplan wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet und im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Aufstellungsverfahrens.

 

Im Zeitraum 19.07.-13.08.2010 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wurde mit Schreiben vom 30.07.2010 über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgesprochen.

 

Mit dem Billigungsbeschluss beginnt die förmliche Beteiligungsphase. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Anlagen:

1)    Bebauungsplan - Planzeichnung

2)    Bebauungsplan – Textliche Festsetzungen

3)    Begründung

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 635 aus.

 

Verteiler:

15 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

15 x UPB

   1 x Minderheitenvertreter (UPB)

   7 x Franktionen

   2 x Stv.-Büro